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Volltext: Neubauten und Concurrenzen in Österreich und Ungarn, 3. Jahrgang 1897

Nr. 9. 
Neubauten und Concurrenzen. 
Seite 71. 
werden. Liegen die Fussböden derartiger Räume 
tiefer als der Bürgersteig oder die Hofoberfläche, 
so sind ihre mit dem Erdreich in unmittelbare Be 
rührung kommenden Umfassungswände —- wenn 
davor nicht ein Licht- und Lüftungsgraben angelegt 
ist — auch seitwärts gegen das Eindringen von 
Erdfeuchtigkeit zu schützen. Der Fussböden jedes 
zum dauernden Aufenthalte von Menschen bestimm 
ten Raumes muss mindestens 0’40 m über dem 
höchsten bekannten Grundwasserstande angelegt 
werden. 
6. Dachräume dürfen zum dauernden Aufenthalte von 
Menschen nur dienen, wenn sie den Bestimmungen 
der Ziffern 1, 2 und 3 entsprechen, unmittelbar über 
dem obersten Stockwerke liegen und wenn sie und 
ihre Zugänge von den übrigen Bodenräumen durch 
feuersichere Wände abgeschlossen werden. Unter 
diesen Bedingungen dürfen oberhalb der fünf zum 
dauernden Aufenthalte von Menschen zugelassenen 
Geschosse im Dachgeschosse Waschküchen für den 
Hausbedarf hergestellt werden, auch wenn der Fuss- 
boden höher als 18;« über der Oberfläche dés 
Bürgersteiges oder des Hofes liegt. Es muss dann 
aber in der Nähe der Waschküche eine Bedürfniss- 
anstalt angelegt werden. 
7. Jeder zum dauernden Aufenthalte von Menschen 
bestimmte, wirthschaftlich gesondert benutzte Ge- 
bäudetheil muss einen jederzeit leicht und sicher 
erreichbaren, feuersicheren Zugang zu zwei Treppen 
oder zu einer unverbrennlichen Treppe haben. Im 
letzteren Falle bleibt es der Polizeibehörde über 
lassen, im- sicherheitspolizeilichen Interesse weitere 
Forderungen für die Treppenanlage und ihre Zu 
gänge zu stellen. 
WETTBEWERBS-NACHRICHTEN. 
Ausgeschriebene Wettbewerbe. 
Der Wiener Stadtrath hat die Erbauung eines Ausstellungs 
pavillons für die Jubiläums-Ausstellung 1898 mit einem Kostenerforder 
nisse von circa 30.000 fl. und die Ausschreibung einer auf im In 
oder Auslande lebende österreichische Künstler beschränkten Preiscon- 
currenz genehmigt. Die Preise betragen: I. 1200 Kronen, II. 800 Kronen 
und III. 500 Kronen. Der Einreichungstermin wurde mit 15. Octo- 
ber 1897 festgesetzt. Der Bau soll eine Holzconstruction mit Stuccatur- 
überkleidung sein; ein bestimmter Styl wird nicht vorgeschrieben. 
Alle näheren Bestimmungen sind in der genehmigten Preisausschreibung 
enthalten; Exemplare derselben und des dazugehörigen Situations 
planes werden im Stadtbauamte, Fachabtheilung II, während der ge 
wöhnlichen Amtsstunden unentgeltlich verabfolgt. 
Wettbewerb für Entwürfe eines Hotel- und Redoutengebäudes 
in Szatmâr-Németi. Die Freistadt Szatmdr-Németi in Ungarn beschloss, 
an Stelle des alten Gerichtshofgebäudes mit den Maximalkosten von 
400.000 Kronen ein Hotel- und Redoutengebäude zu erbauen, und 
schreibt zur Gewinnung von geeigneten Plänen sammt Kostenvor 
anschlägen einen Wettbewerb aus-. Die im Massstab 1 : 100 verfassten 
Concurrenzpläne sind, mit Mottobriefen versehen, bis 30. O ctober 1897, 
12 Uhr Mittags, "beim Bürgermeisteramte in Szatmâr-Németi einzu 
reichen. Preise: 2000 und 1200 Kronen. Der Magistrat hält sich das 
Recht vor, von den nichtprämiirten Werken welches immer um 500 Kr. 
ankaufen zu dürfen. Der Situationsplan und das Bauprogramm können 
vom Bürgermeisteramte in Szatmär-Németi bezogen werden. 
Wettbewerb zur Erlangung von Placaten der Ausstellung für 
Architektur-und Ingenieurwesen Prag 1898. Für dieses Plaeat schreibt 
das Ausstellungscomité einen öffentlichen Concurs mit folgenden Be 
dingungen aus: 1. Das Plaeat soll in einfacher, aber charakteristischer 
Weise den Zweck der Ausstellung veranschaulichen. 2. Die Grösse 
soll im Maximum einen Quadratmeter betragen. Das Format wird den 
Concurrenten freigestellt. 3. Als erster Preis werden 400 Kronen, als 
zweiter Preis 200 Kronen bestimmt. Einzusenden ist eine colorirte 
Skizze. Die Detailausführnng des projectirten Placates wird auf Grund 
einer Vereinbarung mit dem Künstler separat honorirt. 4. Die 
colorirten Skizzen sollen in halber Grösse des Projectes eingesendet 
werden. 5. Die prämiirten Skizzen bleiben Eigenthum des Comités. 
6. Die Skizzen müssen bis längstens 15. September 1897 beim Aus- 
stellungscomité in Prag eingereicht werden. Das Preisgericht besteht 
aus den Herren: Hynais, Pirner, Zemsek, Koula und Rostlapil. 
Der Gemeinderath von Wien hat die Ausschreibung einer Con- 
currenz zur Erlangung von Plänen für den Umbau des Wiener 
Bürgerspitalfondshauses, I. Kärnthnerstrasse O.-Nr. 24, in ein Zins- 
und Geschäftshaus beschlossen und hiefür drei Preise zu 300 fl., 500 fl. 
und 800 fl. festgesetzt, wobei folgende Bedingungen gestellt werden: 
1, Die Bewerber haben ihre Operate auf Grund des im Stadt 
bauamte erhältlichen Bauprogrammes, Situationsplanes und Fagaden- 
schemas der anstossenden Neubauten anzufertigen. Die einzubrängenden 
Projecte haben im Massstabe von 1 : 200 der natürlichen Grösse die 
Grundrisse für sämmtliche Geschosse, einen Hauptschnitt und die 
Fagadezeichnung sowohl gegen die Kärnthnerstrasse, als auch gegen 
den Neuen Markt zu enthalten. Als Details sind beizubringen: Ein 
Streifen der Hauptfagade von mindestens drei Fensterbreiten am 
Neuen Markt im Massstabe von 1 : 50 der natürlichen Grösse, und 
ein Schnitt durch das Vestibüle. Den Projectanten soll es freistehen, 
bezüglich der Baulinie in der Donnergasse Abänderungen vorzu 
schlagen, und ist die Möglichkeit eines architektonischen Einklanges 
mit den hauptsächlichsten Baumassen des seinerzeitigen Umbaues an 
Stelle des Hauses O.-Nr. 26 Kärnthnerstrasse anzustreben, sowie durch 
Skizzen anzudeuten. Dem Projecte ist ein Erläuterungsbericht beizu- 
legen, welcher nebst der Baubeschreibung eine approximative Kosten 
angabe für den beabsichtigten Bau zu enthalten hat. 
2. Die Preisarbeiten sind bis längstens einschliesslich 1. October 
1897, 12 Uhr Mittags, beim Wiener Magistrate im Departement VI zu 
überreichen. Nach diesem Zeitpunkte einlangende Projecte können bei 
der Preisbewerbung nicht berücksichtigt werden. Die Projecte dürfen 
nicht mit der Namensfertigung des Bewerbers versehen sein, sondern 
sind durch ein Motto zu kennzeichnen. Jeder Preisarbeit ist ein mit 
dem für die Arbeit gewählten Motto versehenes, Namen und Wohnort 
des Bewerbers enthaltendes, versiegeltes Couvert beizuschliessen. Der 
Empfang der einlangenden Arbeiten wird bei Ueberreichung bestätigt. 
3. Nach Ablauf der für die Preisarbeiten festgesetzten Zeit 
werden dieselben im Beisein von mindestens zwei Preisrichtern ge 
öffnet und die versiegelten Briefe dem Obmanne des Preisgerichtes 
zur Aufbewahrung übergeben. Die eingelangten Preisarbeiten werden 
vom Preisgerichte vorerst auf ihre Zulässigkeit geprüft, und hiebei 
jene von der Preisbewerbung ausgeschlossen, welche gegen die in der 
Preisausschreibung gestellten Bedingungen verstossen. Zur Prämiirung 
sollen jene Projecte kommen, welche sich nebst der schönsten archi 
tektonischen Durchbildung am besten zur Ausführung eignen. Spä 
testens einen Monat nach Zuerkennung der Preise erfolgt die Aus 
zahlung derselben bei der städtischen Hauptcasse. Durch die Auszahlung 
des Preises geht das Eigenthum an den preisgekrönten Projecten auf 
die Gemeinde Wien über, welche berechtigt ist, auch nicht preis 
gekrönte Operate auf Grund besodderer Uebereinkommen zu erwerben. 
4. Sämmtliche Preisbewerber behalten das geistige Eigenthums 
recht für ihre Arbeiten. 
5. Die Gemeinde Wien behält sich vor, mit dem Gewinner des 
ersten Preises wegen Durchführung des Detailprojectes in Verhand 
lung zu treten. Alle jene Preisarbeiten, welche keinen Preis erhalten, 
werden ihren Verfassern gegen Rückstellung der Empfangsbestätigung 
zurückgestellt. Preisarbeiten, welche nach drei Monaten, vom Tage 
der Preiszuerkennung, nicht abgeholt werden, werden sammt den un- 
eröffneten Couverts der Vernichtung zugeführt. 
6 Als Preisrichter hat der Wiener Gemeinderath eingesetzt 
die Herren Gemeinderäthe: Josef Bündsdorf, Architekt, Stadtbaumeister 
und Hauseigenthümer, I. Weihburggasse 3, und Karl Costenoble, 
Bürger, Bildhauer und Hauseigenthümer; IV. Heugasse 42, und den 
ausserhalb der Gemeindevertretung stehenden Sachverständigen Herrn 
August Kirstein, IV. Wohllebengasse 8. (Näheres siehe Heft VIII.) 
Bau von Volkswohnungen im XIII. Bezirk in Wien. Concurs zur 
Erlangung von Entwürfen. I. Preis 3000 Kronen, II. Preis 2000 Kronen 
und III. Preis 1000 Kronen. Weitere Projecte können um je 600 Kronen 
angekauft werden. Das Preisgericht besteht aus: k. k. Oberbaurath 
Franz Berger, k. k. Hofrath Franz Ritter v. Gräber, k. k. Oberingenieur 
Theodor Herzmansky, k. k. Prof. Karl König, Dr. Maximilian Steiner, 
k. k. Oberbaurath 'Christian Ulrich und k. u. k. Erster Hofrath Franz 
Wetschl, sämmtlich in Wien. Die ausführlichen Bestimmungen der Con- 
cursausschreibung, das Programm für die Entwürfe, sowie der Situations 
und Niveauplan der zur Verfügung stehenden Bauplätze, welcher auch 
die bestehenden Hauptcanäle und Wasserleitungshauptrohre ver 
zeichnet enthält, sind im Bureau der Kaiser Franz Josef I.-Jubiläums 
stiftung für Volkswohnungen und Wohlfahrtseinrichtungen in Wien, 
l. Börsegasse Nr. 11, erhältlich. Einreichungstermin 31. October 1897, 
Mittags 12 Uhr. (Näheres siehe Heft VIII.) 
Wettbewerb zur Erlangung von Plänen einer Bergwerks- und 
Forstakademie in Schemnitz. An diesem Wettbewerbe können sich 
nur ungarische Staatsbürger betheiligen. Die Baukosten dürfen 
200.000 fl. nicht überschreiten. Sämmtliche Grundrisse, Fagäden und 
Querschnitte sind im Massstabe 1 : 100 zu verfassen. Concurrenzpläne 
sind bis 15. September 1897, Abends 6 Uhr, beim Secretariate des 
Ungarischen Ingenieur- und Architektenvereines in Budapest einzu 
reichen, von wo auch der Situationsplan und sonstige Behelfe bezogen 
werden können. Preise: 1500 fl., 800 fl. und 500 fl. Die Jury besteht 
aus den Herren Béla Graenzenstein, Staatssecretär, Franz Jakabjfy, 
Stefan Kiss, Friedrich Schulek und Fugen Sobb. 
Bau eines neuen Curhauses in Wiesbaden. Wettbewerb zur 
Erlangung von Entwürfen. I. Preis 6000 Mk., II. Preis 4000 Mk., 
zwei III. Preise â 2000 Mk., zwei IV. Preise â 1000 Mk. Der Ankauf 
weiterer Entwürfe bleibt Vorbehalten. Das Preisrichteramt besteht aus: 
Geh. Regierungsrath Prof. H. Ende (Berlin), Geh. Baurath Prof. Dr. 
Paul Wallot (Dresden) und Prof. Friedrich Thiersch (München). Die 
Wettbewerbsunterlagen (einschliesslich Plänen und Photographien) 
sind gegen postfreie Einsendung von 5 Mk. vom Magistrat zu be 
ziehen. Dieser Betrag wird nach rechtzeitiger Einreichung eines Ent-
	        
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