123
schöner Arbeit angeführt. Von dem in
der Zwischenzeit Angeschafften finden
sich auch die Preise angegeben, doch
werden diese, weil in ein zu specielles
Gebiet einschlagend, hier übergangen,
ln dem zum Kirchspiele gehörigen Dorfe
Lochkow befand sich eine Messkapelle,
zu welcher der Besitzer des Gutes in
einem mit dem Kreuzherrnorden am
31. December 1736 abgeschlossenen
Vergleiche zwei an Josefi und an dem
Tage nach der Lochkower Kirchweihe
zu lesende hl. Messen ä zu 1 Sch. Gr.
(1 fl. 10 kr. rh.) stiftete.
Die 1619 als gut aufgebaut be-
zeichnete Pfarrei zu Sliwenetz war
vermiethet. Im Jahre 1622 wird als
Miethzins für die Pfarre 7 Sch. 40 Gr.
m. und für den Obstgarten dabei 2 Sch.
30 Gr. 1629 aber für beides zusammen
8 Sch. 30 Gr. verrechnet; letzterer Be
trag blieb auch nachher der gewöhnliche
Satz. Im Jahre 1654 aber wird die Pfarre
bereits als zerstört und abgebrannt ge
schildert, so dass in diesem und den
folgeuden Jahren nur für den Obstgarten
(ätepaice, sad) allein ein Zins im Betrage
von 2 Sch. 30 Gr. eingehoben werden
konnte, den auch die Obrigkeit zu ent
richten hatte, seitdem (1666) sie den
Garten benützte.
Auch von der Schule, welche die
Obrigkeit 1696 auf ihre Kosten neu
batte aufbauen lassen, war wenigstens
ein Theil vermiethet, und zwar, wie es
scheint, anfänglich an Mehrere um den
Zins von 5 fl.; in der Folge hatte sie
ein Schuster inne, von dem auch dieser
Zins, zuweilen aber auch nur 4 fl. und
4 fl. 40 kr. und später bloss 3 fl.
in Empfang gestellt erscheinen, bis von
1734 an der Cantor selbst die Locali-
täten um den letztgedachten Betrag
miethete.
In seinem Einkommen war der Schul
lehrer (Cantor) vorwiegend auf das
Schulgeld angewiesen, denn der von 1701
an in der Rechnung vorkommende Gehalt
von 4 fl. jährlich war ihm, — nach hie
und da eiugeflochtenen Bemerkungen zu
schliessen, — bloss zur Entschädigung
für das Unterrichten armer Kin
der ausgesetzt worden. Vom Jahre 1721
kam noch eine jährliche Entlohnung von
1 fl. 10 kr. für das Singen der
Passion hinzu. Ein oder das andere
Mal findet sich auch ein Geschenk von
einigen Bund Haferstroh verzeichnet.
Der Cantor dürfte übrigens zugleich
bei der Abfassung der Kirchenrech
nung das Beste haben thun müssen;
für diese Mühewaltung musste er sich
aber wohl damit begnügea, dass er an
dem jährlich stattfindenden Trünke der
Kirchenväter Theil nehmen durfte, welcher
Trunk aber grosse Dimensionen nicht
angenommen haben kann, da in den
Rechnungen dafür nur 20 kr., mitunter
selbst nur 18 kr. ausgeworfen wird.
An Grundstücken besass laut In
ventars von 1S19 die Kirche 13 Strich.
In der Rechnung vom Jahre 1654, welche
nach 23jähriger ( Unterbrechung den
Vermögensstand wieder sicherzustellen
bemüht war, wird das Ausmass auf 111,
1667 dagegen auf 119 Strich angegeben.
Worin diese grosse Differenz zu suchen
sei, darüber fehlt es an Ausweisen. Mög
lich, dass seit dem Jahre 1619 damals
nicht mitgerechnete öde Grundstücke
urbar gemacht wurden. Ein solcher Fall
wird in der That aus dem Jahre 1653
erwähnt, welcher desshalb bemerkt zu
werden verdient, weil dabei den Bebauern
nur die fünfte Mandel von der Fechsung
bedungen wurde, während es sonst in
der Gegend (z. B. Dobfichowitz) üblich
war, bei Verpachtung bereits cultivirter
Felder auf gemeinschaftliche Rechnung
je die dritte Garbe oder von fünf Gar
ben nur je zwei zu nehmen.
Bei diesem Kirchspiele war es Regel,
die eigenen Grundstücke gegen einen
Geldzins zu verpachten. Derselbe blieb
die ganze Zeit über fast stationär, im
Belaufe von 6 Gr. m. oder 7 kr. rh.
für den Strich vom Jahre 1629 bis 1736,
also fast die ganze Periode hindurch,
welche die vorliegenden Rechnungen von
Sliwenetz umfassen. Das Herkommen
blieb in diesem, wie in anderen Punkten,
maasgebend. Bei der Wiederaufnahme
der Rechnungen im Jahre 1654 heisst
es ausdrücklich, die bisherigen Nutz-
niesser werden nach dem Willen der
Erbobrigkeit in der Nutzniessung zum
Zinse von 7 kr. für den Strich belassen.
Dass jedoch dieser niedrige Pachtschil
ling den gegebenen Verhältnissen in der
Folge nicht mehr entsprechend befunden
wurde, das lässt sich aus der Erhöhung
desselben bei Einzelnen entnehmen, die
man nicht zu den Erbberechtigten ge
zählt zu haben scheint. So musste der
Schäfer (polni mistr) von 1705 an 12 kr.
für den Strich zahlen. Das Gleiche sollte