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Organ für das Hochbaufach und
seine Interessenten.
ßedigirt von Architekt EMIL BRESSLEB,.
Verlag von
MORITZ PERLES IN WIEN
I. Seilcrgasse 4.
1897. Hr>feeheint am /Anfang jodes jWonates.
JÄNNER. Alle Rechte Torbehalten.
Abonnementspreise:}
Ganzjährig 10 fl.
Einzelne Exemplare . . 1 I lÄftarkj,
III. JAHRGANGS
HEFT I.
yy . y ^ # ARTIKEL: Die Regulirung der Stadt Wien. — Bebauungsvorschriften in Sachsen. — WETTBEWERBS-NACHRICHTEN :
INHAL I . Ausgeschriebene Wettbewerb e: Fontaine vor dem Rudolfinum in Prag. Preisausschreiben des Ungarischen Ingenieur-
und Architektenvereines. Bankgebäude für die »Zivnostenskâ banka« in Prag. Gendarmeriekaserne in Gran. Stadtbad in Tetschen a. d. Elbe.
Canajisation und Entwässerung der Stadt Pola. Skizzen und Modelle für das städtische Museum in Prag. Bebauung eines Grundstückblockes
auf dem Bahnhofsplatz zu Altona a. d. Elbe, Neubau einer Synagoge zu Chemnitz. Entwürfe für einen monumentalen Brunnen zu Altona
a. d. Elbe. Neubau dreier Brücken und dreier Stege über die Dreisam in der Stadt Freiburg im Breisgau. Concert- und Restaurationslocal
in Iserlohn. Bau eines mit dem Fuldaer im Barockstyl erbauten Orangeriegebäudes zu verbindenden Saales. Placatentwürfe für die zweite
Kraft- und Arbeitsmaschinenausstellung in München 1898- Bau eines neuen Rathhauses in Leipzig. Entwürfe für die Bahnhofsanlagen der in
Christiania einlaufenden Bahnen. Projecte für eine in der Leonhardsgemeinde in Basel zu erbauende zweite protestantische Kirche.
Entschiedene Wettbewerbe: Regulirung des Neugebäude-Territoriums in Budapest. Landes-Siechenanstalt in Mauer Oehling. Land
wehrkaserne in Krems. Concurrenzwerke für die Neupester Synagoge. Kirche in Török-Szt. Miklds. Neues Rathhaus in Linden bei Hannover.
Erweiterungsbau des Rathhauses in Quedlinburg. Dienstwohngebäude für den Landrath des Kreises Pr.-Holland i. Ostpreussen. BAL-
TECHNISCHE NEUHEITEN UND PATENTE: Vorrichtung zur Verhütung von Zugluft bei Fenstern. Spiralzirkel. Pendel- oder Windfang
thürbeschlag mit doppelten Drehzapfen. Möbelrolle. Sich selbstthätig entleerendes Abortbecken. Schornsteinaufsatz. Dauerbrandofen. Apparat
zum Erhitzen von Wasser für Badezwecke. Klapptisch. Formstein zur Herstellung von Schornsteinen, Dunstrohren u. dgl. Verschluss für
Fenster, Thüren u. dgl. Verstellbare Zimmerlüftung. — TAFEL-ERKLÄRUNGEN: Tafel 1. Villa in TilfF bei Lüttich. A.rchitekt Pazil Jaspar.
Tafel 2. Zinshaus des Herrn Bratmann in Wien, IX. Müllnergasse. Architekt Ludwig Baumann in Wien. Tafel 3. Mausoleum der lamilie
von Mallmann in Mauer bei Wien. Architekt Emil Bressler in Wien. Tafel 4, 5, 6. Pfarrkirche in Blumenthal (Pressburg). Aichitekt Fritz
Rumpelmayer in Wien. Tafel 7 und 8. Villa in Spa. Architekt Charles Saubre.
Herr Architekt Oskar Marmorek ist in nächster Zeit durch Berufsgeschäfte derart in Anspruch genommen,
dass er sich gezwungen sah, die Redaction der »Neubauten und Concurrenzen« niederzulegen, bleibt derselben
jedoch als Mitarbeiter erhalten.
Herr Architekt E7nil Bressler in Wien hat an seiner Stelle die Leitung der Redaction dieses Blattes
übernommen.
Wien, im December 1896.
Die Redaction.
Die Regulimng
1 ^' s ^ er zum •Zwecke der Regulirung der Stadt
I P||i 1 Wien und zur Förderung ihrer baulichen und
, 3 h&Us Verkehrsverhältnisse sowohl von Seite der auto-
1 nomen Gemeinde, wie auch von Seite des Staates
getroffenen Massnahmen zeigen ein Bild heilloser Ver
wirrung. Nicht, dass es speciell seitens des Staates in den
letzten Jahren an Wohlwollen, ja selbst an Opferfreudig
keit fehlen würde. Die Gesetze, durch welche die Ver-
kehrsanlagen geschaffen und für den Umbau von 1263 be
stimmten Häusern eine 18jährige Steuerfreiheit gewährt
wurde, zeigen von einer so opferwilligen Fürsorge der
Regierung und der Reichsvertretung für die Interessen
der Bevölkerung Wiens, dass man die Entstehung dieser
Gefühle, welche nur seit dem Jahre 1893 bemerkbar sind,
unbedingt als den Ausfluss eines höheren Willens betrachten
muss. So löblich diese Intentionen aber auch sind, so
gering ist ihre Wirkung, speciell die des Umbaugesetzes,
im Vergleiche zu den Opfern, die sie seitens der Gemeinde
bedingen. Die Grundlagen einer zielbewussten Stadtregu
lirung in grossem Style bilden ein Stadtregulirungsplan
mit Baulinien und Niveaus, eine Bauordnung, ein Expro
priationsgesetz, ein Regulirungsfonds und eine Verwaltung,
welche mit diesen Mitteln zielbewusst arbeitet. Heute noch
besitzt die Stadt Wien von allen diesen Erfordernissen
nichts als eine ganz und gar veraltete Bauordnung.
Die Erkenntniss dieser traurigen Verhältnisse hat
den niederösterreichischen Gewerbeverein veranlasst, aus
dem Kreise seiner Mitglieder eine Stadtregulirungs-Com-
mission einzusetzen, welche das Ergebniss ihrer Berathungen
und Beschlüsse vor Kurzem der Oeffentlichkeit in Form
einer Denkschrift übergeben hat. Diese Denkschrift schil
dert die vollkommen planlose Art, in welcher vor der
Vereinigung mit der Stadt Wien in den Vororten gebaut
wurde. In den 10 Bezirken der Stadt Wien selbst
begnügte man sich damit, die alten Strassen stellenweise
nach Gelegenheit zu verbreitern und durch Parcellirungen
neue Verbindungen zu schaffen, ohne dabei irgend einem
der Stadt Wien.
grösseren Gedanken zu folgen. Die Wiener Stadter-
weiterungs-Commission, welche bei richtiger Organisation
einen grossen Theil der Regulirungsarbeit hätte verrichten
können und sollen, fasste ihre Aufgabe mehr wie ein
Mäcen auf, welcher aus den Erträgnissen seines Geschäftes
einzelne Monumentalbauten für öffentliche Zwecke her
stellt, und beraubte in ihrem Geschäftseifer die Stadt Wien
zum grössten Theile des Luftreservoirs, das ihr die Glacis
mit ihren Anlagen geboten hat. Ungenützt ging ein
Jahrzehnt der Stadterweiterung nach dem anderen vorbei,
bis endlich das Gesetz vom 5. April 1893 kam, welches
für den Umbau einer grösseren Zahl von Häusern die
18jährige Steuerfreiheit brachte. Hiedurch wurde zwar
gewiss die Baulust auf diesem engen, genau bezeichneten
Gebiete gefördert, umso gewisser aber auch die Regulirung
der Stadt auf Grund eines grossgedachten Regulirungs
planes, der ja heute noch nicht einmal für die innere
Stadt Wien vorliegt, wesentlich erschwert.
Durch dieses Gesetz wird der Werth relativ weniger
Objecte ebenso gehoben, wie der der viel zahlreicheren
vernachlässigten gedrückt und der Gemeinde für die Ab
lösung des zur Strassenverbreiterung abzutretenden
Grundes und durch Steuerzuschlagsentgang ein Opfer von
vielen Millionen auferlegt, aus denen die Bildung eines
grossen Regulirungsfonds möglich gewesen wäre, der
noch durch Beiträge bedeutend hätte verstärkt werden
können, welche jene Haus- und Grundbesitzer zu leisten
hätten, deren Häuser und Gründe durch Regulirungen,
welche die Gemeinde auf allgemeine Kosten ausführt, im
Werthe steigen. Was die innere Stadt Wien betrifft, wäre
der Regulirungsplan derselben in seiner Ausarbeitung
jetzt so weit gediehen, dass er bereits eines der voraus
sichtlich letzten Stadien seines Werdens durchgemacht
hat, indem die vom Wiener Gemeinderath berufene fach
männische Enquéte die ihr nützlich erscheinenden Aen-
derungen angegeben hat, ohne sich über die Cardinal
punkte, Radialstrasse vom Praterstern zum Stefansplatz