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Ledergalanteriewaareri - Industrie.
Bei der Fabrikation von Ledergalanteriewaaren entfallen auf das weibliche Geschlecht
folgende Arbeiten:
1. Handsteppen.
Diese Arbeit, zu welcher nur geübte Näherinnen verwendet werden können, besteht
im Zusammennähen von Bestandtheilen aus Sammt, Seide und Leder, die zur Ausfertigung
der Gegenstände dienen und deren Dauerhaftigkeit bezwecken. Sie wird von Mädchen im
Alter von 16 bis 24 Jahren sitzend verrichtet und erfordert Genauigkeit sowie Fingerfer
tigkeit. Die dabei am meisten angestrengten Körpertheile sind Augen und Arme. Der
Wochenlohn beträgt 4 fl. 50 kr. bis 7 fl., im Durchschnitte 6 fl.
Nothwendige Yorkenntnisse: Uebung im Weissnähen. Lehrzeit 4 Wochen.
2. Maschinensteppen.
Bei dieser Arbeit, welche bedeutend anstrengender ist als das Handsteppen, sind
Maschinen verschiedener Construction nothwendig, nämlicli einfache und Doppel - Ketten
stichmaschinen, dann die sogenannte Schützenmaschine. Die ersteren zwei werden aus
schliesslich zum Steppen von Seiden-, Leinen- und Wollstoffen gebraucht, während die
letztere nur bei der Lederstepperei in Anwendung kommt. Das Maschinensteppen besteht
im Passepoiliren oder Ködern, Einfassen, Aufsteppen oder Verzieren von Bestandtheilen
aus Leder, Seide und Sammt, je nach der Beschaffenheit des Gegenstandes. Die Arbeit
wird sitzend vorgenommen. Die hiebei angestrengten Körpertheile sind Augen, Brust, Arme
und Füsse. Alter 18 bis 26 Jahre, Wochenlohn 6 bis 9 fl., durchschnittlich 7 fl.
Nothwendige Yorkenntnisse: Vollständige Fertigkeit im Nähen mit der Nähmaschine.
Lehrzeit 4 bis 6 Wochen.
3. Schoppen.
Das Schoppen, eine Art von Tapezierarbeit, besteht im Polstern oder Wattiren von
Quadraten (Quarres), und findet hauptsächlich bei Fütterungen von Schmuckhältern und
Toilettegegenständen statt. Sie verlangt Geschmack und Genauigkeit, und wird deshalb
nur von den besten Arbeiterinnen besorgt. Die körperliche Anstrengung ist sehr gering,
etwa gleich jener bei dem Handnähen. Alter 16 bis 24 Jahre. Wochenlohn 5 bis 9 fl.,
durchschnittlich 7 fl.
4. Grnndiren und Aufträgen.
Dies sind zwei Arbeiten, welche mit einander im Zusammenhänge stehen. Die erstere
wird von 15- bis 17jährigen, die letztere von 18- bis 24jährigen Mädchen besorgt.
Das Grundiren besteht im Auspinseln von Linien, Verzierungen etc., welche vermit
telst eigener gewärmter Eisenstempel (Fileten) in die zu grundirenden Gegenstände ge
presst worden sind. Das Werkzeug ist ein feiner Fischpinsel, das Materiale mit Wasser
verdünnter Essig, Salmiak und Eiweiss. Die Arbeit hat den Zweck, dem auf die Pressun
gen aufzutragenden Blattgolde Halt zu verschaffen.
Das Aufträgen oder Auflegen von Blattgold geschieht mittelst des Zeigefingers und
des sogenannten Goldmessers. Das Blattgold wird zuerst je nach Bedarf auf einem Leder
polster zugeschnitten, der mit Kreide bestrichen ist. Die Arbeit erfordert sehr viel Auf
merksamkeit und ßuhe, weshalb auch nur Mädchen venvendet werden, die sich früher
bei dem Grundiren die höthigen Eigenschaften und Handgriffe angeeignet haben.
Beide Arbeiten werden sitzend vorgenommen und sind körperlich nicht anstrengend.
Wochenlohn bei dem Grundiren 4 bis 5 fl., bei dem Aufträgen 6 bis 7 fl.