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Full text: Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn, 2. Jahrgang 1896

Seite 12. 
Neubauten und Concurrenzen in Oesterreich und Ungarn. 
Nr. 2. 
EZZl 
ausschlaggebenden Grösse der Höfe, des Ziegelmasses, 
der Mauerstärken u. s. f. einzugehen. Ebenso kann das 
für die gedeihliche Entwicklung der Stadt, insbesondere 
des Verkehres unentbehrliche Recht der zwangsweisen 
Enteignung, welches der Gemeindeverwaltung zu gewähren 
wäre, nicht erörtert werden. 
Dafür muss aber schliesslich auf noch einen wunden 
Fleck der Wiener Bauordnung hingewiesen werden, dessen 
Heilung allerdings nur durch eine Radicalcur möglich ist. 
Die Durchführung der Bauvorschriften ist derzeit 
der Hauptsache nach dem Magistrate und dessen Bezirks 
ämtern übertragen. Nur aus Juristen zusammen 
gesetzte Behörden entscheiden in den meisten 
Baufragen, deren Beurtheilung so oft einzig und allein 
erfahrenen Technikern möglich ist. Allerdings trägt der 
Magistrat den »Sachverständigen« — darunter ist in dem 
Gemeindestatute das Stadtbauamt gemeint — auf, Aeusse- 
rungen zu erstatten. Daraus ergibt sich aber ein schrift 
liches und daher naturgemäss langwieriges \ erfahren, das 
jeder Bauende um so schmerzlicher empfindet, als beim 
Bauen bekanntlich Zeit noch mehr als anderswo Geld ist. 
Die Entscheidung selbst aber leidet darunter, dass selbe 
nicht unmittelbar von Fachmännern, sondern von Nicht 
fachleuten, die durch Erstere informirt werden, gefällt 
wird. Freudig ist es daher von jedem Techniker zu 
begrüssen, dass der österreichische Ingenieur- und Archi- 
tekten-\ erein angeregt hat, diesbezüglich gründlichen 
Wandel zu schaffen und dem technischen Amte der Ge 
meinde endlich jene Stellung in der Handhabung der 
Bauordnung zu gewähren, welche ihm gebührt. Wenn 
\oi 13 Jahren ein Gesetz zu Stande kommen konnte, 
in welchem, wie es scheint, geflissentlich das Wort 
»Stadtbauamt« vermieden worden ist — es ist in der 
ganzen Bauordnung vom Jahre 1883 nur ein ein 
ziges Mal enthalten — so war dies zu einer Zeit möglich, 
wo die Lage der österreichischen Technikerschaft im 
Allgemeinen die denkbar traurigste war. nicht aber heute. 
Die Zeiten sind ganz andere geworden, der Techniker 
fühlt sich nun als ein mächtiges Glied der menschlichen 
Gesellschaft und wird von ihr geschätzt. Jeder Fach 
genosse, welcher irgend welchen Einfluss auf die Fassung 
der künftigen Bauordnung hat, ist berufen, in obigem 
Sinne zu wirken. Ist aber erst der Techniker von der 
ihn bisher drückenden Vormundschaft befreit, dann ist zu 
hoffen, dass die neue Bauordnung in Zukunft voll des 
Gedankens ausgeübt werde, der in dem Satze liegt: 
»Der Buchstabe tödtet, der Geist macht lebendi o '<< 
. O 
B er aneck. 
Oefen im Palais Wien, Rennweg 25. Architekten Bauquc und Pio in Wien. 
Heft A III unseres Blattes im Bilde gebracht haben, zeichnet 
sich nicht bloss durch seine vornehme äussere Architektur, 
Grablaterne. Architekt Julius Mayrcder. 
sondern auch dadurch aus, dass die innere Ausstattung 
bis ins kleinste Detail nach eigenen Entwürfen der 
Architekten durchgebildet ist. Die beiden Oefen, die wir 
diesmal reproduciren, sind in Form und Farbe eine sehr 
feine Nachempfindung des Stiles Louis XVI. 
Grablaterne, entworfen von Architekt Julius 
Mayreder. Die unten abgebildete Lampe gehört zu dem 
Oefen im Palais Wien, Rennweg 25. Architekten 
Bauqué u. Pio in Wien. Das Palais eines bekannten 
Wiener Aristokraten und Kunstfreundes, das wir in
	        
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