Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Ludwig Lobmeyr - schöner als Bergkristall

-

sie  das  Geschäft  an  Niemand  Andern
ohne  Einwilligung  des  Compagnons
unter  gar  keinen  Vorwände  abtretten.
9°  Da  jedoch  ein  großer  Theil  der  Einlage ­
  zur  errichtung  der  Gebäude  verwendet ­
  wird,  welche  nach  Verlauf  der
Pachtjahre  der  Herrschaft  abgetretten
werden  müßen;  so  wird  bey  dem  Falle
einer  stattfindenden  Auszahlung  dermassen ­
  zu  verfahren  seyn.  Es  wird
nähmlich  der  ganze  Werth  der  Gebäude
angenohmen,  in  zwanzig  Theile  getheilt,
  dann  so  viele  Theile  als  Jahre
verflossen  abgerechnet,  die  übrig  gebliebene ­
  Summe  als  wahrer  Werthe  betracht ­
  und  davon  der  kommende  Antheil
  ausgezahlt.  Nun  wird  bemerket,
daß  für  den  Falle  gleich  nach  Verlaufe
des  ersten  Jahres  dergleichen  statt  fänden ­
  sollte,  gar  kein  Abzug  gemacht
werden  dürfte.
10°  Sollte  für  den  Falle  einer  statt  habenden ­
  Auszahlung,  dem  Auszahlenden ­
  Theile  dieß  für  auf  Einmahle  zu  beschwerlich ­
  fahlen,  so  kann  dieße  Auszahlung ­
  nach  freundschaftlicher  Übereinkunft ­
  gegen  Entrichtung  6  %  Sechß
Pcentige  Interessen  auch  Theilweise
geschehen;  darf  aber  nie  über  Vier
Jahre,  noch  weniger  über  das  Ende  der
Pachtzeit  verschoben  werden.
11°  Zu  größerer  Sicherheit  wurden
zwey  gleich  lautende  Exemplare  dießes
Vertrages  Verfasset  und  gegenseitig  unterfertiget. ­

Wienn  d:  24 l  August
Ein  Tausend  Acht  Hundert  Vierzig  Ein.
Carl  Sigismund  Hondl
Joseph  Lobmeyr

,
Jagf-d

'  sj  *

•*-  yyC.....  Zi.

-1

-S~t—

r  -Jr'  **
rj  '  v  yy  ,£  'af-  ,k~—/y  ,^£^1/1^^/
1/
^  y*’  .
.  :V>'  .  ^

A

I  ffj&jF

k

«'.rXü  -

Si  :  3

»11

315  Siegel  vom  Vertrag  Hondl-Lob-  316  Vertrag  zwischen  Sigismund  Hondl  und  Joseph  Lobmeyr,  24.  August  1841,  S.  3

meyr,  24.  August  1841
315  Seal  from  the  agreement  Hondl-Lobmeyr,
  24th  August  1841

316  Agreement  between  Sigismund  Hondl  and  Joseph  Lobmeyr,  24th  August  1841,  p.  3

128
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.