wurden, derartig verschlechtert, daß mit dem Gesetze
vom 5. September 1905, LGB1. Nr. 109, eine
umfangreichere Regulierung in dieser Strecke und die
weitere Vervollständigung der Strecke Espang bis
Gesäuse-Eingang vorgesehen wurden. In diesem
II. Bauabschnitt, der vom Jahre 1905 bis jetzt noch
andauert, wurde außer der Vervollständigung der
Strecke Espang bis Gesäuse-Eingang die Strecke
Espang aufwärts soweit reguliert, daß nunmehr ein
Flußlauf geschaffen ist, der weitergehendere Trassenverschiebungen
nicht mehr notwendig machen
dürfte. Das Gesetz vom Jahre 1905 hatte nur eine
zehnjährige Laufzeit. Seither werden vom Bunde,
dem Land Steiermark, der Bundesbahnverwaltung
und den Bezirken Gröbming, Schladming, I,rdning,
Liezen und Rottenmann auf Grund von Anträgen
der jährlichen Ennsregulierungskommission die Baumittel
aufgebracht. Eine neuerliche gesetzliche Regelung
des Ennsregulierungs-Unternehmens ist in
Aussicht genommen. Diese soll den weiteren Ausbau
der Ufersicherungen und die Erhaltung der
bisher ausgeführten Bauwerke sicherstellen. Bis
zum jetzigen Zeitpunkte, also in ungefähr 70 Jahren,
wurden unter Aufwendung verhältnismäßig geringer
Baumittel ganz bedeutende Erfolge erreicht. Der
Flußlauf hat sich in seinem neuen Bette durchwegs
eingetieft. Dadurch wurden die Vorfluten für die
teils schon ausgeführten, teils geplanten und noch
zur Ausführung kommenden Talboden-Entwässerungen
größeren Stils erzielt. Nur die allergrößten
Hochwässer treten fallweise und ohne verheerend
zu wirken, noch aus.
Die Regulierung des Ennsflusses und die damit
zusammenhängende Regelung der Abflußverhältnisse
im Ennstale waren eine unerläßliche Vorbedingung
für den Ausbau der Eisenbahnlinie Gesäuse-Eingang—Mandling.
Auch konnten die Verkehrsverhältnisse
an den Straßenzügen des Ennstales,
sowohl in der Längs- als auch Querrichtung
weitaus verbessert werden.
Neben diesen Regulierungsmaßnahmen am Murund
Ennsflusse werden von der steiermärkischen
Landesregierung unter entgegenkommender Förderung
aus Bundesmitteln und bei entsprechender
Beitragsleistung der örtlichen Interessenten noch
eine größere Reihe von Fluß- und Bachregulierungen
und wo immer angängig auch nach einheitlichen
Entwürfen, die das ganze Fluß-Regime berücksichtigen,
fortlaufend durchgeführt. Es sei diesfalls
nur kurz auf die Regulierung der Mürz und der
Lamming, der Raab mit dem Auersbach, der
Feistritz, der Kainach und der Palten hingewiesen.
Besonders dringend wird in nächster Zeit die Regulierung
der Sulm und des Saggaubaches mit ihren
Zubringern für Weststeiermark, für die allerdings
auch ganz bedeutende Mittel bereitgestellt werden
müssen.
In diesem Zusammenhänge sei auch der Wildbachverbauungen
gedacht. Diese werden unmittelbar
von der forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauungen,
Sektion Graz, durchgeführt. Die
jährlichen Bauprogramme erstrecken sich etwa auf
30 Bachgebiete nach allen in Betracht kommenden
Baumethoden, zum Teil mit besonders sehenswerten
Kunstbauten. Seit der ungeheueren Hochwasserkatastrophe
vom September 1920 wurde auch in
der breiteren Öffentlichkeit erkannt, welche Bedeutung
diesen Maßnahmen eigentlich zukommt, und
daß sie in erster Linie auch gefördert werden
müssen, um im weiteren Verfolge eine Entlastung
bei den Fluß- und Bachregulierungen zu bieten. Die
weitgehendste Unterstützung der Landesverwaltung
finden weiters die Bodenmeliorationen und
ist das Bestreben in letzterer Zeit vornehmlich dahin
gerichtet, die genossenschaftlichen Unternehmungen
in den Vordergrund zu bringen.
Als besonderes Beispiel sei die Entwässerung des
Paltentales hervorgehoben, für welche die Regulierung
des Paltenflusses mit der Absenkung des
Gaishornsees eine grundlegende Vorbedingung war.
Im größeren Umfange wurde auch schon nach der
Auswirkung der Ennsregulierung mit der systematischen
Entwässerung des Talbodens eingesetzt.
Ausbau der Wasserkräfte.
Einen besonderen Aufschwung hat der Ausbau
der Wasserkräfte genommen.
Das Land Steiermark steht mit einem Besitz
von 704.000 PS Jahresmittelleistung mit Tirol, welches
nur wenig mehr aufweist, an erster Stelle der
Bundesländer Österreichs, dessen gesamter Besitz
an Wasserkräften mit 3,374.000 PS Jahresmittelleistung
angegeben wird.
Abgesehen von den überaus zahlreichen kleinen
und kleinsten Anlagen, die in erster Linie der Landwirtschaft,
zum Teil auch dem Kleingewerbe dienen,
gab die blühende Eisen-, Papier- und Holzstoffindustrie
schon frühzeitig den Anstoß zur Errichtung
auch größerer Wasserkraftwerke und es entstanden
im vorigen Jahrhundert zahlreiche industrielle
Eigenanlagen mit Leistungen von mehreren
hundert bis tausend PS. Aber erst die Möglichkeit
der elektrischen Kraftübertragung auf weite Entfernung,
die auf der internationalen Ausstellung in
Frankfurt am Main im Jahre 1891 von Oskar von
Miller nachgewiesen wurde, führte in der Folge
auch in Steiermark zur Errichtung großer und ganz
großer Wasserkraftanlagen für die Erzeugung elektrischer
Energie. So entstanden zu Beginn dieses
Jahrhunderts in rascher Aufeinanderfolge, um nur
die bedeutenderen zu nennen, die Wasserkraftanlagen
der steiermärkischen Elektrizitäts-Gesellschaft
in Lebring und Peggau, das Elektrizitätswerk
Pichler in der Raabklamm bei Weiz, die Elektrizitätswerke
der Städte Bruck, Gleisdorf und
Judenburg und eine Reihe von industriellen Eigenanlagen
an der Mürz, Mur und ihren Zuflüssen, so
daß bis zum Jahre 1918 von dem vorhandenen Besitz,
ohne Einrechnung der überaus zahlreichen
kleinen Anlagen, deren genaue statistische Erfassung
noch nicht erfolgt ist, bereits 42.000 PS
Jahresmittelleistung in Großwasserkraftanlagen ausgebaut
waren, während die eingebaute Maschinen-138