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Full text: Die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Fabriks-Industrie und in einzelnen Zweigen des Verkehrswesens Österreichs - erläuternder Text zu einer Abtheilung der Ausstellung im Frauen-Pavillon

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Die Lehrmädchen werden nach vollendeter Volksschule aufgenommen und treten nach 
vollbrachter Lehrzeit als Gehilfinnen ein. In der ersten Lehrperiode gemessen sie einen 
Wochenlohn von 1 fl. bis 1 fl. 50 kr., als Wochenlohn für die erste Periode nach vollbrach 
ter Lehrzeit ist ein Betrag von 2 fl. 50 kr. bis 3 fl. anzunehmen. 
Nach dem, was in den einzelnen die verschiedenen Zweige der Stickerei betreffenden 
Abschnitten gesagt wurde, erscheint es unerlässlich, dass die Arbeiterinnen aller Branchen 
der Stickerei sich praktische und theoretische Kenntnisse des Zeichnens (theilweise auch 
des Malens) aneignen, weil ohne solche an einen wirklichen, nachhaltigen Aufschwung der 
von ihnen betriebenen Industrien nicht zu denken ist. Theilnahme aller Lehrlinge (Lehr 
mädchen) am Zeichnenunterrichte und Gründung von Musterwerkstätten stellen 
sich als die Förderungsmittel dar, welcher die für die weibliche Arbeitskraft so wichtigen 
Zweige der Stickerei dringend bedürfen. 
Im Allgemeinen erfordern alle Branchen der Stickerei eine grosse Anstrengung 
des Auges und in Folge der stets gebückten Körperlage auch eine ziemlich kräftige 
Lungen- und Magenbeschaffenheit. 
Die Belief- und Flachstickerei mittelst Metallgespinnst, die Applicationsstickerei 
sowie die Mosaikstickerei werden meistens in geschlossenen Betriebsstätten, die 
übrigen Zweige der Stickerei ausserhalb gemeinsamer Arbeitslocale, und zwar 
vorwiegend in den eigenen Wohnungslocalitäten der Arbeiterinnen, betrieben; es ist aus 
diesem Grunde nicht möglich, die Anzahl der sich hiemit Beschäftigenden genau anzu 
geben. In vielen Fällen wird insbesondere die Merlin- und Canevasstickerei als Neben 
beschäftigung betrachtet; es befassen sich damit Personen, welche nicht den für die Auf 
bringung des ganzen Lebensunterhaltes arbeitenden, sondern anderen Classen der Gesellschaft 
angehören, z. B. Frauen und Witwen von Beamten u. dgl. In Betreff der Belief- und 
Flachstickerei mittelst Metallgespinnst, dann der Applications- und Mosaikstickerei wäre 
eine Verallgemeinerung des Fabriksbetriebes, d. h. die Heranbildung eines grösseren con- 
stanten Stammes geschulter Arbeitskräfte, als dem artistischen Aufschwünge förderlich, sehr 
wünschenswerth. 
Die Zahl der in Wien und Umgebung (im Wiener Polizeirayon) bei den ver 
schiedenen Arten der Stickerei beschäftigten Personen dürfte beiläufig auf 1500 bis 1600 
zu schätzen sein. Hievon entfallen: 
10 Percent auf die Hoch- und Flachstickerei mittelst Metallgespinnst. 
Wochen verdienst von 5 fl. bis 10 fl., durchschnittlich 7 fl. 
40 Percent auf Seiden-, Weiss- und Tambour stick er ei (gewöhnlicher Art). 
Wochenverdienst von 4 fl. bis 8 fl., durchschnittlich 6 fl. 
40 Percent auf die Merlin- und Canevasstickerei. 
Wochenverdienst von 4 fl. bis 6 fl., durchschnittlich 5 fl. 
4 Percent auf die Applications- und Mosaikstickerei. 
Wochenverdienst von 5 fl. bis 7 fl., durchschnittlich 6 fl. 
3 Percent auf die Savonnerie-Stickerei. 
Wochenverdienst von 6 fl. bis 8 fl., durchschnittlich 7 fl. 
2 Percent auf die feine Seidenstickerei (Nade 1 ma 1 erei). 
Wochenverdienst von 11 fl. bis 15 fl., durchschnittlich 13 fl. 
1 Percent auf die Spitzenimitation u. dgl. 
Bezüglich dieses Stickereizweiges, welcher sehr ausgebildete Arbeitskräfte bedingt, ist 
der Verdienst nicht wohl limitativ anzugeben.
	        
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