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Getreide, nnd die Prager Ellenmaass bei
Schnittwaaren, erhielt sich noch bis in
die Neuzeit.
Das Verhältniss der nied. - österr.
Maasse und Gewichte zum Metermaass
wird als bekannt vorausgesetzt, und nur
bemerkt , dass 1 Fass Bier 4 Eimer,
1 Klafter Brennholz 6' Höhe und Breite
und 2 ’/j' Scheitlänge hat, und unter
Ziegeln solche verstanden sind, die im
ungebrannten Zustand 3, 6 und 12 Zoll
Dimensionen haben.
B. Altes Berner Maass und Gewicht.
1 Alter Berner Schuh = 0-293 Meter.
1 Alte Berner Elle — 0 - 54 Meter.
1 Alter Lyoner Stab = 1-19 Meter.
1 Klafter Holz war 6' lang, 6' hoch und
3'Scheitlänge, somit 2 73 cub. Meter.
1 Fass Kalk altes Maass = 0-33 cub.
Meter.
1 Wagen Torf = 2 07 cub. Meter.
1 Sack Kohle = 0-134 cub. Meter.
1 Miitt Getreide := F68 Hektoliter, und
wurde getheilt in 12 Maass.
1 Saum oder 100 Maass Flüssigkeit =
1-67 Hektoliter.
1 Altes Gewichtspfund = 0-52 Kilogramm.
1 Alter Centner — 100 Pfund.
1 Juchart Ackerland = 40.000 □' —
0 343 Hektare.
1 Juchart Wiesland = 0 - 268 , 0-275,
0 300 Hektare, je nach den Gegenden.
1 Juchart Holzland auch zz 0-386 Hektare.
Vom Jahre 1807 an batte nur die
zuerst genannte Juchart von 0-343 Hektare
gesetzliche Geltung, doch blieben auch
die andern noch im Gebrauch.
1 Mahd Wiesland war je nach den
Gegenden verschieden, wich aber von
der Juchart nicht bedeutend ab.
Eine Kuh Bergrecht ist der zur
Uebersommerung einer Kuh auf einer
Alpweide nöthige Raum. Je nach Meereshöhe
und Bodenbeschaffenheit wechselt
dieser Raum zwischen 1 und 5 Hektaren
und mehr.
Ein Mannwerk Rebland ist gesetzlich
V, Juchart oder 0.043 Hektare; doch
weichen einige Gegenden davon ab.
Eine Schuppose ist der vierte Theil
einer Hube, je nach Verschiedenheit
dieser letzteren also auch verschieden.
Gewöhnlich wird die Hube zu 40 Jucharten
gerechnet, wovon der vierte Theil
gleich 3 bis 4 Hektaren.
Alte Böhmische Geldwährung
und neuere Oesterreichische
Währungen.
Eine der schwierigsten Fragen bei
der Geschichte der Preise ist die Ermittlung
des reellen Werthes der Geldwährung,
in welcher die Preise in älteren
Rechnungen und Quellen aufgezeichnet
sich vorfinden.
Die grosse Seltenheit chemischer
Kenntnisse in den früheren Jahrhunderten
erschwerte ungemein die Beaufsichtigung
der Münzstätten , gleichviel ob diese in
Pacht oder in Regie betrieben wurden.
Die Idee, dass mit dem oft als
Privilegium verliehenen Münzrechte und
der Arbeit des Müuzenschlages auch ein
Münznutzen verbunden sein müsse, war
sehr verbreitet; politische Stürme und
Finanzverlegenheiten grösserer, kleinerer
und kleinster Münzberechtigten thaten
einüebriges, um die Münzwährung immer
mehr zu verringern.
Die von Zeit zu Zeit gesetzlich festgesetzten
Münzordnungen, allzu oft nur
der Ausdruck der seit den vorhergehenden
Münzordnungen schon tbatsächlich eingerissenen
Abnahme des Münzgehaltes,
erreichten selten den Zweck, diese Abnahme
wenigstens für die Zukunft zu
hindern.
So kam es, dass z. B. der Denar im
frühen Mittelalter gleich dem 240. Tbeil
eines Pfund Silbers, oder etwa 16 kr.
österr. Währung Silberwerth haltend, im
19. Jahrhundert nur mehr den vierten
Theil eines Kreuzers Conv. Münze oder
V, kr. ö. W. werth war.
Ueber die Münzwährung wird hier
nur das zur Beurtheilung der in den
Tabellen vorkommenden Preisansätze
Nothwendigste erwähnt.
Böhmen rechnete seit dem Jahre 1300
nach Böhmischen Groschen, deren 60 ein
Böhmisches Schock ausmachten, und die
zur Zeit Karl IV. in 12 Pfennige getheilt
waren.
Seit dem Jahre 1470 wurde die
Rechnung i i Meissner Schock landesüblich
und bald vorwiegend und war
ein Meissner Schock seit 1470 gleich
einem halben Böhm. Schock.
Seit derselben Zeit wurde auch (mit
geringer Unterbrechung zur Zeit Ferdinand
I., wo der Böhm. Groschen 18 kleine
oder 9 weisse Pfennige hatte) der Groschen
in 7 Pfennige getheilt, und hatte der