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Full text: Wiener Porzellan: Original, Kopie, Verfälschung, Fälschung

Tatsachen unterdrückt derjenige, der die gebotene Aufklärung unterläßt. Sie ist dann gebo 
ten, wenn esTreu und Glauben verlangen” (Picker 1976, S. 1652, 1660). 
Wie definiert man nun die Fälschung eines Kunsthandwerks? Dazu meint Horst Locher in 
seinem grundlegenden Werk ,,Das Recht der bildenden Kunst”: Ist ein Kunstwerk nicht das, 
wofür es eigentlich ausgegeben ist, so liegt eine Kunstfälschung im weiteren Sinn vor. Kunst 
fälschung ist ein Sammelbegriff für verschiedene strafbare Handlungen. Das Unwahre kann 
sich auf die Echtheit, aber auch auf sonstige zugesicherte Eigenschaften wie Provenienz, 
Zustand und Alter beziehen.” (Locher 1970, S. 173). Locher verweist auch darauf, daß der 
Terminus „Kunstwerkfälschung” richtiger sei als „Kunstfälschung”, da das Abstraktum 
„Kunst” nicht gefälscht werden könne. 
Noch immer von grundlegender Bedeutung sind die Bücher von Thomas Würtenberger, 
wenn sie auch in manchen Details überholt sein mögen. Sein Werk „Das Kunstfälschertum. 
Entstehung und Bekämpfung eines Verbrechens vom Anfang des 15. bis zum Ende des 18. 
Jahrhunderts” erschien in Weimar 1940 und liegt auch in einem fotomechanischen Nach 
druck von 1970 vor. Im Jahre 1951 erschien die Arbeit „Der Kampf gegen das Kunstfälscher 
tum in der deutschen und schweizerischen Strafrechtspflege”. 
Locher (1970, S. 174-175) gibt folgende Definitionen von Kunstfälschung, Kunstverfäl 
schung und Kunstbetrug: 
a) Kunstfälschung 
Hier wird mit Mitteln der bildenden Kunst in Täuschungsabsicht ein Werk hergestellt, wo 
bei ein Vorbild ästhetisch nachgeahmt, die Tatsache der Nachahmung aber verheimlicht 
werden soll. Der Täter ahmt nach, gibt jedoch vor, ein Originalwerk geschaffen zu haben. 
Dies kann durch vollständiges Kopieren oder durch Teilimitationen geschehen. Aber auch 
Repliken, die zu Täuschungszwecken gemacht werden, oder die Entlehnung aus ver 
schiedenen Werken und das Zusammenfügen dieser Teile (Pasticcio) kann eine Fäl 
schungshandlung sein. Eine Kunstwerkfälschung in diesem Sinne kann auch vorliegen, 
wenn völlig im Stil eines anderen Malers oder einer anderen Zeit gearbeitet wird. 
b) Kunstverfälschung 
Sie setzt ein bestehendes Werk voraus, dessen konkrete Struktur verändert wird. Dies 
kann durch Verändern von Signum, Monogramm, Datierung oder Bezeichnung gesche 
hen. Immer wird durch die Veränderung die wahre Urheberschaft verdeckt oder vorge 
täuscht. Es können aber auch strukturelle Änderungen am Kunstwerk vorgenommen sein 
(„Restaurierung” oder Embellierung, Übermalung, Rentoilierung). 
c) Kunstbetrug 
Wird weder die körperliche Substanz noch der ästhetische Gehalt durch Fälschung oder 
Verfälschung verändert, werden jedoch in Täuschungsabsicht sonstige Beziehungen des 
Kunstwerks zu seiner Umwelt verfälscht, so liegt Kunstbetrug vor. Täuscht jemand eine 
unwahre Urheberschaft, Provenienz, Datierung oder einen anderen Zustand vor, ohne 
das Kunstwerk zu verändern, so ist der ästhetische Gehalt des Kunstwerks nicht ange 
tastet. Erstrebt jedoch der Verkäufer (oft mittels falscher Expertisen) durch eine falsche 
Zuschreibung einen höheren Preis, so handelt er betrügerisch. Alle Fälle, die nicht unter 
Kunstfälschung oder Kunstverfälschung fallen, sind unter Kunstbetrug einzuordnen. 
Wichtig für uns sind auch Würtenbergers Bemerkungen zur Fälschung der Künstlersignatur: 
„... im Kunstleben ist sehr häufig die Verfälschung des .Künstlerzeichens’ anzutreffen. In die 
sen Fällen will der Kunstverfälscher durch Anbringung, Entfernung oder Veränderung des 
Signums oder Monogramms einer fremden Künstlerpersönlichkeit die wahre Urheberschaft 
des Werkes vor den Augen der Umwelt verdecken und eine andere Urheberschaft Vortäu 
schen.” (Würtenberger 1951, S. 3). 
Es lohnt sich für jeden Kunstinteressierten, sich mit der oben genannten Literatur eingehend 
zu befassen, da sie hier nur flüchtig gestreift und nur in kurzen Auszügen zitiert werden 
konnte. Er lernt dadurch auch seine Rechte kennen und kann sie besser vertreten. 
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