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schäftigt. Der Taglohn beträgt hier durchschnittlich 60 kr., der durchschnittliche Verdienst
im Accordlohne fl. 1 per Tag.
Die Zahl der Arbeits - Stunden beträgt durchgängig 11. Die Arbeit findet allenthalben
in gesunden, entsprechend geheizten Localitäten statt, ist im Ganzen leicht zu
erlernen und strengt wenig an, einzelne Arbeitsprocesse erfordern Fertigkeit und Geschmak
wie z. B. das Enveloppiren der Chocolade, das Garniren der fertigen Drageebonbons.
Tabak- und Gig-arren-Fabrikation.
Die überwiegende Mehrheit der weiblichen Arbeitskräfte findet bei der Fabrikation
der Cigarren Beschäftigung, da dieselben durchgehends ohne Anwendung von Maschinen
angefertigt werden.
Behufs Herstellung der Cigarren ist der Rohstoff zunächst vorzubereiten.
Einer der ersten Veredlungsprocesse besteht im Befeuchten. Die gefeuchteten Tabakblätter
sind dann von den Mittelrippen zu befreien, hierauf nach Deck- oder Einlegstoff zu
sortiren. Die Einlegstoffe werden für die weitere Verarbeitung einer massigen Uebertrocknung
unterzogen, die Deckstoffe aber im feuchten Zustande abgegeben.
In der besprochenen Weise vorgerichtet, gehen die Tabakblätter an die eigentlichen
Cigarrenarbeiterinnen über, von welchen je zwei gemeinschaftlich arbeiten. Die jüngere
Arbeiterin (Gehilfin oder Wicklerin) ist mit der Anfertigung des inneren Körpers der Cigarre,
der sogenannten Puppe oder des Wickels betraut, die ältere (Spinnerin) umhüllt
diesen Wickel mit dem eigentlichen Deckblatte und vollendet die Cigarre.
Die Leistungsfähigkeit dieser beiden, gemeinschaftlich arbeitenden Mädchen ist
durch die Feinheit der Sorte bedingt und bewegt sich zwischen 200 und 800 Stück per Tag.
Sind die Cigarren abgelagert, so werden sie nach Farben sortirt und verpackt.
Die Ci gar retten werden mittelst Maschinen unter Zusammenwirken je dreier Arbeiterinnen
angefertigt.
Eine von ihnen besorgt die Füllung, die zweite das Rollen der Cigarrette auf der
Maschine und das Umhüllen, die dritte das Einsetzen der Mundstückchen.
Die Erzeugung der Rauchtabak Sorten erfolgt durchgehends mittelst der durch
Dampf- oder Wasserkraft in Betrieb gesetzten Maschinen. Die Verwendung der weiblichen
Arbeitskraft ist daher auf das Sortiren und Vorrichten der zum Verschneiden bestimmten
Tabaksorten und auf das Verpacken des geschnittenen Tabaks beschränkt. Die feinen
Rauchtabaksorten werden theils in blechernen Cassetten, theils in Packeten und kleineren
Briefen, die ordinären in Säcken verpackt.
Die Schnupftabaksorten werden gleichfalls mit Maschinen erzeugt und weibliche
Arbeitskräfte nur hei der Verpackung verwendet.
Ausser den vorgedachten Arbeiten kommen in den k. k. Tabakfabriken noch mehrere
andere Verrichtungen vor, welche von Frauen im Accordwege ausgeführt werden,
als: Buschenweises Schlichten der Blätter, Zureichen der Blätter zur Pressung, die Anfertigung
von Säcken und anderen Erfordernissen aus ordinärer Leinwand mittelst Nähmaschinen.