Abb. 77. Jacques Callot, Sitzender Bettler, Reproduk
tion aus: Thomas Schröder, Jacques Callot, Berlin
1972, S. 1132
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Abb. 78. Jacques Callot, Bettlerin aus der Bettlerfolge
Abb. 73, H der Figur: 13 cm
Bei der zweiten Gruppe (Abb. 79) kombinierte der Porzellanmodelleur wieder eine sitzende
und eine stehende Bettlerfigur. Diesmal sind aber stärkere Abweichungen von den
graphischen Vorlagen festzustellen. Die geldzählende Bettlerin hält bei Callot (Abb. 78)
einen Stock in der linken Hand; in Porzellan ausgeformt, liegt der Stock jedoch auf dem
Boden (Abb. 79).
Die Marke dieser Gruppe ermöglicht uns nun eine genaue Zuordnung, da sie aus den beiden
gekreuzten, unterglasurblauen Gabeln einer Volkstedter Firma besteht.
Ursprünglich bestand die Marke der 1762 gegründeten Volkstedter Fabrik aus einer Gabel,
die „dem Wappen der Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt entlehnt (wurde), die als Herren
von Leutenberg die Heugabel führen“ (Graul-Kurzwelly 1909, S. 23). Bald schon verwendete
man jedoch zwei einander kreuzende Gabeln, um von der Ähnlichkeit mit den beiden
einander kreuzenden Schwertern der Meißener Marke zu profitieren. Eine Auseinander
setzung der Volkstedter und Meißener Fabrik konnte nicht ausbleiben, und der Volkstedter
Pächter Christian Nonne gab endlich seinen „Fehltritt“ zu: „Weit entfernt Ausflüchte zu
erdichten, werde ich vielmehr keine meiner Handlungen verheelen. Ich kann daher nicht
läugnen seit dem im Jahre 1766 geschehenen Antritt meines Pachtes das hiesige Porcelain
mit zwo Gabeln bezeichnet zu haben“ (Stieda 1910, S. 114). Nonne verpflichtete sich
schließlich im Jahre 1787, nur mehr eine Gabel als Fabriksmarke zu verwenden (Stieda
1910, S. 115-116); ob er sich daran auch wirklich immer gehalten hat? Die nächsten
gesicherten Daten über die gekreuzten Volkstedter Gabeln finden wir gegen Ende des 19.
Jahrhunderts. Die Volkstedter Fabrik Richard Eckert meldete im Jahre 1894 die gekreuzten
Gabeln als Fabriksmarke an; sie wurde 1895 registriert und 1907 als Marke der Firma Eckert
gelöscht. Ob eine andere Firma dieselbe Marke später verwendete, ist zwar unbekannt, aber
nicht unmöglich. Da jede Markenregistrierung einen guten Schutz vor Nachahmungen bot —
weil man gegen Mißbrauch gerichtlich vorgehen konnte — sind alle mit den gekreuzten
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