DER BINDENSCHILD ALS MARKE
DER WIENER PORZELLANMANUFAKTUR 1744-1864
Die Frühzeit der Wiener Porzellanmanufaktur unter Claudius Innocentius du Paquier (Besitzer
der Fabrik 1718-1744) war markenlos. Wohl gab es Zeichen, Signaturen, Datierungen
und Ortsangaben auf Du-Paquier-Porzellan, doch war keine Fabriksmarke üblich.
Erst mit der Übernahme der schwer verschuldeten Privatmanufaktur durch den Staat im
Jahre 1744 wurde die Verwendung einer Fabriksmarke vorgeschrieben. Vordem bekannten
unterglasurblauen Bindenschild war bereits eine eingepreßte Marke in Gebrauch. Conrad
Sörgel von Sorgenthal (Leitung der Fabrik von 1784-1805) berichtete im Jahre 1798, daß
„solang die Fabrik auf Rechnung des Allerhöchsten Hofes geführet wird, im allgemeinen
alles erzeugte Porzelain am Boden mit einem Anfangs eingedruckten, nachher mit dem aus
blauer Farbe gemachten österreichischen Herzschild bezeichnet worden ist.” Nach dem
Wort „Herzschild” ist im Originaltext des Sorgenthalschen Berichtes das Bild des Bindenschildes
vorzufinden. Dieser auszugsweise zitierte zeitgenössische Bericht wird heute ebenso
wie die folgenden Archivalien im Wiener Hofkammerarchiv bzw. im Wiener Finanzarchiv
aufbewahrt.
Der genaue Zeitpunkt, ab welchem der eingepreßte Bindenschild verwendet wurde, geht aus
diesem Text nicht klar hervor, da hier nur von dem „Anfangs eingedruckten ... Herzschild” die
Rede ist. Edmund Wilhelm Braun verwies in diesem Zusammenhang auf das Hauptbuch der
Wiener Manufaktur von 1746, in dem unter der Rubrik „In der Zeit vom 1. Jänner bis letzten
November 1746 sind beygeschaffet worden” von einem „Stählernen Signet” und einem
„hilzernen Sigil Stockh nebst Schlögl” die Rede ist (Braun 1904, S. 220).
Der eingeritzte Bindenschild sowie die bunt auf der Glasur angebrachten Marken (in Purpur,
Rot, Gold, Schwarz) sind vermutlich ebenfalls vor 1749 anzusetzen. Man versuchte sie dadurch
zu erklären, daß die Marke ursprünglich vergessen und auf diese Weise nachgeholt
worden war. Der älteste amtliche Erlaß, der sich auf die Bezeichnung des Wiener Porzellans
mit dem Bindenschild bezieht, datiert vom 24. März 1749. Es handelt sich dabei um eine Verordnung
der Ministerial-Banco-Deputation an den Fabriksadministrator Karl Franz Xaver
Mayerhoffer, die folgendermaßen schließt: „Endlich gleichwie man gesinnet, dass in Preyss
herabgesetzt alte Porcellain durch die Zeitungen jedermann kundt zu machen, als solle das
neue Porcellain, umb selbes von dem alten zu distinquiren, rückhwerths mit dem Österreichers.
Wappenzeichen nach hier bemerkter Form bezeichnet werden” (nach dem Wort
Form ist auch hier der Bindenschild abgebildet).
Dieser Verordnung folgt schließlich am 13. September 1749 eine Instruktion: „Wird künftighin
kein anderes Porcellain, als von der neuen sogenannt Massa verfertiget, auch kein Stück in
Ofen gesetzt werden, welches nicht die anbefohlene österreichische Wappen blau angezeichnet
hat.”
Die gestempelte Marke ist somit auf die Frühzeit der Staatsmanufaktur festlegbar und war nur
kurze Zeit, höchstens von 1744 bis 1749, in Gebrauch, um 1749 vom unterglasurblauen Bindenschild
abgelöstzu werden. Dieser wird schließlich fast acht Jahrzehnte lang (von 1749 bis
1827) an der Manufaktur verwendet, um 1827 dem eingestempelten Bindenschild zu weichen.
In den letzten Jahren der Manufaktur (bis 1864) waren beide Marken, die unterglasurblaue
und die eingestempelte, gleichzeitig üblich.
Wie wir aus dem bereits erwähnten Bericht Sorgenthals vom 9.2.1798 wissen, verließ in der
Regel kein Wiener Porzellan die Manufaktur, ohne gemarkt zu sein: sind nur außerordentlich
selten einige besondere Stücke ohne diesen Zeichen verlangt und gemacht worden, als
zum Beispiel sind durch ungefähr 2 Jahren dem in Wien ansäßigen Schminkfabrikanten Perin
verfertigten Schminkdögerle auf sein besonderes Verlangen ohne Zeichen gemacht worden,
seit 1796 aber werden sie ebenfalls nach seinen Willen alle mit dem angeführten Fabrikszeichen
bemerket.
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