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durch Drehen in einer Trommel getrocknet, worauf Mädchen die Sägespäne mittelst Pin
seln etc. ausstauben.
Diese Arbeit, die eine sehr leichte ist, wird sitzend und gewöhnlich von ganz jungen
Mädchen (16 Jahre) oder älteren Frauenspersonen verrichtet.
Entlohnung per Woche 3 '/ 2 bis 4 fl.
6. Hilfsarbeiten des Polirens.
Nachdem die Brenner, Lustertheile etc. gelbgebrannt sind, werden seihe, um ihnen
Glätte und Glanz zu geben, polirt. Zu diesem Zwecke bestreicht man die Gegenstände
mit schlechtem Bier oder mit Seifenwasser und reiht sie dann mit dem Polirstahl oder
Blutstein so lange, bis selbe ganz glatt sind; diese Arbeit wird von Männern verrichtet.
Nachdem die Gegenstände polirt sind, müssen selbe getrocknet werden,
welche Arbeit Mädchen mittelst Sägespänen und Tüchern besorgen. Selbstverständlich ist
diese Arbeit bald erlernt; sie ist nicht anstrengend und wird in sitzender Stellung verrichtet.
Entlohnung per Woche 3*/ 2 bis 4 fl. >
7. Das Firnissen.
Die gelbgebrannten, polirten Metallbrenner und sonstigen Lampentheile werden, um
sie vor dem Anlaufen durch Feuchtigkeit und vor dem zu frühen Schwarzwerden zu
schützen, gefirnisst. Dies geschieht durch Ueberziehen des Metalls mit einem feinen Spi
rituslack, u. zw. mittelst feiner Haarpinseln.
Die Arbeit verlangt schon einige Aufmerksamkeit; eine Arbeiterin braucht, um darin
flink und geschickt zu werden, immerhin 3—4 Wochen Lehrzeit.
Die Arbeit wird durch Mädchen von 18 bis 24 Jahren verrichtet, geschieht sitzend
und ist in soferne anstrengender Natur, als die Mädchen immer gebückt sitzen müssen.
Die Entlohnung geschieht per Hundert Stück; der Verdienst beträgt per Woche
4 bis 6 fl.
8. Das Lackiren.
Hiebei werden Mädchen verschiedenartig beschäftigt.
Blechlampen ordinärer Gattung streichen Mädchen ganz fix und fertig, indem sie die
Farbe mittelst Haarpinseln auf die Blechgegenstände auftragen. Es ist hiezu eine mehr
wöchentliche Lehrzeit nöthig, da stets darauf gesehen werden muss, dass die Farbe gleich-
massig gestrichen und nicht fleckig erscheint.
Bei Blechschirmen, die mit weisser Farbe lackirt werden, welche Arbeit Lackirer-
gehilfen verrichten, streichen die Mädchen die Schirme mit der Grundfarbe an. Diese
Arbeit, die man Grundiren nennt, erfordert nicht viel Geschicklichkeit.
Gegenstände von Zinkguss werden von Mädchen ganz fertig lackirt. Diese Arbeit
bedingt bei ordinären Gegenständen, dass dieselben, nachdem sie in Säure abgebeizt und
dadurch schwarz geworden, mit schwarzem Firnisse überzogen und nach dem Trocknen
des Firnisses mit brauner Lackfarbe dünn überstrichen werden. Die feineren Gegenstände
(Zinkguss) werden roh mit einer Lösung von Graphit bestrichen, hierauf gebürstet,
dann mit schwarzem Firniss und später mit brauner Lackfarbe, wie oben erwähnt, über
zogen.
Diese Arbeiten des Lackirens erfordern stärkere Frauenspersonen, da der Geruch
der Farben und Lacke, besonders aber der .Graphitstaub die Brustorgane sehr stark affi-
cirt. Die Lehrzeit betreffs dieser Arbeit ist 8 bis 14 Tage.
Die Entlohnung geschieht per Stück. Verdienst per Woche 5—7 fl.