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Full text: Die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Fabriks-Industrie und in einzelnen Zweigen des Verkehrswesens Österreichs - erläuternder Text zu einer Abtheilung der Ausstellung im Frauen-Pavillon

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Das Emailliren besorgen Mädchen im Alter von 15 Jahren aufwärts mit einem 
wöchentlichen Verdienste von 3 bis 4 fl. 
5. Das Ausschneiden der Charniere. 
Die zur Montirung von Broches-Nadeln ordinärer Gattung gewöhnlich angewendeten 
Charniere werden auf einer Handpresse mit einer eigens construirten Schneide- und Loch 
vorrichtung ausgeschnitten und zugleich gelocht. 
Mädchen von 16 Jahren aufwärts, denen diese Arbeit obliegt, verdienen wöchentlich 
4 bis 5 fl. 
6. Das Eindrehen (Umkrämpen). 
Dieses geschieht auf einer durch Dampfkraft betriebenen kleinen Drehbank. Das Zusam 
menlegen der zur fertigen Waare gehörigen einzelnen Bestandteile, als: Band, Porträt, 
Ausfüllung, Deckel etc., wird von kleinen Hilfsarbeiterinnen in entsprechender Weise 
besorgt. 
Die Arbeiterin, welcher das eigentliche Eindrehen obliegt, bringt diese zusammen 
gelegten einzelnen Bestandteile mit der linken Hand in eine am vorderen Ende der 
Drehbank befindliche Form aus Messing. Während eine durch Hebel regulirbare Feder 
die einzelnen Theile zusammenhält, wird mit der rechten Hand vermittelst eines beson 
ders geformten Stahlstabes das Zudrücken oder Umkrämpen des Bandes um den Boden 
bewerkstelligt. 
Die Hilfsarbeiterinnen, im Alter von 15 bis 17 Jahren, haben einen Wochenlohn 
von 3'/» bis 3V 2 fl.; das eigentliche Eindrehen wird von Arbeiterinnen im Alter von 18 
Jahren aufwärts besorgt, deren wöchentlicher Verdienst sich auf 5 bis 7'/ 2 fl- belautt. 
7. Handpolitur. 
Die durch Männer ausgefertigten Bijouterie-Gegenstände werden mittelst eines in 
Seifenwasser getauchten Polirstahles durch Bestreichen polirt. 
Die Handpolitur beschäftigt Mädchen und Frauen im Alter von 18 Jahren aufwärts 
mit einem Verdienste von 5 bis 6 fl. 
8. Das Fassen. 
Die bei den meisten Bijouterie-Artikeln in Verwendung kommenden Halbedelsteine 
und Imitationen werden mit der Pincette in die dazu passenden Fassungen gebracht und 
hierauf die an der Fassung befindlichen kleinen Zacken um den Stein angedrückt. 
Zu diesen Arbeiten werden Mädchen im Alter von 17 Jahren aufwärts und Frauen 
verwendet, welche sich wöchentlich 4 bis 6 fl. verdienen. 
Fabrikation von Schirmg'estellen und deren 
Bestand th eilen. 
Bei der Fabrikation von Begen- und Sonnenschirmgestellen, sowie deren einzelnen Be- 
standtheilen, fallen dem weiblichen Geschlechte folgende Arbeiten zu: 
1. Pressen der Zwingen and Scheiben. 
Diese Arbeit wird in einzelnen Fabriken noch ohne Benützung der Dampfkraft von 
Mädchen im Alter von mehr als 16 Jahren mittelst einer Handpresse ausgeführt. 
Die Zwingen und Scheiben dienen zur Vervollständigung des Holzstockes bei Schirm-
	        
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