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MAK

Full text : Katalog der I. Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Österreichs

mehrerer  Mitglieder  bewilligen.  Solche  unterliegen ­
  nicht  der  gewöhnlichen  Jury,  und  kann
ihr  Arrangement  von  dem  oder  den  Ausstellern
selbst  besorgt  werden;  doch  bleibt  dem  Arbeitsausschüsse ­
  ein  Vetorecht  in  Bezug  auf  einzelne
Ausstellungsobjecte  gewahrt.
§  19.  Am  Firnisstage,  d.  i.  am  Tage  vor
der  Eröffnung,  haben  alle  Mitglieder  und  Aussteller ­
  Zutritt  in  den  Ausstellungsräumen.
§  20.  Die  Eröffnung  der  Ausstellungen
findet  in  Anwesenheit  geladener  Gäste,  darunter
alle  Stifter,  statt.

VERKAUF  VON
KUNSTWERKEN.

Die  Preise  der  Kunstwerke  sind  im
Secretariat  jederzeit  zu  erfragen.
Der  Verkauf  wird  ausschliesslich
durch  den  Secretär  der  Vereinigung
bildender  Künstler  Oesterreichs,  Herrn
Franz  Haneke,  vermittelt.
Ein  Drittel  des  Kaufpreises  wird  bei
Abschluss  des  Kaufes  als  Anzahlung,
der  Rest  mit  Schluss  der  Ausstellung
erbeten.
Die  Versendung  der  verkauften
Kunstwerke  erfolgt  nach  Schluss  der
Ausstellung  auf  Rechnung  und  Gefahr
des  Käufers.
Ueber  alle  Anfragen  betreffs  der
Vereinigung  wird  im  Secretariat  bereitwilligst ­
  Auskunft  ertheilt.
Der  Eingang  in  das  Secretariat,  wie
in  das  Zimmer  der  Zeitschrift  »Ver
Sacrum«  ist  vom  Saale  X  am  rechten
Flügel.

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