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Full text: Bericht über Zusammensetzung, Entwicklung, Bestand und Verwaltung des Steiermärk. Landesarchives zu Graz - vorgelegt bei Abgabe von Proben der Fachkataloge desselben zur Wiener Welt-Ausstellung von 1873

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Das hauptsächlichste Materiale der Hilfshihliothek besteht in Werken 
der zweiten Richtung, in allgemeinen und Specialgeschichts-, topographischen, 
Karten-, genealogischen, chronologischen und anderen Nachschlage 
werken. 
Ihre Stärcke ist etwa von 500 Werken, welche weitaus zum grössten 
Teile seit 1861 erworben wurden. Ihre fachmässige Einteilung gibt 
Tabelle XXVI. und die Erwerbungen seit 1861 Tabelle XXVII. 
Es besteht über dieselbe ein Blattkatalog, der auch zum Teile 
nach Autoren und Materien bereits in ein Schlagwortregister gebracht ist. 
B. 
Das landschaftliche Archiv. 
Dieses begreift die Gesammtheit jener Schriftstücke, welche den 
steierm. Ständen (der Landschaft) aus ihren Wechselbeziehungen zur 
landesfürstl. Gewalt, aus dem ihr jeweilig zugemessenen Anteile der 
öffentlichen Verwaltung und der ihr zuständigen Rechte und Liegen 
schaften bis 1800 erwuchsen. 
In manchen Betreffen enthält dasselbe mehr Materiale für die 
allgemeine Staatsgeschichte als einzelne landsch. Archive benachbarter 
Provinzen. So namentlich für die Kriegsgeschichte des 16.—17. Jahrh. 
— ein Umstand der aus der eigentümlichen Sonderstellung der inner- 
österr. Lande seit 1564, aus der ihnen für ihre Ostgrenze aufgelasteten 
Deckung des Gesammtstaates gegen die Türken, aus der den Ständen 
damals zukommenden Executive in der Landesregirung, endlich aus der 
den steir. Ständen seitens der übrigen innerösterreichischen übertrage 
nen Vordermannschaft sich erklärt. 
Zeitlich genommen beginnt das landsch. Archiv mit der ersten 
den steir. Ministerialen, als den Keimen der späteren Stände, ge- 
wärten Beurkundung ihrer Rechte unter sich und gegenüber dem Landes 
fürsten. Sie datirt von 1186. 
Das Actenmateriale hebt, in sehr lückenhafter Folge, mit dem 
15. Jahrhundert an. Erst aus den Tagen Maximilians I. datirt über 
haupt die Gründung einer ständigen Kanzlei. Allein sie hatte nur die 
Fürung und Verwarung der gewönlichen und weniger wichtigen Schrift 
stücke ; die Documente, welche die Grundlagen der Landesverfassung 
abgaben — wesentlich die Landhandfesten — wurden von Anfang an 
und noch das ganze 16. Jahrhundert hindurch auf den Schlössern ver 
schiedener Ständeherren, unter die als Vertrauensmänner der Landschaft 
sie verteilt waren, in Sicherheit gehalten.
	        
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