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MAK

Full text : Wiener Porzellan: Original, Kopie, Verfälschung, Fälschung

DER  BINDENSCHILD  ALS  MARKE
DER  WIENER  PORZELLANMANUFAKTUR  1744-1864
Die  Frühzeit  der  Wiener  Porzellanmanufaktur  unter  Claudius  Innocentius  du  Paquier  (Besitzer ­
  der  Fabrik  1718-1744)  war  markenlos.  Wohl  gab  es  Zeichen,  Signaturen,  Datierungen
und  Ortsangaben  auf  Du-Paquier-Porzellan,  doch  war  keine  Fabriksmarke  üblich.
Erst  mit  der  Übernahme  der  schwer  verschuldeten  Privatmanufaktur  durch  den  Staat  im
Jahre  1744  wurde  die  Verwendung  einer  Fabriksmarke  vorgeschrieben.  Vordem  bekannten
unterglasurblauen  Bindenschild  war  bereits  eine  eingepreßte  Marke  in  Gebrauch.  Conrad
Sörgel  von  Sorgenthal  (Leitung  der  Fabrik  von  1784-1805)  berichtete  im  Jahre  1798,  daß
„solang  die  Fabrik  auf  Rechnung  des  Allerhöchsten  Hofes  geführet  wird,  im  allgemeinen
alles  erzeugte  Porzelain  am  Boden  mit  einem  Anfangs  eingedruckten,  nachher  mit  dem  aus
blauer  Farbe  gemachten  österreichischen  Herzschild  bezeichnet  worden  ist.”  Nach  dem
Wort  „Herzschild”  ist  im  Originaltext  des  Sorgenthalschen  Berichtes  das  Bild  des  Bindenschildes ­
  vorzufinden.  Dieser  auszugsweise  zitierte  zeitgenössische  Bericht  wird  heute  ebenso ­
  wie  die  folgenden  Archivalien  im  Wiener  Hofkammerarchiv  bzw.  im  Wiener  Finanzarchiv
aufbewahrt.
Der  genaue  Zeitpunkt,  ab  welchem  der  eingepreßte  Bindenschild  verwendet  wurde,  geht  aus
diesem  Text  nicht  klar  hervor,  da  hier  nur  von  dem  „Anfangs  eingedruckten  ...  Herzschild”  die
Rede  ist.  Edmund  Wilhelm  Braun  verwies  in  diesem  Zusammenhang  auf  das  Hauptbuch  der
Wiener  Manufaktur  von  1746,  in  dem  unter  der  Rubrik  „In  der  Zeit  vom  1.  Jänner  bis  letzten
November  1746  sind  beygeschaffet  worden”  von  einem  „Stählernen  Signet”  und  einem
„hilzernen  Sigil  Stockh  nebst  Schlögl”  die  Rede  ist  (Braun  1904,  S.  220).
Der  eingeritzte  Bindenschild  sowie  die  bunt  auf  der  Glasur  angebrachten  Marken  (in  Purpur,
Rot,  Gold,  Schwarz)  sind  vermutlich  ebenfalls  vor  1749  anzusetzen.  Man  versuchte  sie  dadurch ­
  zu  erklären,  daß  die  Marke  ursprünglich  vergessen  und  auf  diese  Weise  nachgeholt
worden  war.  Der  älteste  amtliche  Erlaß,  der  sich  auf  die  Bezeichnung  des  Wiener  Porzellans
mit  dem  Bindenschild  bezieht,  datiert  vom  24.  März  1749.  Es  handelt  sich  dabei  um  eine  Verordnung ­
  der  Ministerial-Banco-Deputation  an  den  Fabriksadministrator  Karl  Franz  Xaver
Mayerhoffer,  die  folgendermaßen  schließt:  „Endlich  gleichwie  man  gesinnet,  dass  in  Preyss
herabgesetzt  alte  Porcellain  durch  die  Zeitungen  jedermann  kundt  zu  machen,  als  solle  das
neue  Porcellain,  umb  selbes  von  dem  alten  zu  distinquiren,  rückhwerths  mit  dem  Österreichers. ­
  Wappenzeichen  nach  hier  bemerkter  Form  bezeichnet  werden”  (nach  dem  Wort
Form  ist  auch  hier  der  Bindenschild  abgebildet).
Dieser  Verordnung  folgt  schließlich  am  13.  September  1749  eine  Instruktion:  „Wird  künftighin
kein  anderes  Porcellain,  als  von  der  neuen  sogenannt  Massa  verfertiget,  auch  kein  Stück  in
Ofen  gesetzt  werden,  welches  nicht  die  anbefohlene  österreichische  Wappen  blau  angezeichnet ­
  hat.”
Die  gestempelte  Marke  ist  somit  auf  die  Frühzeit  der  Staatsmanufaktur  festlegbar  und  war  nur
kurze  Zeit,  höchstens  von  1744  bis  1749,  in  Gebrauch,  um  1749  vom  unterglasurblauen  Bindenschild ­
  abgelöstzu  werden.  Dieser  wird  schließlich  fast  acht  Jahrzehnte  lang  (von  1749  bis
1827)  an  der  Manufaktur  verwendet,  um  1827  dem  eingestempelten  Bindenschild  zu  weichen. ­
  In  den  letzten  Jahren  der  Manufaktur  (bis  1864)  waren  beide  Marken,  die  unterglasurblaue ­
  und  die  eingestempelte,  gleichzeitig  üblich.
Wie  wir  aus  dem  bereits  erwähnten  Bericht  Sorgenthals  vom  9.2.1798  wissen,  verließ  in  der
Regel  kein  Wiener  Porzellan  die  Manufaktur,  ohne  gemarkt  zu  sein:  sind  nur  außerordentlich ­
  selten  einige  besondere  Stücke  ohne  diesen  Zeichen  verlangt  und  gemacht  worden,  als
zum  Beispiel  sind  durch  ungefähr  2  Jahren  dem  in  Wien  ansäßigen  Schminkfabrikanten  Perin
verfertigten  Schminkdögerle  auf  sein  besonderes  Verlangen  ohne  Zeichen  gemacht  worden,
seit  1796  aber  werden  sie  ebenfalls  nach  seinen  Willen  alle  mit  dem  angeführten  Fabrikszeichen ­
  bemerket.

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