dem Umstand seinen Grund, daß die vielfach auf
einen weit größeren Absatz eingerichtete österreichische
Industrie bei den infolge der Nichtausnützung
der Anlagen überhohen Regien und den gesteigerten
Produktionskosten nicht mehr imstande war, die
ausländische Konkurrenz abzuwehren, eine Konkurrenz,
die, gestützt durch vielfach niederere Produktionskosten
und ein durch hohe Zölle gesichertes
Absatzgebiet im Inneren, in der Lage ist, die Preise
der heimischen Industrie zu unterbieten.
Es war deshalb nicht zu verwundern, daß bei
Erstellung des neuen österreichischen Zolltarifes
sich lebhafte Bestrebungen auch nach einer Erhöhung
des Zollschutzes für die Baumaterialienindustrie
geltend machten. Die alten Zölle, die auf der Grundlage
eines großen Wirtschaftsgebietes erstellt
waren, hatten teils dadurch, daß sie nicht in ihrer
vollen Goldhöhe cingehoben wurden, teils wegen
der völligen Verschiebung der wirtschaftlichen Verhältnisse
ihre Wirkung fast ganz eingebüßt und
überdies war besonders beim Zement mit Rücksicht
auf den in der ersten Zeit nach Kriegsende bestandenen
Kohlenmangel der Zoll noch außerordentlich
ermäßigt worden. Den Bestrebungen der Baumaterialienindustrie,
anläßlich der Erstellung des
neuen Zolltarifes einen Zollschutz zu erlangen, der
ihr den gegenwärtig ohnehin bescheidenen Inlandsmarkt
gesichert hätte, standen jedoch andererseits
Bedenken hinsichtlich der Preisbildung gegenüber,
die anläßlich der Beratung des neuen Tarifes im
Nationalrat ihren lebhaften Ausdruck fanden und zur
Eolge hatten, daß die angestrebten Zollerhöhungen
nur zum Teile und nicht in genügendem Maße zu
erreichen waren.
Die nachstehenden Ziffern geben ein Bild über
die Entwicklung der Einfuhr von Baumaterialien in
der Zeit nach Inkrafttreten des neuen Zolltarifes.
1925 1926 1927
auf 1000 Ein- auf 1000 Ein- auf 1009 Ein-Wg.
wohner ent- Wg. wohner ent- Wg. wohner entfallen
q fallen q fallen q
Benennung
Pflastersteine .
Schotter . . .
Gips, gebrannt
Portlandzement
. . .
Kalk, gebrannt
Mauerziegel .
Dachfalzziegel
Feuerfeste
Ziegel . . .
Klinker u. Bodenbelag
. . .
Wandfliesen .
831 13-85
5375 90 —
68 11
878 14-6
1794 299
7120 119’—
303 5 1
1209 20-15
379 6-3
70 M6
233 3-9
4356 72-6
70 1-3
1674 27-9
1772 29-5
3770 678
325 5-4
1100 18-3
525 8-75
73 1-2
408 6-8
4381 73-—
68 M
2278 37-6
2171 36-2
2040 34-—
265 4-4
1108 18-4
488 8-1
79 1-3
Der Zusammenhalt der Ziffern von 1925 und
1924 läßt erkennen, welche bedeutende Wirkung
die verhältnismäßig kleinen Zollerhöhungen, die bei
einigen Artikeln eingetreten waren, in der Handelsbilanz
ausübten. Der Gesamtwert der Einfuhr der
hier angeführten Artikel betrug 1924 rund 10-4 Millionen
Schilling, 1925 rund 5-9 Millionen Schilling.
Natürlich stellt sich das Bild nicht bei allen
Artikeln gleich dar. Bei manchen Materialien
(Schotter, Pflastersteine, Gips) konnte
wegen der überwiegenden Exportinteressen die Einführung
eines Zolles, beziehungsweise eine Erhöhung
des bestehenden Zolles nicht beantragt werden, da
die zu befürchtenden Gegenmaßnahmen der Nachbarstaaten
unserer Industrie einen größeren Schaden
zugefügt hätten, als der Vorteil gewesen wäre, der
durch einen Schutz des Inlandsmarktes zu erhoffen
war. Wenn, wie aus den vorstehenden Ziffern entnommen
werden kann, die Einfuhrziffern für Pflastersteine
und Schotter von 1923 auf 1924 eine bedeutende
Steigerung aufweisen, so ist dies auf große
Auslandsbezüge der Gemeinde Wien zurückzuführen,
die aber in den letzten Jahren wenigstens
bei den Pflastersteinen wesentlich nachgelassen
haben. Bei Gips hielt sich die Einfuhr stets in
bescheidenen Grenzen.
Die bis zum Jahre 1925 bestandene Zollfreiheit
für gebrannten Kalk hatte zur Folge, daß die
frachtlich zu Wien sehr günstig gelegenen tschechoslovakischen
und ungarischen Kalkwerke einen
großen Teil des Inlandsbedarfes deckten und so der
heimischen, über ganz Österreich verbreiteten Kalkindustrie
den Absatz strittig machten. Es wurde
deshalb in dem neuen Zolltarif ein Zoll für gebrannten
Kalk angestrebt, der schließlich mit 40 Goldheller
pro Meterzentner festgesetzt wurde. Im Handelsvertrag
mit der Tschechoslovakei mußte dieser
Satz noch auf 20 Heller ermäßigt werden. Er ist in
dieser Höhe leider nicht imstande zu verhindern,
daß nach wie vor Kalk in großen Mengen aus dem
Auslande eingeführt wird, während unsere Industrie
ihren Betrieb einzuschränken sich gezwungen sieht.
Die österreichische Zement Industrie ist imstande,
jährlich zirka 75.000 Waggons, das ist weit
mehr als der Inlandsbedarf, zu erzeugen. Da die
Qualität des österreichischen Zementes einwandfrei
ist, wäre es unnötig, Zement aus dem Auslande einzuführen.
Trotzdem sind, wie aus der vorstehenden
Statistik entnommen werden kann, im Laufe der
letzten Jahre vor Inkrafttreten des neuen Zolltarifes
bedeutende Mengen von Zement zur Einfuhr gelangt.
Es ist dies zum Teil darauf zurückzuführen, daß der
Zementindustrie in den Zeiten des Kohlenmangels
und der Kohlenbewirtschaftung nicht die nötigen
Mengen an Brennstoffen zugewiesen werden konnten
und die Erzeugung auf ein Minimum eingeschränkt
werden mußte. Deshalb war in den
ersten Jahren nach dem Kriege der Bezug von
ausländischem Zement vielfach zu einer Notwendigkeit
geworden. Um ihn zu erleichtern, hatte man
den bisher autonom 1.80 K und vertragsmäßig 1 K
betragenden Zoll auf 40 h herabgesetzt, eine Maßnahme,
die ihre Berechtigung in dem Moment verloren
hatte, als durch Behebung des Kohlenmangels
die heimische Industrie in der Lage war, genügend
Zement zu erzeugen. Die Regierung beantragte deshalb
bei Erstellung des neuen Zolltarifes die Wiederherstellung
des alten Vertragszolles von 1 GK, ein
Zoll, der schließlich mit einer Reduktion auf 0.80
Gesetz wurde. Dieser Zoll ermöglichte der österreichischen
Industrie bei der damaligen Situation in
der Zementerzeugung der Nachbarstaaten einen
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