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Full text : Die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Fabriks-Industrie und in einzelnen Zweigen des Verkehrswesens Österreichs - erläuternder Text zu einer Abtheilung der Ausstellung im Frauen-Pavillon

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durch  Drehen  in  einer  Trommel  getrocknet,  worauf  Mädchen  die  Sägespäne  mittelst  Pinseln ­
  etc.  ausstauben.
Diese  Arbeit,  die  eine  sehr  leichte  ist,  wird  sitzend  und  gewöhnlich  von  ganz  jungen
Mädchen  (16  Jahre)  oder  älteren  Frauenspersonen  verrichtet.
Entlohnung  per  Woche  3  '/ 2  bis  4  fl.
6.  Hilfsarbeiten  des  Polirens.
Nachdem  die  Brenner,  Lustertheile  etc.  gelbgebrannt  sind,  werden  seihe,  um  ihnen
Glätte  und  Glanz  zu  geben,  polirt.  Zu  diesem  Zwecke  bestreicht  man  die  Gegenstände
mit  schlechtem  Bier  oder  mit  Seifenwasser  und  reiht  sie  dann  mit  dem  Polirstahl  oder
Blutstein  so  lange,  bis  selbe  ganz  glatt  sind;  diese  Arbeit  wird  von  Männern  verrichtet.
Nachdem  die  Gegenstände  polirt  sind,  müssen  selbe  getrocknet  werden,
welche  Arbeit  Mädchen  mittelst  Sägespänen  und  Tüchern  besorgen.  Selbstverständlich  ist
diese  Arbeit  bald  erlernt;  sie  ist  nicht  anstrengend  und  wird  in  sitzender  Stellung  verrichtet.
Entlohnung  per  Woche  3*/ 2  bis  4  fl.  >
7.  Das  Firnissen.
Die  gelbgebrannten,  polirten  Metallbrenner  und  sonstigen  Lampentheile  werden,  um
sie  vor  dem  Anlaufen  durch  Feuchtigkeit  und  vor  dem  zu  frühen  Schwarzwerden  zu
schützen,  gefirnisst.  Dies  geschieht  durch  Ueberziehen  des  Metalls  mit  einem  feinen  Spirituslack, ­
  u.  zw.  mittelst  feiner  Haarpinseln.
Die  Arbeit  verlangt  schon  einige  Aufmerksamkeit;  eine  Arbeiterin  braucht,  um  darin
flink  und  geschickt  zu  werden,  immerhin  3—4  Wochen  Lehrzeit.
Die  Arbeit  wird  durch  Mädchen  von  18  bis  24  Jahren  verrichtet,  geschieht  sitzend
und  ist  in  soferne  anstrengender  Natur,  als  die  Mädchen  immer  gebückt  sitzen  müssen.
Die  Entlohnung  geschieht  per  Hundert  Stück;  der  Verdienst  beträgt  per  Woche
4  bis  6  fl.
8.  Das  Lackiren.
Hiebei  werden  Mädchen  verschiedenartig  beschäftigt.
Blechlampen  ordinärer  Gattung  streichen  Mädchen  ganz  fix  und  fertig,  indem  sie  die
Farbe  mittelst  Haarpinseln  auf  die  Blechgegenstände  auftragen.  Es  ist  hiezu  eine  mehrwöchentliche ­
  Lehrzeit  nöthig,  da  stets  darauf  gesehen  werden  muss,  dass  die  Farbe  gleichmassig
  gestrichen  und  nicht  fleckig  erscheint.
Bei  Blechschirmen,  die  mit  weisser  Farbe  lackirt  werden,  welche  Arbeit  Lackirergehilfen
  verrichten,  streichen  die  Mädchen  die  Schirme  mit  der  Grundfarbe  an.  Diese
Arbeit,  die  man  Grundiren  nennt,  erfordert  nicht  viel  Geschicklichkeit.
Gegenstände  von  Zinkguss  werden  von  Mädchen  ganz  fertig  lackirt.  Diese  Arbeit
bedingt  bei  ordinären  Gegenständen,  dass  dieselben,  nachdem  sie  in  Säure  abgebeizt  und
dadurch  schwarz  geworden,  mit  schwarzem  Firnisse  überzogen  und  nach  dem  Trocknen
des  Firnisses  mit  brauner  Lackfarbe  dünn  überstrichen  werden.  Die  feineren  Gegenstände
(Zinkguss)  werden  roh  mit  einer  Lösung  von  Graphit  bestrichen,  hierauf  gebürstet,
dann  mit  schwarzem  Firniss  und  später  mit  brauner  Lackfarbe,  wie  oben  erwähnt,  überzogen. ­

Diese  Arbeiten  des  Lackirens  erfordern  stärkere  Frauenspersonen,  da  der  Geruch
der  Farben  und  Lacke,  besonders  aber  der  .Graphitstaub  die  Brustorgane  sehr  stark  afficirt.
  Die  Lehrzeit  betreffs  dieser  Arbeit  ist  8  bis  14  Tage.
Die  Entlohnung  geschieht  per  Stück.  Verdienst  per  Woche  5—7  fl.
            
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