Nr. 11.
Neubauten und Concurrenzen in Oesterreich und Ungarn.
Seite 85.
Dieser örtliche Ergän zu n gsh ei z k ö rp er hat. wie aus den
Ziffern zu entnehmen ist, nur eine geringe Grösse und wird in einer
Mauernische oder sonst an einer Stelle des Lehrzimmers angeordnet,
wo kein nutzbarer Platz durch denselben weggenommen wird. Günstig
belegene Lehrzimmer, und zwar solche, bei denen, gleichen Raum
inhalt vorausgesetzt, die stündliche Abkühlung 8410 W.-E. oder
weniger beträgt, erhalten keinen örtlichen Heizkörper. Der Er
gänzungsheizkörper ist nur an den ernstlich kalten Tagen und nur
zum Aufheizen in Betrieb zu nehmen, hingegen nicht während des
Unterrichtes zu verwenden.
Sünden des Heizers gegen letztere Vorschrift werden bald
entdeckt, da sodann Kinder oder Lehrer durch die strahlende Wärme
des Ergänzungsheizkörpers belästigt würden.
Der Betrieb regelt sich also, ich möchte sagen, selbstthätig
in der Weise, dass während des Unterrichtes nur mehr die Keller
heizkammern mit Dampf gespeist werden, wobei dieselben gewöhnlich
zu dieser Tageszeit bloss die Aufgabe haben, die zur Ventilation
erforderliche Aussenluft auf Raumtemperatur zu erwärmen : hiebei ist
mit Luftmischung zu arbeiten und kann auch ein Theil der in der
Heizkammer befindlichen Heizfläche ausgeschaltet werden.
Nebst dem bei jedem Ergänzungsheizkörper vorhandenen Dampf-
regulirventil sind auch die Dampfleitungsstränge, welche die örtlichen
Heizkörper speisen, mit Absperrventilen im Keller versehen, so dass
die Aus- oder Einschaltung der gesammten örtlichen Heizkörper vom
Heizer bequem und mit geringster Mühe vorgenommen werden kann.
Durch die beschriebene Anordnung ist thatsächlich die Lüftung
der Schulräume im Winter bis zu einem gewissen, immerhin weit
reichenden Masse gewährleistet. Die Anordnung unterscheidet sich
wesentlich vön den theoretisch vorzüglichen Anlagen mit von der
Heizung getrennter Ventilation, wobei also örtliche Heizkörper
zur Deckung des Wärmebedarfes und Kellerheizkammern zur Vor
wärmung der Ventilationsluft in Verwendung stehen. Bei letzterem ist
ein träger und mangels genügenden Aufsichtspersonals nicht oftmals
controlirter Heizer in der Lage, nur zu heizen und gar nicht zu
ventiliren. Ich verkenne nun keineswegs, dass die Wiener Anordnung
auch ihre Unvollkommenheiten hat; beispielsweise ist die Grösse der
Lufterneuerung geringer, als vom hygienischen Standpunkte aus zu
wünschen wäre; dies hängt aber mit dem geringen, auf den einzelnen
Schüler entfallenden Luftraum, also mit der zu dichten Besetzung der
Lehrzimmer zusammen ; zu Zeiten mit milder Aussentemperatur, also
im Frühling und Herbst, ist die Lufterneuerung entschieden zu gering,
im Sommer so gut wie Null. Hiergegen lässt sich ab^r nur mittelst
mechanischer Ventilation Abhilfe schaffen, welche bis nun wegen des
Mangels einer billigen motorischen Kraft in Wiener Schulen nur
versuchsweise eingerichtet werden konnte.
Andererseits verbürgt aber die Wiener Anordnung für die lange
dauernde Winterszeit, während des täglichen Anheizens unbedingt
und während der Unterrichtszeit nahezu sicher eine ständige, nicht
unerhebliche Lufterneuerung. Es ist hiedurch eine obligatorische oder
zwangsweise Ventilation geschaffen.
WETTBEWERBS-NACHRICHTEN.
Ausgeschriebene Wettbewerbe.
Internationale Coneurrenz zur Erlangung von Plänen und
Kosten Voranschlägen für den Bau eines Irrenhauses in Triest.
L Preis 5000 fl., 2. Preis 2500 fl. Einreichungstermin 31. März 1897.
Der Stadtmagistrat versendet auf Verlangen Bauprogramme.
Canalisirungs- und Entwässerungsanlage für Pola. Concurs
zur Erlangung von Projecten. Massstab 1 : 2500. 1. Preis 2500 fl.,
2. Preis 1500 fl., 3. Preis 1000 fl. Einreichungstermin 15- April 1897.
Wettbewerb zur Erlangung von Modellen für die figuralen
Bildhauerarbeiten beim Justizgebäude in B.-Leipa. Die figuralen
Bildhauerarbeiten am Neubau des k. k. Justizgebäudes in B.-Leipa,
bestehend aus einer Figurengruppe als Krönung der Attika des Mittel
baues und aus einem Reliefe über dem Hauptportal, gelangen im
öffentlichen Offertwege zur Vergebung. Die Projectspläne und die
speciellen Bedingnisse können beim k. k. Kreisgerichtspräsidium in
B.-Leipa eingesehen und daselbst nähere Auskünfte eingeholt werden.
Es werden nur jene Bewerber zugelassen, welche in Oesterreich an
sässig sind und als selbständig schaffende akademische Bildhauer be
reits grössere figurale Arbeiten ausgeführt haben. Die Bewerber haben
von der Figurengruppe eine Modellskizze im Massstab 1:10 anzu-
zufertigen und ihrem Offerte beizugeben. Die Offerte sind mit einem
50 kr.-Stempel zu versehen, versiegelt und mit der Aufschrift:
„Offert für die Uebernahme der figuralen Bildhauerarbeiten beim
Neubaue eines Justizgebäudes in B.-Leipa“ bis längstens 1. December
1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem Einreichungsprotokolle des k. k.
Kreisgerichtspräsidiums in B.-Leipa einzureichen. Das Offert hat die
genaue Angabe der Kostensumme und des zur Verwendung em
pfohlenen Steinmateriales zu enthalten, und ist ein Musterstück des
letzteren unter Angabe des Gewinnungsortes beizulegen. Die freie
Wahl unter den einlangenden Offerten, ohne Rücksicht auf die Höhe
desselben, bleibt Vorbehalten. Verspätet oder ohne Modellskizze und
Steinmuster einlangende Offerte bleiben unberücksichtigt.
(„Bauind.-Ztg.“)
Wettbewerb zur Erlangung von Skizzen des figuralen Theiles der
Glasmalereien in der Votivkirche St. Ludmilla. Der Stadtrath in
Königl. Weinberge schreibt einen öffentlichen Concurs zur Einsen
dung farbiger Skizzen für den figuralen Theil der Glasmalereien in
der Votivkirche zu St. Ludmilla in König!. Weinberge aus. \. Preis
150 fl.. 2. Preis 120 fl., 3. Preis 80 fl. Die czechischen Künstler,
welche sich um diese Preise bewerben wollen, wollen sich die
näheren Bedingungen dieses Concurses und die Pläne, aus welchen
die Architektur der Fenster und die Grösse der Figuren zu entnehmen
ist, in den Amtsstunden bei dem städtischen Amte (städtisches Rath
haus, I. Stock, Kanzlei Nr. 6) beheben. Concurrenzwerke sind läng
stens bis 5. December 1896, 5 Uhr Nachmittags, im Einreichungs
protokolle (städtisches Rathhaus, I. Stock, Kanzlei Nr. 4) einzureichen.
Andere, als der czechischen Nationalität angehörende Künstler sind
von dieser Coneurrenz ausgeschlossen. („Bauind.-Ztg.“)
Bau eines Gebäudes für die Bergschule in Bochum. Preisaus
schreibung zur Erlangung von Entwurfsskizzen. I. Preis 5000 Mark,
II. Preis 3000 Mark, III. Preis 2000 Mark. Bedingungen nebst Bau
programm und Lageplan sind von der Westfälischen Baugewerk-
schaftscasse zu Bochum für 1 Mark zu beziehen. Einreichungstermin
15. Jänner lb97, 6 Uhr.
Preisausschreiben für die Anlage eines Palmengartens in
Leipzig im Wege eines öffentlichen Wettbewerbes durch die Gesell
schaft „Leipziger Pal men garten Für die drei besten Entwürfe sind
drei Preise ausgesetzt, und zwar: ein erster Preis von 3000 Mark,
ein zweiter Preis von 2000 Mark, ein dritter Preis von 1000 Mark.
Das Preisrichteramt haben die Herren :
Oberbürgermeister Dr. jur. Georgi j
Geh. Commerzienrath Alfred Thieme ( . r • •
Baurath Arwed Rossbach j in ei P zl ff»
. Stadtbaurath Professor Licht '
Gartendirector Wittc7iberg in Leipzig,
Gärtnereibesitzer Albert Wagner in Leipzig-Gohlis,
Palmengartendirector August Siebert in Frankfurt am Main
übernommen. Die Entscheidung der Herren Preisrichter wird seiner
zeit bekannt gemacht. Die Entwürfe sind bis zum 30. Jänner 1897,
Abends 6 Uhr, in dem derzeitigen Bureau der Gesellschaft in Leipzig,
Promenadenstrasse Nr. 1, Erdgeschoss, gegen eine hierüber auszu
stellende Quittung einzureichen. Das Programm und die Bedingungen
über die Betheiligung an dem Wettbewerbe sind in zwei besonderen
Schriftstücken zusammengestellt. Diese Schriftstücke bilden die Grund
lage des Wettbewerbes. Sie sind, einschliesslich des Planes, gegen
Erlegung eines Betrages von sechs Mark von dem oben erwähnten
Bureau zu beziehen. Denjenigen Herren, welche an dem Wettbewerbe
sich betheiligt, einen Preis aber nicht errungen haben, wird der Be
trag von sechs Mark bei Rückgabe der von ihnen eingelieferten Ent
würfe erstattet. Die eingegangenen Entwürfe werden nach erfolgter
Prämiirung öffentlich ausgestellt. Die Bestimmung der Zeit und des
Ortes dieser Ausstellung bleibt Vorbehalten.
Errichtung eines König Albert-Denkmales in Dresden. Wett
bewerb unter Künstlern, welche im Königreiche Sachsen geboren
sind oder dort wohnen, zur Erlangung geeigneter Entwürfe. Preise
in der Gesammtsumme von 12.000 Mark. Das Preisrichteramt haben
übernommen: die Staatsminister v. Metzsch und v. Seydewitz, Ober
bürgermeister Geh. Finanzrath Beutler, Geh. Baurath Prof. Dr. Wallot,
Baurath Stadtrath Richter, Director Prof. Dr. Treu, Architekt Hauschild,
sämmtlich in Dresden, Bildhauer Prof. Schäfer in Berlin, Bildhauer
Prof. Kundmann in Wien. Bedingungen sind im Rathhause, 1. Ober
geschoss, Zimmer Nr. 14, zu erhalten. Einreichungstermin 30. April 1897,
Mittags J2 Uhr, an den Ausschuss (im Ausstellungsräume des
sächsischen Kunstvereins in Dresden, Brühl’sche Terrasse).
Bau des Landeshauses der Provinz Westfalen zu Münster. Wett
bewerb unter den deutschen Architekten zur Erlangung von Entwürfen.
I. Preis 5000 Mark, 11. Preis 3000 Mark, 2 Preise â 1500 Mark. Der
Ankauf weiterer Pläne um 750 Mark bleibt Vorbehalten. Bedingungen
und Bauprogramm nebst Lageplan vom Landhauptmanne der Provinz
Westfalen in Münster. Einreichungstermin 31. December, 12 Uhr.
Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für den Bau einer
Strassenbrücke über die Süderelbe bei Harburg. Behufs Erlangung
yon Entwürfen nebst Kostenanschlägen für den Bau einer Strassen
brücke über die Süderelbe bei Harburg söll ein allgemeiner Wett
bewerb unter deutschen Ingenieuren und Architekten stattfinden. Das
Programm, sowie die Bedingungen nebst Lageplänen können von der
Wasserbau-Iuspection Harburg, ßuxtehuderstrasse Nr, 3, gegen Ein
sendung von 10 Mark bezogen werden, welche im Falle der Concur-
renz wieder zurückerstattet werden. Als Preise sind ausgesetzt :
6000 Mark, 5000 Mark, 4000 Mark und 3000 Mark für die vier besten
Entwürfe, jedoch ist der Ankauf weiterer Entwürfe Vorbehalten. Das
Preisgericht für die Beurtheilung der eingelaufenen Entwürfe ist
zusammengesetzt aus den Herren: Wirklicher Geh. Rath Baensch^
Excellenz, Berlin; Geheimer Ober-Baurath Dr. Zimmermann, Berlin;
Professor Müller-Bres]a.u, Berlin; Oberbürgermeister Ludowieg, Har
burg; Wasserbau-Inspector Harten, Harburg; Stadtbaumeister
Harburg; Bürgervorsteher-Wortführer Lühmann, Harburg; Bürger
meister Oesau, Wilhelmsburg. Die Entwürfe sind bis 15. Februar 1897,
Abends 6 Uhr, an den Magistrat der Stadt Harburg einzureichen.
Zur Erlangung endgiltiger Pläne und Modelle für ein Völker-
schlacht-National-Denkmal bei Leipzig wird ein Wettbewerb im
Einvernehmen mit d cm Rathe der Stadt Leipzig, welcher die Preise
dafür bewilligt hat, ausgeschrieben. Zur Theilnahme an diesem
Wettbewerb werden alle deutschen Künstler eingeladen. An
Preisen sind IS 000 Mark ausgesetzt, deren Vertheilung zu fünf
Preisen dem Ermessen der Herren Preisrichter überlassen bleibt,
jedoch soll der erste Preis nicht unter 6000 Mark betragen. Die