KIRCHLICHE KUNST.
Gruppe XXIII.)
Bericht von
Hans Petschnig,
k. PrcfeJJor und Architekt in Wien.
EINLEITUNG.
•Die letzte Parifer Ausftellung 1867 hatte die kirchliche Kunft nicht in eine
Gruppe zufammengefafst; zerftreut, in den verfchiedenen einfchlägigen Gruppen,
mufste man diefe Richtung der Kunftinduftrie und des Kunftgewerbes erft müh-
fam auffuchen, um einen Ueberblick über die Thätigkeit der Arbeit in dem Gebiete
der Kirche zu erhalten.
Der eminente Einflufs jedoch, den der Cultus zu allen Zeiten auf die Kunft-
erzeugniffe geübt hat, ift fo unleugbar als das religiöfe Bedürfnifs, das fich in den
V ölkern immer kund gegeben hat. Defshalb wurde, um die Bedeutung der kirch
lichen Kunft zur allgemeinen Anfchauung zu bringen, in der Wiener Weltaus-
ftellung eine eigene Gruppe gefchaffen und die kirchliche Kunft felbftftändig zur
Darftellung gebracht.
Wenn wir in der Cultur- und Kunftgefchichte zurückblicken, fo fehen wir
in den Dolmen von Saumur, von Locmariaker, in den celtifchen Monumenten
von Carnac, von Stonehenge bei Salisbury mit den regelmäfsig angelegten Grund
riffen die Anfänge einer erften kirchlichen Architektur. In Mexico zeigen uns der
Incas-Tempel auf Titicaca, das Tempelthor bei Tiagnanaco, die Idole auf den
Sandwichs-Infeln, die Opferfteine und Reliefs fchon ausgebildete Bauwerke und
kunftvoll gearbeitete Bildnereien; noch mehr erkennen wir, wenn wir die
e £ypttf c hen Tempel und Grabmäler der Vorzeit durchforfchen, wie fehr die Kunft
fchon in frühefter Zeit beftrebt war, ihr Höchftes zu leiften, wenn fie Cultus-
zwecken dienen konnte.
Mächtig mufste jeden Fachmann der Bau des mexikanifchen Tempels,
fowie des egyptifchen von Philae ergreifen, welche in der letzten Parifer Welt-
ausftellung die äufseren Anlagen um den Induftriepalaft fchmückten und uns in
die Zeit hohen Alterthums zurückführten, wo untergegangene Völker ein hohes
Culturleben gefchaffen hatten und beftrebt waren, den idealen Zwecken durch
die Kunft den höchften Ausdruck zu geben.
Man kann daher dem Gedanken, die kirchliche Kunft als einheitliche
Gruppe zufammenzufaffen, nur die gröfste Anerkennung zollen, und es dürfte
gewifs im allgemeinen Intereffe liegen, das Specialprogramm, welches fchon am
15. Jänner 1872 feftgeftellt wurde, hier einzufchalten. Es lautet: