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Full text : Das österreichische Bauwesen

dem  Umstand  seinen  Grund,  daß  die  vielfach  auf
einen  weit  größeren  Absatz  eingerichtete  österreichische ­
  Industrie  bei  den  infolge  der  Nichtausnützung
der  Anlagen  überhohen  Regien  und  den  gesteigerten
Produktionskosten  nicht  mehr  imstande  war,  die
ausländische  Konkurrenz  abzuwehren,  eine  Konkurrenz, ­
  die,  gestützt  durch  vielfach  niederere  Produktionskosten ­
  und  ein  durch  hohe  Zölle  gesichertes
Absatzgebiet  im  Inneren,  in  der  Lage  ist,  die  Preise
der  heimischen  Industrie  zu  unterbieten.
Es  war  deshalb  nicht  zu  verwundern,  daß  bei
Erstellung  des  neuen  österreichischen  Zolltarifes
sich  lebhafte  Bestrebungen  auch  nach  einer  Erhöhung
des  Zollschutzes  für  die  Baumaterialienindustrie
geltend  machten.  Die  alten  Zölle,  die  auf  der  Grundlage ­
  eines  großen  Wirtschaftsgebietes  erstellt
waren,  hatten  teils  dadurch,  daß  sie  nicht  in  ihrer
vollen  Goldhöhe  cingehoben  wurden,  teils  wegen
der  völligen  Verschiebung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  ihre  Wirkung  fast  ganz  eingebüßt  und
überdies  war  besonders  beim  Zement  mit  Rücksicht
auf  den  in  der  ersten  Zeit  nach  Kriegsende  bestandenen ­
  Kohlenmangel  der  Zoll  noch  außerordentlich
ermäßigt  worden.  Den  Bestrebungen  der  Baumaterialienindustrie, ­
  anläßlich  der  Erstellung  des
neuen  Zolltarifes  einen  Zollschutz  zu  erlangen,  der
ihr  den  gegenwärtig  ohnehin  bescheidenen  Inlandsmarkt ­
  gesichert  hätte,  standen  jedoch  andererseits
Bedenken  hinsichtlich  der  Preisbildung  gegenüber,
die  anläßlich  der  Beratung  des  neuen  Tarifes  im
Nationalrat  ihren  lebhaften  Ausdruck  fanden  und  zur
Eolge  hatten,  daß  die  angestrebten  Zollerhöhungen
nur  zum  Teile  und  nicht  in  genügendem  Maße  zu
erreichen  waren.
Die  nachstehenden  Ziffern  geben  ein  Bild  über
die  Entwicklung  der  Einfuhr  von  Baumaterialien  in
der  Zeit  nach  Inkrafttreten  des  neuen  Zolltarifes.

1925  1926  1927
auf  1000  Ein-  auf  1000  Ein-  auf  1009  Ein-Wg.
  wohner  ent-  Wg.  wohner  ent-  Wg.  wohner  entfallen ­
  q  fallen  q  fallen  q

Benennung
Pflastersteine  .
Schotter  .  .  .
Gips,  gebrannt
Portlandzement
  .  .  .
Kalk,  gebrannt
Mauerziegel  .
Dachfalzziegel
Feuerfeste
Ziegel  .  .  .
Klinker  u.  Bodenbelag ­
 ­
  .  .  .
Wandfliesen  .

831  13-85
5375  90  —
68  11
878  14-6
1794  299
7120  119’—
303  5  1
1209  20-15

379  6-3
70  M6

233  3-9
4356  72-6
70  1-3
1674  27-9
1772  29-5
3770  678
325  5-4
1100  18-3

525  8-75
73  1-2

408  6-8
4381  73-—
68  M
2278  37-6
2171  36-2
2040  34-—
265  4-4
1108  18-4

488  8-1
79  1-3

Der  Zusammenhalt  der  Ziffern  von  1925  und
1924  läßt  erkennen,  welche  bedeutende  Wirkung
die  verhältnismäßig  kleinen  Zollerhöhungen,  die  bei
einigen  Artikeln  eingetreten  waren,  in  der  Handelsbilanz ­
  ausübten.  Der  Gesamtwert  der  Einfuhr  der
hier  angeführten  Artikel  betrug  1924  rund  10-4  Millionen ­
  Schilling,  1925  rund  5-9  Millionen  Schilling.
Natürlich  stellt  sich  das  Bild  nicht  bei  allen
Artikeln  gleich  dar.  Bei  manchen  Materialien
(Schotter,  Pflastersteine,  Gips)  konnte

wegen  der  überwiegenden  Exportinteressen  die  Einführung ­
  eines  Zolles,  beziehungsweise  eine  Erhöhung
des  bestehenden  Zolles  nicht  beantragt  werden,  da
die  zu  befürchtenden  Gegenmaßnahmen  der  Nachbarstaaten ­
  unserer  Industrie  einen  größeren  Schaden
zugefügt  hätten,  als  der  Vorteil  gewesen  wäre,  der
durch  einen  Schutz  des  Inlandsmarktes  zu  erhoffen
war.  Wenn,  wie  aus  den  vorstehenden  Ziffern  entnommen ­
  werden  kann,  die  Einfuhrziffern  für  Pflastersteine ­
  und  Schotter  von  1923  auf  1924  eine  bedeutende ­
  Steigerung  aufweisen,  so  ist  dies  auf  große
Auslandsbezüge  der  Gemeinde  Wien  zurückzuführen, ­
  die  aber  in  den  letzten  Jahren  wenigstens
bei  den  Pflastersteinen  wesentlich  nachgelassen
haben.  Bei  Gips  hielt  sich  die  Einfuhr  stets  in
bescheidenen  Grenzen.
Die  bis  zum  Jahre  1925  bestandene  Zollfreiheit
für  gebrannten  Kalk  hatte  zur  Folge,  daß  die
frachtlich  zu  Wien  sehr  günstig  gelegenen  tschechoslovakischen
  und  ungarischen  Kalkwerke  einen
großen  Teil  des  Inlandsbedarfes  deckten  und  so  der
heimischen,  über  ganz  Österreich  verbreiteten  Kalkindustrie ­
  den  Absatz  strittig  machten.  Es  wurde
deshalb  in  dem  neuen  Zolltarif  ein  Zoll  für  gebrannten
Kalk  angestrebt,  der  schließlich  mit  40  Goldheller
pro  Meterzentner  festgesetzt  wurde.  Im  Handelsvertrag ­
  mit  der  Tschechoslovakei  mußte  dieser
Satz  noch  auf  20  Heller  ermäßigt  werden.  Er  ist  in
dieser  Höhe  leider  nicht  imstande  zu  verhindern,
daß  nach  wie  vor  Kalk  in  großen  Mengen  aus  dem
Auslande  eingeführt  wird,  während  unsere  Industrie
ihren  Betrieb  einzuschränken  sich  gezwungen  sieht.
Die  österreichische  Zement  Industrie  ist  imstande, ­
  jährlich  zirka  75.000  Waggons,  das  ist  weit
mehr  als  der  Inlandsbedarf,  zu  erzeugen.  Da  die
Qualität  des  österreichischen  Zementes  einwandfrei
ist,  wäre  es  unnötig,  Zement  aus  dem  Auslande  einzuführen. ­
  Trotzdem  sind,  wie  aus  der  vorstehenden
Statistik  entnommen  werden  kann,  im  Laufe  der
letzten  Jahre  vor  Inkrafttreten  des  neuen  Zolltarifes
bedeutende  Mengen  von  Zement  zur  Einfuhr  gelangt.
Es  ist  dies  zum  Teil  darauf  zurückzuführen,  daß  der
Zementindustrie  in  den  Zeiten  des  Kohlenmangels
und  der  Kohlenbewirtschaftung  nicht  die  nötigen
Mengen  an  Brennstoffen  zugewiesen  werden  konnten ­
  und  die  Erzeugung  auf  ein  Minimum  eingeschränkt ­
  werden  mußte.  Deshalb  war  in  den
ersten  Jahren  nach  dem  Kriege  der  Bezug  von
ausländischem  Zement  vielfach  zu  einer  Notwendigkeit ­
  geworden.  Um  ihn  zu  erleichtern,  hatte  man
den  bisher  autonom  1.80  K  und  vertragsmäßig  1  K
betragenden  Zoll  auf  40  h  herabgesetzt,  eine  Maßnahme, ­
  die  ihre  Berechtigung  in  dem  Moment  verloren ­
  hatte,  als  durch  Behebung  des  Kohlenmangels
die  heimische  Industrie  in  der  Lage  war,  genügend
Zement  zu  erzeugen.  Die  Regierung  beantragte  deshalb ­
  bei  Erstellung  des  neuen  Zolltarifes  die  Wiederherstellung ­
  des  alten  Vertragszolles  von  1  GK,  ein
Zoll,  der  schließlich  mit  einer  Reduktion  auf  0.80
Gesetz  wurde.  Dieser  Zoll  ermöglichte  der  österreichischen ­
  Industrie  bei  der  damaligen  Situation  in
der  Zementerzeugung  der  Nachbarstaaten  einen

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