die 1923 zum legitimen Nachfolger der „k.k. Aerarial-Porzellanmanufaktur” wurde und in
vielen Markenregistrierungen dieser Zeit den Bindenschild mit zahlreichen variierenden Bei
schriften und Zeichen verwendete. 1943 schließlich ließ Dr. Siegried Ilse als damaliger Be
sitzer der Manufaktur einen Bindenschild mit der Umschrift,,terra sigillata” registrieren, eine
Marke, die die Imitation der Terra sigillata in Porzellan charakterisieren sollte.
Einen Bindenschild mit schräg verlaufenden Linien anstelle der Horizontalen verwendete
Robert Franz Staral in seiner Firmenmarke mit der Umschrift VIENNA AUSTRIA STARAL
1886 (1923, 1943).
In ihrer Marke verwendete auch die Berlinger Porzellan-Manufaktur Conrad Schomburg &
Co., Teltow, Brandenburg, den Bindenschild, ebenso die 1916 gegründete Firma von Franz
Neukirchner in Marktredwitz und die Firma Thieme in Potschappel, die den Bienenkorb tat
sächlich mit einer Biene sowie der Unterschrift „Dresden” versah. Diese Marke wurde offi
ziell registriert und ist nicht leicht mit dem Wiener Bindenschild zu verwechseln, auch nicht
vom flüchtigen Betrachter. Dennoch beurteilte Gustav E. Pazaurek diese Marke sehr kritisch:
„Der .Bienenkorb’, der aus dem auf den Kopf gestellten Balken- oder Bindenschild entstan
den ist, scheint, wie jeder Unsinn, eine unbegrenzte Lebensdauerzu besitzen, die auch durch
noch so viele Aufklärungen nicht abgekürzt werden kann. Die Krone der Verkehrtheiten hat
sich jedoch die in Markenfragen ungemein spekulative Firma C. Thieme in Potschappel ge
leistet, indem sie sich 1903 einen wirklichen Bienenkorb (die umgekehrte alte Wiener Por
zellanmarke aber dazu noch mit Flugloch und Biene) als ihr Fabrikszeichen schützen ließ. Wir
gönnen ihr diesen billigen Scherz, der wenigstens hoffentlich keine allzugroßen Irreführun
gen im Gefolge haben wird” (Pazaurek 1904, S. 55). Diese Beurteilung scheint mir etwas hart,
denn die Marke Thiemes unterscheidet sich doch vom Wiener Bindenschild so stark, daß
eine Täuschung schwer möglich ist.
SOGENANNTE „VERWECHSLUNGSFÄHIGE FREMDE TYPEN”
Von einer „täuschungsfähigen Ähnlichkeit von Marken” spricht Abel in seinem „System des
österreichischen Markenrechtes.” Seiner Meinung nach erstreckt sich „das Untersagungs
recht des Inhabers der Marke ... auf alle Warenbezeichnungen, welche der hinterlegten
Marke gleich oder täuschungsfähig ähnlich sind.” Dies trifft dann zu, wenn „die Marke... mit
so geringen Abänderungen oder in so undeutlicher Weise wiedergegeben ist, daß der Unter
schied von dem gewöhnlichen Käufer der betreffenden Waren nur durch Anwendung beson
derer Aufmerksamkeit wahrgenommen werden könnte” (Abel 1908, S. 183,184).
Es liegen zeitgenössische Berichte darüber vor, daß die Manufaktur Meißen mit wechseln
dem Erfolg manche der Schwertermarke ähnliche Zeichen bekämpfte. Meißen hatte seine
Marken registrieren und die Registrierung ständig erneuern lassen, so daß diese Handhabe
möglich war. Der Bindenschild als Marke einer längst geschlossenen Manufaktur war
schwerer zu verteidigen; dazu kommt, daß die Interessen der Wiener Porzellanmanufaktur
nach deren Schließung offensichtlich von niemandem wahrgenommen wurden. So entstan
den zahlreiche solcher „verwechslungsfähigen fremden Typen”. Dazu gehören die Marken
von Dörfl in Wien, jene von Hohenberg, Eichwald, Suhl, Langewiesen, Volkstedt und vieler
anderer Fabriken. Die Veränderung des Bindenschildes bei diesen Marken ist so gering, daß
eine Täuschung leicht zustandekommt; wurden doch nur Punkte, Türchen oder andere mini
male Zutaten hinzugefügt oder nur die Form des Bindenschildes (bei Volkstedt geschwun
gene anstelle horizontaler Linien) leicht verändert. Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Wiener
Bindenschild, wenn auch meiner Ansicht nach keine „täuschungsfähige”, haben bestimmte
andere Marken: so die zahlreichen Kombinationen des Schildes der Wächtersbacher Marke
(meist eine Wort-Bild-Marke, manchmal auch als Schild allein verwendet), die Marken von
Ansbach, Kopenhagen, Closter Veilsdorf, Gerona u.a.
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