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Eben so sind wir erbötig, für jene Herren
Aussteller, welche es wünschen, den
Einband zu besorgen, und zwar gleich
falls nach einer gewissen Gleichförmig
keit, jedoch so, dass durch ent
sprechende äussereAufschriften
der Beit rag jedes einzelnen An
melders sogleich kenntlich
würde.
Ueberhaupt geben wir hiemit die Zu
sicherung, dass wir, soweit es an uns
ist, gegenüber den P. T. Herren Domänen
besitzern, Stadt- und Gemeindevorständen
und Allen, die sich unserem Unternehmen
anschliessen, dasselbe Verhalten beob
achten werden, wie es die kaiserliche
Commission laut der folgenden Stelle
im diesfälligen Special-Programm auch
als ihre Norm aufgestellt hat:
„Das Autorrecht an diesen, wie
nicht geleugnet werden soll, schwierigen
aber sicherlich höchst verdienstvollen
Darstellungen wird durch Angabe
des Namens des Verfassers und
all’ der von demselben ge
wünschten Daten auf dem Aus
stellungs-Objecte zur Geltung
gebracht werden.“
Wir richten nunmehr an die P. T.
Herren Domänenbesitzer, an die
v er ehrlichen Stadt- und Ge
meindevertretungen, Gremien
und Genossenschaften, die
wissenschaftlichen, gewerb
lichen und Humanitäts-Vereine,
an die Herren Industriellen und
überhaupt an alle Freunde de'
Wissenschaft die Bitte, diese Ange
legenheit in Erwägung zu ziehen, und,
wenn Ihnen irgend ein Material über Preise
aus älteren Perioden zu Gebote steht,
dasselbe auf die angedeutete Art der
Wissenschaft zu erschliessen.
Die Anmeldungen wollen uns
gütigst ehethunlichst, längstens aber b i s
15. Juni d. J. eingesendet werden, da
mit wir in der Lage wären, die Collectiv-
Anmeldung hiernach einzurichten und bis
zu dem festgesetzten Termine, dem
1. Juli d. J., einzubringen. Die Ein
sendung der auszustellenden
Elaborate wird bis zum 15. Fe
bruar 1873 erbeten.
Da nach unserer UeberzeuguDg durch
eine befriedigende Lösung dieser Auf
gabe der Wissenschaft, insbesondere der
Nationalökonomie und ihrer Geschichte
und der Culturgeschichte überhaupt ein
grosser Dienst geleistet und hieraus auch
mittelbar das praktische Leben manchen
Nutzen ziehen würde, so blicken wir auch
einer zahlreichen und eifrigenBetheiligung
vertrauensvoll entgegen.
Die Handels- und Gewerbe-Kammer.
Prag, am 2. April 1872.
Der Vicepräsident: Richard Ritter von
Dotzauer m. p. Dr. Edmund
Schebek m. p. Secretär.
B.
Einige Notizen
über altes böhmisches und Berner Maass
und Gewicht und alte böhm. und neuere
österr. Münz- und Geldwährungen Abdruck
von pag. 247 bis 252 des von Albert Frei
herrn von Steiger ausgestellten Manu-
scriptes.
A. Altes Böhmisches Maass und
Gewicht.
1 Alt-Böhm. Schuh = 0296 Meter.
1 Böhmische Elle — 2 böhm. Schuh
1 Böhmische Klafter = 6 böhm. Schuh.
1 Klafterhoch 6', breit 6', Scheitlänge 2',
sogenanntes kurzes Holz; dto. 3'langes
Holz.
1 Strich gestrichen = 0-936 Hektoliter
Getreide.
1 Strich gehäuft =1-076 Hektoliter Ge
treide.
Weizen und Korn wurden ge
strichen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchte,
Kalk gehäuft gemessen. Von der
Mitte des 18. Jahrhunderts an wurde
aber die Gerste meistens auch ge
strichen gemessen.
I Böhmisches Seidel = 0-447 Liter.
4 Böhmische Seidel = 1 böhm. Pint.
32 Böhmische Pint = 1 böhm. Eimer.
1 Fass =: 4 Eimer.
1 Böhmisches Pfund = 0"514 Kilo
gramme.
1 Böhmischer Stein = 20 Pfund.
1 Böhmische Waag = 30 Pfund.
1 Böhmischer Centner = 120 Pfund =
61-72 Kilogr.
Im Jahre 1765 wurde in Böhmen
das nieder - österreichische Maass und
Gewicht gesetzlich eingeführt , konnte
aber das böhmische nicht sogleich ganz
aus dem Verkehr verdrängen. Zur Zeit
Kaiser Josefs war das österr. Maass und
Gewicht schon fast allgemein , und nur
das Strichmaass beim Kalk und beim