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Full text : Ludwig Lobmeyr - schöner als Bergkristall

und  Brenholz  so  viel]  als  zu  seinem  eigenen ­
  Haußhalte  erforderlich;  wird
aber  dann  seine  Haußhaltung  wie  Herr
Lobmeyr  ganz  privativ  für  sich  führen.
5°  Da  bey  Aufhören  der  Jankovaczer
Glaßfabrike  verschiedene  Material  Requisiten ­
  &  &  verbleiben,  so  werden
bey  Begin  der  Zvechevoer  Fabrike
nach  deren  Brauchbarkeit  in  ihren  reelen
  Werthe  als  baare  Einlage  anzunehmen; ­
  deßgleichen  auch  von  der  Marienthaller
  Glaßfabrike  wenn  nöthige
Requisiten  verwendet  werden  sollten,
zu  beobachten  seyn  wird.
6°  Sollte  eine  Parthey  allenfals  eine
größere  Einlage  bey  dem  Geschäfte  haben, ­
  so  wird  der  Andere  Theil  für  das
mehr  eingelegte  an  denselben  Jährlich
6'%  sage  Sechß  Percent  bezahlen,  der
sich  ausweisende  Gewinst  aber  wird
auf  jeden  Falle  in  gleiche  Theile  getheilt.

7°.  Die  von  der  Jankovaczer,  und  Marienthaller
  Fabricke  übergehende  Fabricks
  Leuthe  nach  Zvechevo  betreffend, ­
  werden  dieße  mit  einer  Schriftlichen ­
  Consignation  übemohmen,  doch
nur  mit  dem  gegenseitigen  Vorbehalte,
daß  für  den  Falle,  daß  derselbe  früher
mit  Tode  abginge,  oder  aber  sonst
außer  Stande  käme  seine  Schulden  zu
bezahlen,  daß  dann  die  noch  nicht  bezahlte ­
  Schuld  entweder  an  Hr.  Hondl
oder  Hr.  Lobmeyr  nach  Umstand  ob
dießer  von  Jankovacz  oder  Marienthal
herrühret  zur  Last  zurückfalle.
8°  Verpflichten  sich  Unterfertigte  gegenseitig ­
  für  den  Sterbefall,  daß  der
Überlebende  die  Verbleibende  Wittwe,
oder  sonstige  Erben,  den  ihnen  kommenden ­
  Antheil  samt  entfallende  Gewinste ­
  wenn  sie  dießer  wünschen  auszahle. ­
  Es  stehet  jedoch  der  Wittwe,
oder  sonstigen  Erben  frey  es  wie  früher
fort  zu  betreiben,  nur  darfen
sie

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314  Vertrag  zwischen  Sigismund  Hondl  und  Joseph  Lobmeyr,  24.  August  1841,  S.  2
314  Agreement  between  Sigismund  Hondl  and  Joseph  Lobmeyr,  24th  August  1841,  p.  2

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