stellende und ausführende Behörde, und sind Bund,
Land und Gemeinden beitragspflichtig. Nur für die
rechtsufrige Grenzstrecke gegen Bayern von der
Sparchenbachmündung unter Kufstein bis Wind
hausen ist der Bund auf Grund eines Staatsvertrages
allein bau- und erhaltungspflichtig.
An und für sich muß der Inn, soweit er das
Land Tirol durchfließt, als ein verhältnismäßig
zahmes Gewässer bezeichnet werden, ist doch das
Verhältnis des kleinsten Niederwassers bei Inns
bruck (65 Kubiksekundenmeter) zum höchsten direkt
beobachteten Hochwasser (20. Juni 1871 mit 1310
Kubiksekundenmeter) nur ein Zwanzigstel, und be
trägt die sekundliche Abflußmenge bei Hochwasser
auf das von 1871 bezogen in Innsbruck nur 236, in
Kufstein 200 Liter per Quadratkilometer Einzugsge
biet. Zieht man auch das nach den Chroniken bisher
als höchstes bezeichnete Hochwasser vom Jahre 1789
in Betracht, das nach alten Marken zu urteilen etwa
50 Zentimeter höher als 1871 stand, so erhöht sich
dieser Koeffizient für Innsbruck nur auf etwa 250
Sekundenliter, während er zum Beispiel für den
Rhein bei Oberriet an der vorarlbergisch-schwei-
zerischen Grenze mit etwas größerem Einzugs
gebiet wie bei Innsbruck (5800 gegen 5970 Quadrat
kilometer) mit 368 Sekundenliter angegeben wird
und wahrscheinlich beim Hochwasser 1927 noch be
deutend überschritten wurde. Das Gefälle des
Flusses ermäßigt sich in der flößbaren Strecke, das
ist von Telfs bis zur bayrischen Grenze von etwa
zwei Promille ziemlich stetig auf rund ein Promille
und treten nur die naturgemäßen Abweichungen in
den schärferen Kurven und an den Steinbarren bei
den erwähnten Seitenbachmündungen auf. Im all
gemeinen kann daher bei Feststellung der
Linienführung eine Streckung des Flußlaufes ver
mieden werden und genügt schon die Durch
schlitzung einiger solcher Barren und die Her
stellung eines gleichmäßigen, den örtlichen Wasser
mengen und Gefällen angepaßten Gerinnes, um den
Hochwässern einen unschädlichen Abfluß zu sichern.
Die Normalbreite dieses Gerinnes beträgt in Nieder
wasserhöhe in Tclfs 62 Meter und wächst bis zur
Landesgrenze bei Kufstein auf 90 Meter; in der
Grenzstrecke gegen Bayern ist sie mit 105 Meter
festgesetzt. Diese Ausmaße wurden aus den in der
Natur vorhandenen Musterprofilen ermittelt und
sind auch bereits in den noch bestehenden alten
rustikalen Verbauungen annähernd eingehalten. Die
Seitenböschungen der Regulierungswerke wurden
mit 1 : 3 angenommen, die Kronenhöhe über den
Niederwasserspiegel bei Telfs mit 3.20 Meter und
wächst bis Kufstein auf 4.50 Meter; sie ist einem
angenommenen Hochwasserstand von + 4.20 Meter
Innsbrucker Pegel angepaßt.
Mit der Eröffnung der Südbahnstrecke Kuf
stein—Innsbruck ging die Schiffahrt allmählich ein
und erforderte die Erhaltung der für sie hergestell
ten Bauten bedeutend geringere Mittel, während
Neuanlagen überhaupt unterblieben.
Hingegen setzt seit den Vierzigerjahren des
vorigen Jahrhunderts der Ausbau der 14 Kilometer
langen Grenzstrecke von Kufstein abwärts in er
höhtem Maße ein und wurde gegen Ende der Sieb
zigerjahre im großen ganzen abgeschlossen, so daß
für spätere Jahre nur mehr Ausgestaltungsarbeiten
verblieben, die auch bereits vor dem Weltkriege
vollendet wurden. Etwas später wurde auch vom
Staate die Strecke Kufstein—Kirchbichl in Angriff
genommen und größtenteils vollendet.
Bereits in den Jahren 1906/7 hatte der damalige
Landesbaudirektor und spätere Vorstand des Statt
halterei-Baudepartements Dr. Ing. e. h. Ph. Krapf
ein generelles Regulierungsprojekt für die gesamte
Tiroler Innstrecke, insbesondere aber für den flöß
baren Teil derselben von Rietz ober Telfs bis zur
Landesgrenze bei Kufstein im Vereine mit seinen
Ingenieuren ausgearbeitet; die Finanzierung auch
nur eines kleinen Teiles desselben zog sich jedoch
bis in die Zeit des Weltkrieges hinein, und ein groß
zügiger Baubeginn unterblieb neuerdings; auch für
die allerdringlichsten Schutzmaßnahmen wurden
nur unzulängliche Geldmittel bewilligt.
Erst als nach Überwindung der Inflationszeit
stabile finanzielle Verhältnisse eintraten und sich
bereits vielerorts bedeutende Schäden zeigten, die
beim Weitergreifen nur unter außerordentlichen
Opfern behoben werden konnten, kam die Bau
aktion neuerlich in Fluß, und darf hier nicht uner
wähnt gelassen werden, daß sich für die Belebung
derselben seitens der Politiker besonders der ver
storbene Nationalrat Niedrist und Landeshauptmann
Abb. 13. Zillerbrücke bei Brixlegg.
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