früher, in der Karthause Seiz in Steiermark, seit deren
Aufhebung (1782) in der Wiener Hofbibliothek.
österr. Nat. Bibi., Cod. 1100.
15 GEBETBUCH FÜR EINE NONNE. 3. Viertel des XII. Jhs.
—■ 73 lavierte Federzeichnungen. Wahrscheinlich in Salzburg
für eine Nonne hergestellt, mit lateinischem und
deutschem Text. Im XVII. Jh. in Stift Lilienfeld, seit
dem XIX. Jh. in der Wiener Hofbibliothek.
österr. Nat. Bibi., Cod. 2739.
16 VOKABULAR. 2. Hälfte des XII. Jhs. — Dreispaltig geschrieben,
alle Spalten unter Arkadenbogen, die auf
Säulen ruhen, deren Basen und Kapitelle von Tieren,
Pflanzen und Menschen sowie von Fabelwesen gebildet
werden. Federzeichnungen, die Säulen und Bogen aquarelliert.
Zahlreiche Initialen. In altem Einband mit durchbrochenen
Bronze-Beschlägen, am unteren Rand eiserne
Öse für die Kette, mit der das Buch am Pult befestigt war.
Stift Admont, Cod. 3.
17 IRIMBERT, Abt von Admont (1172—1177): Kommentar zu
/ den 4 Büchern der Könige. Um 1175. — 6 Federzeichnungen,
eine davon aquarelliert. Mehrere Zierinitialen und
Zierrahmen. Von einer Hand der 2. Hälfte des XII. Jhs.
und einer zweiten Hand um 1200 geschmückt.
Stift Admont, Cod. 16.
18 LEKTIONAR (Winterteil). Ende des XII. Jhs. — 4 große
Initialen in Gold und Deckfarben, 3 Initialen in Federzeichnung.
In Zwettl hergestellt.
Stift Zwettl, Cod. 8.
19 PSALMENKOMMENTAR DES HL. AUGUSTINUS. Ende
des XII. Jhs. — Mit 2 großen, reich verzierten Initialen
und zahlreichen kleinen Initialen. In Stift Baumgartenberg
hergestellt.
Aus dem Zisterzienserstift Baumgartenberg in O.-ö., seit
dessen Aufhebung (1784) in der Wiener Hofbibliothek,
Cod. 669.
20 NONNENBREVIER. Mit frühmittelhochdeutschen Rubriken
in bayrisch-österreichischer Mundart. Geschrieben im
Nonnenkloster in Seckau gegen Ende des XII. Jhs. Ganzseitige
Miniaturen in roter und brauner Federzeichnung.
Universitätsbibliothek Graz, Hs. 832.
21 S. PAULUS, BRIEFE MIT GLOSSEN. Aus dem Benediktinerstift
St. Lambrecht. Geschrieben um 1200, mit Zusätzen
vom 13.—16. Jh. Bunte Initialen.
Universitätsbibliothek Graz, Hs. 188.
12