MAK

Volltext: Katalog der I. Ausstellung der Vereinigung bildender Künstler Österreichs

mehrerer Mitglieder bewilligen. Solche unter 
liegen nicht der gewöhnlichen Jury, und kann 
ihr Arrangement von dem oder den Ausstellern 
selbst besorgt werden; doch bleibt dem Arbeits 
ausschüsse ein Vetorecht in Bezug auf einzelne 
Ausstellungsobjecte gewahrt. 
§ 19. Am Firnisstage, d. i. am Tage vor 
der Eröffnung, haben alle Mitglieder und Aus 
steller Zutritt in den Ausstellungsräumen. 
§ 20. Die Eröffnung der Ausstellungen 
findet in Anwesenheit geladener Gäste, darunter 
alle Stifter, statt. 
VERKAUF VON 
KUNSTWERKEN. 
Die Preise der Kunstwerke sind im 
Secretariat jederzeit zu erfragen. 
Der Verkauf wird ausschliesslich 
durch den Secretär der Vereinigung 
bildender Künstler Oesterreichs, Herrn 
Franz Haneke, vermittelt. 
Ein Drittel des Kaufpreises wird bei 
Abschluss des Kaufes als Anzahlung, 
der Rest mit Schluss der Ausstellung 
erbeten. 
Die Versendung der verkauften 
Kunstwerke erfolgt nach Schluss der 
Ausstellung auf Rechnung und Gefahr 
des Käufers. 
Ueber alle Anfragen betreffs der 
Vereinigung wird im Secretariat bereit 
willigst Auskunft ertheilt. 
Der Eingang in das Secretariat, wie 
in das Zimmer der Zeitschrift »Ver 
Sacrum« ist vom Saale X am rechten 
Flügel. 
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