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MAK

Full text : Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn, 2. Jahrgang 1896

J\eubauten  und  (oneurrenzen
in  Oesterreich  und  Ungarn.
Oman  für  das  Hochbaufach  und  seine  Interessenten.

k ö
Verlag  von
MORITZ  PERLES  IN  WIEN
I.  Seilergasse  4.
1896.
OCTOBER.

1  fl.  =  2  Mark

Abonnementspreise:
Redigirt  von  Architekt  OSKAR  MARMOREK.  Ganziähng  ion.  =  2<>Maric
Einzelne  Exemplare  .  .
Ers©hoint  am  /Anfang  jedos  jAVonates.  JAHRGANG.
HEFT  X.
Alle  Rechte  Vorbehalten.

T  vT  Tr  A  T  T - *  #  ARTIKEL:  Ueber  Submissionen.  —  Handbuch  der  Architektur.  —  Die  Schmuckformender  Monumentalbauten.  Städtische
lINriALI!  Baugerüst-Control  eure  in  Zürich.  —  WETTBEWERBS-NACHRICHTEN:  Ausgeschriebene  Wettbewerbe:  Bau  eines
Gebäudes  für  die  n.-ö.  Landes-Siechenanstalt  in  Mauer-Oehling.  Neubau  einer  Landes-Irrenanstalt  in  Triest.  Bau  eines  Gebäudes  für  die
Mädchen-Volks-  und  Bürgerschule  in  Pilgram.  Planconcurrenz  für  ein  geologisches  Institut  in  Budapest.  Redoutengebäude  in  Ofen.  Bau  einer
Arena  in  Hddmezö-Vâsdrhely.  Neubau  der  Bergschule  zu  Bochum.  Völkerschlacht-National-Denkmal  bei  Leipzig.  Bau  des  Landeshauses  der
Provinz  Westfalen  zu  Münster.  Stadttheater  in  Kiew.  Reiterstandbild  Kaiser  Wilhelm’s  I.  Aareübergang  Stadt  Bern—Lorraine-Quartier.  Entschied ­
  e  n  e  W  e  tt  b  e  wer  b  e  :  Neubau  eines  Kunstgewerbe-Museums  in  Köln.  Bau  eines  Curhauses  in  Bad  Pyrmont.  BAU  1ECHNISCHE
NEUHEITEN  UND  PATENTE:  Heber-Spülvorrichtung  für  Aborte.  Ausziehtisch.  Sperrvorrichtung  für  Thüren.  Bank  oder  Stuhl  mit
Wendelehne.  Brausevorrichtung.  Getheilter  Brennlufterhitzer  für  Gasheizöfen.  Feuerungseinsatz  für  Heizöfen.  Badeofen.  Parallel  verstellbares
Doppellineal.  Schulwandtafel.  Falzziegeldach.  Dachziegel.  Schornsteinaufsatz.  —TAFELERKLÄRUNGEN:  Tafel  69:  Barocke  Portale.  I  afel  70
und  71:  Wohnhaus  der  Herren  Gebr.  Seybel,  Wien,  III.  Reisnerstrasse.  Architekten  Fellner  &  Helmer  in  Wien.  Tafel  72  und  73:  Zinshaus,
Wien,  I.  Marc  Aurelstrasse  8.  Architekt  Emil  Bressler  in  Wien.  Tafel  74:  Concurrenzproject  (I.  Preis)  für  ein  Sparcassegebäude  in  Aranyos-Maröth.
  Architekt  Josef  Feledi  in  Budapest,  Tafel  75  und  76:  Wohn-  und  Geschäftshaus  in  Budapest,  Franz  Josephs-Quai.  Architekten  Korb  &  Giergl
daselbst.  —  Ankündigungen.

Ueber  Submissionen.

ein

jie  ausserordentlich  grosse  Verschiedenheit  der
Einheitspreise,  zu  welchen  sich  bei  Submissionen
die  verschiedenen  Bewerber  erbötig  machen,
und  dieselbe  Arbeit  zu  leisten  oder  das  gleich  sein
sollende  Material  zu  liefern,  lassen  es  wünschenswerth
erscheinen,  nach  den  Gründen  dieser  auffallenden  Thatsache
  zu  forschen  und  Mittel  zu  suchen,  die  gegen  dieses,
in  mancher  Hinsicht  bedenkliche  Unwesen  angewendet
werden  können.
Die  vorkommenden  Nachlässe  von  den  im  Vergebungselaborate ­
  angesetzten  Einheitspreisen  sind  oft  zu
bedeutende,  als  dass  in  solchen  Fällen  eine  Erklärung
durch  ermässigte  Gewinnansprüche  versucht  werden  könnte.
Der  Sachkundige  erkennt  vielmehr,  dass  häufig  die  niedrigsten ­
  Preisforderungen  bedeutend  unter  den  Selbstkosten
stehen.  Es  ist  daher  sicher,  dass  ein  erheblicher  Theil
der  Angebote,  welche  bei  Submissionen  den  Zuschlag
erlangen,  der  geschäftlich  •  reellen  Grundlage  entbehrt.
Manche  Submittenten  hoffen,  den  sicher  zu  erwartenden

Verlust  durch  nachträglich  vielleicht

eintretende  günstige

Conjuncturen,  durch  vielleicht  mögliche  ausserordentliche
Leistungen,  durch  spitzfindige  Auslegung  des  Vertrages,
durch  die  beliebten  „Nachtragsrechnungen“  oder  durch
Abwälzung  des  Verlustes  auf  ihre  Lieferanten  und  Arbeiter
ausgleichen  zu  können.  Andere  täuschen  sich  selbst  über
die  ihnen  häufig  nicht  genügend  bekannten  localen  Preisverhältnisse ­
  und  malen  sich  dort  einen  Gewinn  aus,  wo
thatsächlich  nur  Verluste  in  Frage  kommen  können,
während  wieder  Andere  überhaupt  nicht  rechnen,  sondern
auf  den  Zuschlag  um  jeden  Preis  hinarbeiten,  entweder
um  schwächere  Concurrenten  aus  dem  Felde  zu  schlagen,
oder  gar  um  aus  den  durch  Ausnützung  des  Credites
flüssig  werdenden  Geldern  alte  Verbindlichkeiten  zu  decken
und  den  bevorstehenden  Zusammenbruch  ihres  Geschäftes
Den  wirklich  sachgemäss  unter  Zugrundemässigen
  Gewinnes  rechnenden  Gewerbetreibenden ­
  ist  es  daher  in  vielen  Fällen  nicht  vergönnt,
als  Mindestfordernde  zu  erscheinen.  Damit  ist  ihnen  aber

zu  vertagen,
legung  eines

auch  die  Aussicht  benommen,  die  betreffende  Arbeit  zu
erstehen,  da  dieselbe  meist  nur  nach  dem  geringsten
Angebote  vergeben  wird.
Auf  diese  Weise  handelt  es  sich  bei  Submissionen
für  gewisse  Bewerber  im  Grunde  genommen  nicht  um
ein  reelles  Geschäft,  sondern  um  ein  Spiel  bedenklichster
Art.  Es  wirkt  so  das  Submissionswesen,  wie  es  in  vielen
Fällen  gehandhabt  wird,  den  höheren  Aufgaben  des
Staates  und  der  Gemeinde,  insbesondere  auch  den  heutigen
socialpolitischen  Bestrebungen  direct  entgegen.  Es  lässt
sich  nichts  dagegen  einwenden,  dass  Staat  und  Gemeinde
sich  die  aus  der  Concurrenz  entspringenden  Vortheile
sichern,  wobei  sie  allerdings  verpflichtet  sind,  jedem  hiezu

Geeigneten

die  Bewerbung  um  die  zu  vergebenden

Lieferungen  und  Leistungen  zu  gestatten.  Man  kann  daher
wohl  sagen,  dass  Submissionen  für  Staat  und  Gemeinde
unentbehrlich  sind.
Die  im  Vorstehenden  angedeuteten  Schäden  entspringen ­
  auch  nicht  aus  dem  eigentlichen  Wesen  der  Submission, ­
  sondern  aus  der  üblichen  missbräuchlichen  Anwendung ­
  derselben.  Bei  der  Zuschlagertheilung  wird  nämlich
die  Frage:  „Ist  der  Bewerber  bei  reellem  Geschäftsbetriebe
in  der  Lage,  die  geforderte  Arbeit  oder  Waare  um  den  von
ihm  angebotenen  Preis  zu  liefern?“  überhaupt  nicht  geprüft. ­
  Demgemäss  kommt  also  die  eigentliche  moralische
Basis  des  abzuschliessenden  Geschäftes  gar  nicht  in  Frage,
und  zwar  ohne  Zweifel  deshalb,  weil  man  dieselbe  von
altersher  als  selbstverständlich  voraussetzt.  Diese  Voraussetzung ­
  trifft  aber  heutzutage  bei  der  in  den  meisten
Geschäftszweigen  herrschenden  masslosen  Concurrenz
nicht  immer  zu.
Aber  jeder  redlich  denkende  und  einsichtige  Mann
wird  es  mit  seiner  Ehre  unverträglich  erachten,  ein  Geschäft ­
  abzuschliessen,  welches  für  den  anderen  Theil  nothwendigerweise
  mit  Verlust  enden  muss.  Was  nun  für  den
Einzelnen  gilt,  muss  für  den  Staat,  die  Gemeinden  und
grossen  Unternehmungen,  welche  Lieferungen  oder
Arbeiten  zu  vergebe;!  haben,  in  noch  höherem  Masse
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