Nr. 9.
Neubauten und Concurrenzen.
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werden. Liegen die Fussböden derartiger Räume
tiefer als der Bürgersteig oder die Hofoberfläche,
so sind ihre mit dem Erdreich in unmittelbare Be
rührung kommenden Umfassungswände —- wenn
davor nicht ein Licht- und Lüftungsgraben angelegt
ist — auch seitwärts gegen das Eindringen von
Erdfeuchtigkeit zu schützen. Der Fussböden jedes
zum dauernden Aufenthalte von Menschen bestimm
ten Raumes muss mindestens 0’40 m über dem
höchsten bekannten Grundwasserstande angelegt
werden.
6. Dachräume dürfen zum dauernden Aufenthalte von
Menschen nur dienen, wenn sie den Bestimmungen
der Ziffern 1, 2 und 3 entsprechen, unmittelbar über
dem obersten Stockwerke liegen und wenn sie und
ihre Zugänge von den übrigen Bodenräumen durch
feuersichere Wände abgeschlossen werden. Unter
diesen Bedingungen dürfen oberhalb der fünf zum
dauernden Aufenthalte von Menschen zugelassenen
Geschosse im Dachgeschosse Waschküchen für den
Hausbedarf hergestellt werden, auch wenn der Fuss-
boden höher als 18;« über der Oberfläche dés
Bürgersteiges oder des Hofes liegt. Es muss dann
aber in der Nähe der Waschküche eine Bedürfniss-
anstalt angelegt werden.
7. Jeder zum dauernden Aufenthalte von Menschen
bestimmte, wirthschaftlich gesondert benutzte Ge-
bäudetheil muss einen jederzeit leicht und sicher
erreichbaren, feuersicheren Zugang zu zwei Treppen
oder zu einer unverbrennlichen Treppe haben. Im
letzteren Falle bleibt es der Polizeibehörde über
lassen, im- sicherheitspolizeilichen Interesse weitere
Forderungen für die Treppenanlage und ihre Zu
gänge zu stellen.
WETTBEWERBS-NACHRICHTEN.
Ausgeschriebene Wettbewerbe.
Der Wiener Stadtrath hat die Erbauung eines Ausstellungs
pavillons für die Jubiläums-Ausstellung 1898 mit einem Kostenerforder
nisse von circa 30.000 fl. und die Ausschreibung einer auf im In
oder Auslande lebende österreichische Künstler beschränkten Preiscon-
currenz genehmigt. Die Preise betragen: I. 1200 Kronen, II. 800 Kronen
und III. 500 Kronen. Der Einreichungstermin wurde mit 15. Octo-
ber 1897 festgesetzt. Der Bau soll eine Holzconstruction mit Stuccatur-
überkleidung sein; ein bestimmter Styl wird nicht vorgeschrieben.
Alle näheren Bestimmungen sind in der genehmigten Preisausschreibung
enthalten; Exemplare derselben und des dazugehörigen Situations
planes werden im Stadtbauamte, Fachabtheilung II, während der ge
wöhnlichen Amtsstunden unentgeltlich verabfolgt.
Wettbewerb für Entwürfe eines Hotel- und Redoutengebäudes
in Szatmâr-Németi. Die Freistadt Szatmdr-Németi in Ungarn beschloss,
an Stelle des alten Gerichtshofgebäudes mit den Maximalkosten von
400.000 Kronen ein Hotel- und Redoutengebäude zu erbauen, und
schreibt zur Gewinnung von geeigneten Plänen sammt Kostenvor
anschlägen einen Wettbewerb aus-. Die im Massstab 1 : 100 verfassten
Concurrenzpläne sind, mit Mottobriefen versehen, bis 30. O ctober 1897,
12 Uhr Mittags, "beim Bürgermeisteramte in Szatmâr-Németi einzu
reichen. Preise: 2000 und 1200 Kronen. Der Magistrat hält sich das
Recht vor, von den nichtprämiirten Werken welches immer um 500 Kr.
ankaufen zu dürfen. Der Situationsplan und das Bauprogramm können
vom Bürgermeisteramte in Szatmär-Németi bezogen werden.
Wettbewerb zur Erlangung von Placaten der Ausstellung für
Architektur-und Ingenieurwesen Prag 1898. Für dieses Plaeat schreibt
das Ausstellungscomité einen öffentlichen Concurs mit folgenden Be
dingungen aus: 1. Das Plaeat soll in einfacher, aber charakteristischer
Weise den Zweck der Ausstellung veranschaulichen. 2. Die Grösse
soll im Maximum einen Quadratmeter betragen. Das Format wird den
Concurrenten freigestellt. 3. Als erster Preis werden 400 Kronen, als
zweiter Preis 200 Kronen bestimmt. Einzusenden ist eine colorirte
Skizze. Die Detailausführnng des projectirten Placates wird auf Grund
einer Vereinbarung mit dem Künstler separat honorirt. 4. Die
colorirten Skizzen sollen in halber Grösse des Projectes eingesendet
werden. 5. Die prämiirten Skizzen bleiben Eigenthum des Comités.
6. Die Skizzen müssen bis längstens 15. September 1897 beim Aus-
stellungscomité in Prag eingereicht werden. Das Preisgericht besteht
aus den Herren: Hynais, Pirner, Zemsek, Koula und Rostlapil.
Der Gemeinderath von Wien hat die Ausschreibung einer Con-
currenz zur Erlangung von Plänen für den Umbau des Wiener
Bürgerspitalfondshauses, I. Kärnthnerstrasse O.-Nr. 24, in ein Zins-
und Geschäftshaus beschlossen und hiefür drei Preise zu 300 fl., 500 fl.
und 800 fl. festgesetzt, wobei folgende Bedingungen gestellt werden:
1, Die Bewerber haben ihre Operate auf Grund des im Stadt
bauamte erhältlichen Bauprogrammes, Situationsplanes und Fagaden-
schemas der anstossenden Neubauten anzufertigen. Die einzubrängenden
Projecte haben im Massstabe von 1 : 200 der natürlichen Grösse die
Grundrisse für sämmtliche Geschosse, einen Hauptschnitt und die
Fagadezeichnung sowohl gegen die Kärnthnerstrasse, als auch gegen
den Neuen Markt zu enthalten. Als Details sind beizubringen: Ein
Streifen der Hauptfagade von mindestens drei Fensterbreiten am
Neuen Markt im Massstabe von 1 : 50 der natürlichen Grösse, und
ein Schnitt durch das Vestibüle. Den Projectanten soll es freistehen,
bezüglich der Baulinie in der Donnergasse Abänderungen vorzu
schlagen, und ist die Möglichkeit eines architektonischen Einklanges
mit den hauptsächlichsten Baumassen des seinerzeitigen Umbaues an
Stelle des Hauses O.-Nr. 26 Kärnthnerstrasse anzustreben, sowie durch
Skizzen anzudeuten. Dem Projecte ist ein Erläuterungsbericht beizu-
legen, welcher nebst der Baubeschreibung eine approximative Kosten
angabe für den beabsichtigten Bau zu enthalten hat.
2. Die Preisarbeiten sind bis längstens einschliesslich 1. October
1897, 12 Uhr Mittags, beim Wiener Magistrate im Departement VI zu
überreichen. Nach diesem Zeitpunkte einlangende Projecte können bei
der Preisbewerbung nicht berücksichtigt werden. Die Projecte dürfen
nicht mit der Namensfertigung des Bewerbers versehen sein, sondern
sind durch ein Motto zu kennzeichnen. Jeder Preisarbeit ist ein mit
dem für die Arbeit gewählten Motto versehenes, Namen und Wohnort
des Bewerbers enthaltendes, versiegeltes Couvert beizuschliessen. Der
Empfang der einlangenden Arbeiten wird bei Ueberreichung bestätigt.
3. Nach Ablauf der für die Preisarbeiten festgesetzten Zeit
werden dieselben im Beisein von mindestens zwei Preisrichtern ge
öffnet und die versiegelten Briefe dem Obmanne des Preisgerichtes
zur Aufbewahrung übergeben. Die eingelangten Preisarbeiten werden
vom Preisgerichte vorerst auf ihre Zulässigkeit geprüft, und hiebei
jene von der Preisbewerbung ausgeschlossen, welche gegen die in der
Preisausschreibung gestellten Bedingungen verstossen. Zur Prämiirung
sollen jene Projecte kommen, welche sich nebst der schönsten archi
tektonischen Durchbildung am besten zur Ausführung eignen. Spä
testens einen Monat nach Zuerkennung der Preise erfolgt die Aus
zahlung derselben bei der städtischen Hauptcasse. Durch die Auszahlung
des Preises geht das Eigenthum an den preisgekrönten Projecten auf
die Gemeinde Wien über, welche berechtigt ist, auch nicht preis
gekrönte Operate auf Grund besodderer Uebereinkommen zu erwerben.
4. Sämmtliche Preisbewerber behalten das geistige Eigenthums
recht für ihre Arbeiten.
5. Die Gemeinde Wien behält sich vor, mit dem Gewinner des
ersten Preises wegen Durchführung des Detailprojectes in Verhand
lung zu treten. Alle jene Preisarbeiten, welche keinen Preis erhalten,
werden ihren Verfassern gegen Rückstellung der Empfangsbestätigung
zurückgestellt. Preisarbeiten, welche nach drei Monaten, vom Tage
der Preiszuerkennung, nicht abgeholt werden, werden sammt den un-
eröffneten Couverts der Vernichtung zugeführt.
6 Als Preisrichter hat der Wiener Gemeinderath eingesetzt
die Herren Gemeinderäthe: Josef Bündsdorf, Architekt, Stadtbaumeister
und Hauseigenthümer, I. Weihburggasse 3, und Karl Costenoble,
Bürger, Bildhauer und Hauseigenthümer; IV. Heugasse 42, und den
ausserhalb der Gemeindevertretung stehenden Sachverständigen Herrn
August Kirstein, IV. Wohllebengasse 8. (Näheres siehe Heft VIII.)
Bau von Volkswohnungen im XIII. Bezirk in Wien. Concurs zur
Erlangung von Entwürfen. I. Preis 3000 Kronen, II. Preis 2000 Kronen
und III. Preis 1000 Kronen. Weitere Projecte können um je 600 Kronen
angekauft werden. Das Preisgericht besteht aus: k. k. Oberbaurath
Franz Berger, k. k. Hofrath Franz Ritter v. Gräber, k. k. Oberingenieur
Theodor Herzmansky, k. k. Prof. Karl König, Dr. Maximilian Steiner,
k. k. Oberbaurath 'Christian Ulrich und k. u. k. Erster Hofrath Franz
Wetschl, sämmtlich in Wien. Die ausführlichen Bestimmungen der Con-
cursausschreibung, das Programm für die Entwürfe, sowie der Situations
und Niveauplan der zur Verfügung stehenden Bauplätze, welcher auch
die bestehenden Hauptcanäle und Wasserleitungshauptrohre ver
zeichnet enthält, sind im Bureau der Kaiser Franz Josef I.-Jubiläums
stiftung für Volkswohnungen und Wohlfahrtseinrichtungen in Wien,
l. Börsegasse Nr. 11, erhältlich. Einreichungstermin 31. October 1897,
Mittags 12 Uhr. (Näheres siehe Heft VIII.)
Wettbewerb zur Erlangung von Plänen einer Bergwerks- und
Forstakademie in Schemnitz. An diesem Wettbewerbe können sich
nur ungarische Staatsbürger betheiligen. Die Baukosten dürfen
200.000 fl. nicht überschreiten. Sämmtliche Grundrisse, Fagäden und
Querschnitte sind im Massstabe 1 : 100 zu verfassen. Concurrenzpläne
sind bis 15. September 1897, Abends 6 Uhr, beim Secretariate des
Ungarischen Ingenieur- und Architektenvereines in Budapest einzu
reichen, von wo auch der Situationsplan und sonstige Behelfe bezogen
werden können. Preise: 1500 fl., 800 fl. und 500 fl. Die Jury besteht
aus den Herren Béla Graenzenstein, Staatssecretär, Franz Jakabjfy,
Stefan Kiss, Friedrich Schulek und Fugen Sobb.
Bau eines neuen Curhauses in Wiesbaden. Wettbewerb zur
Erlangung von Entwürfen. I. Preis 6000 Mk., II. Preis 4000 Mk.,
zwei III. Preise â 2000 Mk., zwei IV. Preise â 1000 Mk. Der Ankauf
weiterer Entwürfe bleibt Vorbehalten. Das Preisrichteramt besteht aus:
Geh. Regierungsrath Prof. H. Ende (Berlin), Geh. Baurath Prof. Dr.
Paul Wallot (Dresden) und Prof. Friedrich Thiersch (München). Die
Wettbewerbsunterlagen (einschliesslich Plänen und Photographien)
sind gegen postfreie Einsendung von 5 Mk. vom Magistrat zu be
ziehen. Dieser Betrag wird nach rechtzeitiger Einreichung eines Ent-