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Das hauptsächlichste Materiale der Hilfshihliothek besteht in Werken
der zweiten Richtung, in allgemeinen und Specialgeschichts-, topographischen,
Karten-, genealogischen, chronologischen und anderen Nachschlage
werken.
Ihre Stärcke ist etwa von 500 Werken, welche weitaus zum grössten
Teile seit 1861 erworben wurden. Ihre fachmässige Einteilung gibt
Tabelle XXVI. und die Erwerbungen seit 1861 Tabelle XXVII.
Es besteht über dieselbe ein Blattkatalog, der auch zum Teile
nach Autoren und Materien bereits in ein Schlagwortregister gebracht ist.
B.
Das landschaftliche Archiv.
Dieses begreift die Gesammtheit jener Schriftstücke, welche den
steierm. Ständen (der Landschaft) aus ihren Wechselbeziehungen zur
landesfürstl. Gewalt, aus dem ihr jeweilig zugemessenen Anteile der
öffentlichen Verwaltung und der ihr zuständigen Rechte und Liegen
schaften bis 1800 erwuchsen.
In manchen Betreffen enthält dasselbe mehr Materiale für die
allgemeine Staatsgeschichte als einzelne landsch. Archive benachbarter
Provinzen. So namentlich für die Kriegsgeschichte des 16.—17. Jahrh.
— ein Umstand der aus der eigentümlichen Sonderstellung der inner-
österr. Lande seit 1564, aus der ihnen für ihre Ostgrenze aufgelasteten
Deckung des Gesammtstaates gegen die Türken, aus der den Ständen
damals zukommenden Executive in der Landesregirung, endlich aus der
den steir. Ständen seitens der übrigen innerösterreichischen übertrage
nen Vordermannschaft sich erklärt.
Zeitlich genommen beginnt das landsch. Archiv mit der ersten
den steir. Ministerialen, als den Keimen der späteren Stände, ge-
wärten Beurkundung ihrer Rechte unter sich und gegenüber dem Landes
fürsten. Sie datirt von 1186.
Das Actenmateriale hebt, in sehr lückenhafter Folge, mit dem
15. Jahrhundert an. Erst aus den Tagen Maximilians I. datirt über
haupt die Gründung einer ständigen Kanzlei. Allein sie hatte nur die
Fürung und Verwarung der gewönlichen und weniger wichtigen Schrift
stücke ; die Documente, welche die Grundlagen der Landesverfassung
abgaben — wesentlich die Landhandfesten — wurden von Anfang an
und noch das ganze 16. Jahrhundert hindurch auf den Schlössern ver
schiedener Ständeherren, unter die als Vertrauensmänner der Landschaft
sie verteilt waren, in Sicherheit gehalten.