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Die Lehrmädchen werden nach vollendeter Volksschule aufgenommen und treten nach
vollbrachter Lehrzeit als Gehilfinnen ein. In der ersten Lehrperiode gemessen sie einen
Wochenlohn von 1 fl. bis 1 fl. 50 kr., als Wochenlohn für die erste Periode nach vollbrach
ter Lehrzeit ist ein Betrag von 2 fl. 50 kr. bis 3 fl. anzunehmen.
Nach dem, was in den einzelnen die verschiedenen Zweige der Stickerei betreffenden
Abschnitten gesagt wurde, erscheint es unerlässlich, dass die Arbeiterinnen aller Branchen
der Stickerei sich praktische und theoretische Kenntnisse des Zeichnens (theilweise auch
des Malens) aneignen, weil ohne solche an einen wirklichen, nachhaltigen Aufschwung der
von ihnen betriebenen Industrien nicht zu denken ist. Theilnahme aller Lehrlinge (Lehr
mädchen) am Zeichnenunterrichte und Gründung von Musterwerkstätten stellen
sich als die Förderungsmittel dar, welcher die für die weibliche Arbeitskraft so wichtigen
Zweige der Stickerei dringend bedürfen.
Im Allgemeinen erfordern alle Branchen der Stickerei eine grosse Anstrengung
des Auges und in Folge der stets gebückten Körperlage auch eine ziemlich kräftige
Lungen- und Magenbeschaffenheit.
Die Belief- und Flachstickerei mittelst Metallgespinnst, die Applicationsstickerei
sowie die Mosaikstickerei werden meistens in geschlossenen Betriebsstätten, die
übrigen Zweige der Stickerei ausserhalb gemeinsamer Arbeitslocale, und zwar
vorwiegend in den eigenen Wohnungslocalitäten der Arbeiterinnen, betrieben; es ist aus
diesem Grunde nicht möglich, die Anzahl der sich hiemit Beschäftigenden genau anzu
geben. In vielen Fällen wird insbesondere die Merlin- und Canevasstickerei als Neben
beschäftigung betrachtet; es befassen sich damit Personen, welche nicht den für die Auf
bringung des ganzen Lebensunterhaltes arbeitenden, sondern anderen Classen der Gesellschaft
angehören, z. B. Frauen und Witwen von Beamten u. dgl. In Betreff der Belief- und
Flachstickerei mittelst Metallgespinnst, dann der Applications- und Mosaikstickerei wäre
eine Verallgemeinerung des Fabriksbetriebes, d. h. die Heranbildung eines grösseren con-
stanten Stammes geschulter Arbeitskräfte, als dem artistischen Aufschwünge förderlich, sehr
wünschenswerth.
Die Zahl der in Wien und Umgebung (im Wiener Polizeirayon) bei den ver
schiedenen Arten der Stickerei beschäftigten Personen dürfte beiläufig auf 1500 bis 1600
zu schätzen sein. Hievon entfallen:
10 Percent auf die Hoch- und Flachstickerei mittelst Metallgespinnst.
Wochen verdienst von 5 fl. bis 10 fl., durchschnittlich 7 fl.
40 Percent auf Seiden-, Weiss- und Tambour stick er ei (gewöhnlicher Art).
Wochenverdienst von 4 fl. bis 8 fl., durchschnittlich 6 fl.
40 Percent auf die Merlin- und Canevasstickerei.
Wochenverdienst von 4 fl. bis 6 fl., durchschnittlich 5 fl.
4 Percent auf die Applications- und Mosaikstickerei.
Wochenverdienst von 5 fl. bis 7 fl., durchschnittlich 6 fl.
3 Percent auf die Savonnerie-Stickerei.
Wochenverdienst von 6 fl. bis 8 fl., durchschnittlich 7 fl.
2 Percent auf die feine Seidenstickerei (Nade 1 ma 1 erei).
Wochenverdienst von 11 fl. bis 15 fl., durchschnittlich 13 fl.
1 Percent auf die Spitzenimitation u. dgl.
Bezüglich dieses Stickereizweiges, welcher sehr ausgebildete Arbeitskräfte bedingt, ist
der Verdienst nicht wohl limitativ anzugeben.