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Full text: Die Verwendung weiblicher Arbeitskräfte in der Fabriks-Industrie und in einzelnen Zweigen des Verkehrswesens Österreichs - erläuternder Text zu einer Abtheilung der Ausstellung im Frauen-Pavillon

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Alter von 15 Jahren gegen eine anderthalbjährige Lehrzeit Aufnahme. Mädchen über 
14 Jahren, welche sich selbst verpflegen und eine Lehrzeit von 9 Monaten eingehen, haben 
5 fl. monatliches Lehrgeld, bei einer sechsmonatlichen Lehrzeit 10 fl. Lehrgeld per Monat 
im Vorhinein zu zahlen. 
Die meisten zahlenden Lehrmädchen lernen die Modistinnenarbeit blos zum Zwecke 
der eigenen Anfertigung des Familienbedarfes und machen nur bei dem Eintreten ungün 
stiger Verhältnisse von dem Erlernten durch Verwendung im Gewerbe selbst Gebrauch. 
Die hauptsächlichsten Handarbeiten der Frauenputzwaaren-Erzeugung sind: 
n) Zusammen nähen, d. h. Aufeinanderlegen zweier Stoffenden und Aneinander 
heften derselben mittelst leichter Vorstiche oder Hinterstiche. 
b) Ein säumen. Der Stoffrand wird doppelt eingebogen und mittelst leichter Stiche 
in dieser Lage festgehalten. 
c) Staffiren. Darunter versteht man, dass zwei Stoffenden gegen einander einge 
bogen und mit leichten Stichen aneinander geheftet werden. 
d) Passepoiliren, d. i. Einlage eines oder mehrerer Schnürchen in schräge ge 
schnittene Stoffstreifen. 
e) Wattiren. Nachdem zwischen zwei Stofftheilen Watta eingelegt ist, durchsteppt 
man das Ganze nach beliebigen Mustern. 
f) Falbeln. Stoffstreifen werden gleichmässig in einer Richtung in Fältchen gelegt 
und letztere festgenäht. 
g) G a r n i r e n. Hier handelt es sich darum, Stoffstreifen, ob gerade oder schräge ge 
schnitten, in verschiedenartige Falten zu legen und die Falten festzunähen. 
h) Rüschiren. Hiebei findet derselbe Vorgang wie bei dem Garniren statt, nur 
werden die Falten möglichst dicht und buschig zusammengeschoben. 
?') Formüberziehen, d. i. Aufspannen des Stoffes auf das Hutgestell. 
k) Montiren. Dies ist das schliessliche Verzieren der Damenputzwaaren mit Blumen, 
Schleifen, Federn, Faltenbesatz u. s. w. 
Der Leistungsfähigkeit des Arbeitspersonals entsprechend, werden folgende Kategorien 
unterschieden: Lehrmädchen, Handarbeiterin, Tischmademoiselle, Stück 
arbeiterin und Montirerin (auch „Erste“ genannt). Das Anfertigen des Schnitt 
musters und das Zuschneiden besorgt in der Regel die Geschäftsleiterin. Die Tagesarbeiten 
werden so vertheilt, dass die verschiedenen Arbeiterinnen je nach ihrer Leistungsfähigkeit 
abwechselnd beschäftigt werden. 
Der Wochenlohn beträgt im Falle gänzlicher Verpflegung 2 bis 5 fl., im Durch 
schnitte 8 fl. Entfällt die Verpflegung, so ist der Wochenlohn 4 bis 10 fl., im Durch 
schnitte 6 fl. 
Die Arbeiten sind nicht sehr anstrengender Natur und werden von den meist in ju 
gendlichem Alter stehenden Arbeiterinnen leicht geleistet. Die in diesem Gewerbe beschäf 
tigten Frauenspersonen gehören vorwiegend der Bevölkerung der Stadt Wien selbst an, 
Alter vorherrschend 14 bis 24 Jahre. 
Arbeitsunterbrechungen kommen nur in den Uebergangsperioden von Saison zu Saison 
vor, welche Unterbrechungen drei Monate des Jahres nicht überschreiten. Für jene weiblichen 
Hilfskräfte, welche ausserhalb der Betriebsstätte wohnen, besteht eine tägliche Arbeitszeit 
von 9 Stunden, d. h. die Arbeit dauert von 8 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends, mit einer 
zweistündigen Unterbrechung zur Mittagszeit. Die am Orte des Betriebes wohnenden Arbei 
terinnen haben eine eilfstündige Arbeitszeit, nämlich von 8 Uhr Morgens bis 8 Uhr Abends^
	        
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