J\eubauten und (oneurrenzen
in Oesterreich und Ungarn.
Oman für das Hochbaufach und seine Interessenten.
k ö
Verlag von
MORITZ PERLES IN WIEN
I. Seilergasse 4.
1896.
OCTOBER.
1 fl. = 2 Mark
Abonnementspreise:
Redigirt von Architekt OSKAR MARMOREK. Ganziähng ion. = 2<>Maric
Einzelne Exemplare . .
Ers©hoint am /Anfang jedos jAVonates. JAHRGANG.
HEFT X.
Alle Rechte Vorbehalten.
T vT Tr A T T - * # ARTIKEL: Ueber Submissionen. — Handbuch der Architektur. — Die Schmuckformender Monumentalbauten. Städtische
lINriALI! Baugerüst-Control eure in Zürich. — WETTBEWERBS-NACHRICHTEN: Ausgeschriebene Wettbewerbe: Bau eines
Gebäudes für die n.-ö. Landes-Siechenanstalt in Mauer-Oehling. Neubau einer Landes-Irrenanstalt in Triest. Bau eines Gebäudes für die
Mädchen-Volks- und Bürgerschule in Pilgram. Planconcurrenz für ein geologisches Institut in Budapest. Redoutengebäude in Ofen. Bau einer
Arena in Hddmezö-Vâsdrhely. Neubau der Bergschule zu Bochum. Völkerschlacht-National-Denkmal bei Leipzig. Bau des Landeshauses der
Provinz Westfalen zu Münster. Stadttheater in Kiew. Reiterstandbild Kaiser Wilhelm’s I. Aareübergang Stadt Bern—Lorraine-Quartier. Entschied
e n e W e tt b e wer b e : Neubau eines Kunstgewerbe-Museums in Köln. Bau eines Curhauses in Bad Pyrmont. BAU 1ECHNISCHE
NEUHEITEN UND PATENTE: Heber-Spülvorrichtung für Aborte. Ausziehtisch. Sperrvorrichtung für Thüren. Bank oder Stuhl mit
Wendelehne. Brausevorrichtung. Getheilter Brennlufterhitzer für Gasheizöfen. Feuerungseinsatz für Heizöfen. Badeofen. Parallel verstellbares
Doppellineal. Schulwandtafel. Falzziegeldach. Dachziegel. Schornsteinaufsatz. —TAFELERKLÄRUNGEN: Tafel 69: Barocke Portale. I afel 70
und 71: Wohnhaus der Herren Gebr. Seybel, Wien, III. Reisnerstrasse. Architekten Fellner & Helmer in Wien. Tafel 72 und 73: Zinshaus,
Wien, I. Marc Aurelstrasse 8. Architekt Emil Bressler in Wien. Tafel 74: Concurrenzproject (I. Preis) für ein Sparcassegebäude in Aranyos-Maröth.
Architekt Josef Feledi in Budapest, Tafel 75 und 76: Wohn- und Geschäftshaus in Budapest, Franz Josephs-Quai. Architekten Korb & Giergl
daselbst. — Ankündigungen.
Ueber Submissionen.
ein
jie ausserordentlich grosse Verschiedenheit der
Einheitspreise, zu welchen sich bei Submissionen
die verschiedenen Bewerber erbötig machen,
und dieselbe Arbeit zu leisten oder das gleich sein
sollende Material zu liefern, lassen es wünschenswerth
erscheinen, nach den Gründen dieser auffallenden Thatsache
zu forschen und Mittel zu suchen, die gegen dieses,
in mancher Hinsicht bedenkliche Unwesen angewendet
werden können.
Die vorkommenden Nachlässe von den im Vergebungselaborate
angesetzten Einheitspreisen sind oft zu
bedeutende, als dass in solchen Fällen eine Erklärung
durch ermässigte Gewinnansprüche versucht werden könnte.
Der Sachkundige erkennt vielmehr, dass häufig die niedrigsten
Preisforderungen bedeutend unter den Selbstkosten
stehen. Es ist daher sicher, dass ein erheblicher Theil
der Angebote, welche bei Submissionen den Zuschlag
erlangen, der geschäftlich • reellen Grundlage entbehrt.
Manche Submittenten hoffen, den sicher zu erwartenden
Verlust durch nachträglich vielleicht
eintretende günstige
Conjuncturen, durch vielleicht mögliche ausserordentliche
Leistungen, durch spitzfindige Auslegung des Vertrages,
durch die beliebten „Nachtragsrechnungen“ oder durch
Abwälzung des Verlustes auf ihre Lieferanten und Arbeiter
ausgleichen zu können. Andere täuschen sich selbst über
die ihnen häufig nicht genügend bekannten localen Preisverhältnisse
und malen sich dort einen Gewinn aus, wo
thatsächlich nur Verluste in Frage kommen können,
während wieder Andere überhaupt nicht rechnen, sondern
auf den Zuschlag um jeden Preis hinarbeiten, entweder
um schwächere Concurrenten aus dem Felde zu schlagen,
oder gar um aus den durch Ausnützung des Credites
flüssig werdenden Geldern alte Verbindlichkeiten zu decken
und den bevorstehenden Zusammenbruch ihres Geschäftes
Den wirklich sachgemäss unter Zugrundemässigen
Gewinnes rechnenden Gewerbetreibenden
ist es daher in vielen Fällen nicht vergönnt,
als Mindestfordernde zu erscheinen. Damit ist ihnen aber
zu vertagen,
legung eines
auch die Aussicht benommen, die betreffende Arbeit zu
erstehen, da dieselbe meist nur nach dem geringsten
Angebote vergeben wird.
Auf diese Weise handelt es sich bei Submissionen
für gewisse Bewerber im Grunde genommen nicht um
ein reelles Geschäft, sondern um ein Spiel bedenklichster
Art. Es wirkt so das Submissionswesen, wie es in vielen
Fällen gehandhabt wird, den höheren Aufgaben des
Staates und der Gemeinde, insbesondere auch den heutigen
socialpolitischen Bestrebungen direct entgegen. Es lässt
sich nichts dagegen einwenden, dass Staat und Gemeinde
sich die aus der Concurrenz entspringenden Vortheile
sichern, wobei sie allerdings verpflichtet sind, jedem hiezu
Geeigneten
die Bewerbung um die zu vergebenden
Lieferungen und Leistungen zu gestatten. Man kann daher
wohl sagen, dass Submissionen für Staat und Gemeinde
unentbehrlich sind.
Die im Vorstehenden angedeuteten Schäden entspringen
auch nicht aus dem eigentlichen Wesen der Submission,
sondern aus der üblichen missbräuchlichen Anwendung
derselben. Bei der Zuschlagertheilung wird nämlich
die Frage: „Ist der Bewerber bei reellem Geschäftsbetriebe
in der Lage, die geforderte Arbeit oder Waare um den von
ihm angebotenen Preis zu liefern?“ überhaupt nicht geprüft.
Demgemäss kommt also die eigentliche moralische
Basis des abzuschliessenden Geschäftes gar nicht in Frage,
und zwar ohne Zweifel deshalb, weil man dieselbe von
altersher als selbstverständlich voraussetzt. Diese Voraussetzung
trifft aber heutzutage bei der in den meisten
Geschäftszweigen herrschenden masslosen Concurrenz
nicht immer zu.
Aber jeder redlich denkende und einsichtige Mann
wird es mit seiner Ehre unverträglich erachten, ein Geschäft
abzuschliessen, welches für den anderen Theil nothwendigerweise
mit Verlust enden muss. Was nun für den
Einzelnen gilt, muss für den Staat, die Gemeinden und
grossen Unternehmungen, welche Lieferungen oder
Arbeiten zu vergebe;! haben, in noch höherem Masse
10