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Full text : Bericht über Zusammensetzung, Entwicklung, Bestand und Verwaltung des Steiermärk. Landesarchives zu Graz - vorgelegt bei Abgabe von Proben der Fachkataloge desselben zur Wiener Welt-Ausstellung von 1873

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Für  die  Buchfürung  werden  jährlich  neue  Protokolle  angelegt,
und  zwar  das  Ein-  und  Auslaufsprotokoll  (mit  Register)  für  den  gewönlichen
  Schriftenwechsel,  die  über  eingelangte  Schenkungen  abgefassten ­
  Acten  und  die  Benützungsansuchen,  dann  dass  Kaufprotokoll
für  Ausgaben  jeder  Art.  Das  Letztere  hat  im  Anhänge  dm  Kaufgrundbücher, ­
  in  welchen  die  Auslagen  nach  ihren  Zwecken,  •  Archiv
(darin  alle  Sammelrichtungen  der  Anstalt),  Inventar  (Mobilien,  welche
von  der  landschaftlichen  Bauinspection  controlirt  werden)  und  laufende
Ausgaben  (Schreiberlöhne,  Schreibrequisiten,  Postverkehr,  Zimmerreinigung, ­
  Formularien,  kleine  Amtsreisen  u.  s.  w.)  —  verteilt  sind.  Da
übrigens  die  Zuwächse  sowol  aus  Käufen,  als  auch  aus  Geschenken  und
aus  den  im  Archive  gefertigten  Copien  bestehen,  so  sind,  zur  leichteren ­
  Uebersicht  aller  Arten  von  Zuwächsen,  wie  auch  zur  rascheren
Bewältigung  der  Jahresberichte,  den  obigen  Protokollen  noch  Zuwachstabellen ­
  beigegeben,  welche  alle  jährlichen  Erwerbungen,  sowol  Kaufe,
als  Geschenke,  für  die  Urkunden,  als  auch  die  Acten,  Handschriften,
Bilder,  Karten  und  Pläne,  Sigel,  Wappen  und  Stempel  und  die  Hilisbibliothek
  abgesondert  darlegen.
Ein  anderes  separat  und  in  fortlaufender  Weise  gefurtes  Protokoll ­
  ist  jenes  der  Handcasse.  Dieses  begreift  die  Verrechnung  der
Taxen,  welche  dem  Archive  für  Ausfertigungen  irgend  welcher  Art  von
Parteien,  welche  solche  nachsuchten,  entrichtet  werden  und  die  sich
auf  den  Arbeiter  und  das  Archiv  nach  einem  bestimmten  Percentsatze
verteilen.  Dasselbe  zerfällt  in  ein  Journal  und  in  ein  Grundbuch,  welch
letzteres  auf  die  Namen  der  Parteien  die  Titel  der  Taxbezuge  naci
den  litt,  des  §.  120  der  Statuten  specificirt.
Die  Benützung  des  Landesarchives  ist  an  keine  weitere  Förmlichkeit ­
  als  an  die  Ausfertigung  einer  Blanquette  gebunden,  welche  die
Angabe  des  Zweckes  und  der  gewünschten  Materialien  fordert  Die
ausgefolgten  Stücke  werden  auf  der  Blanquette  angemerkt.  In  Fallen,
wo  die  Ausfolgbarkeit  zweifelhaft,  wendet  sich  der  Vorstand  an  den
Landes-Ausschuss.  Vinculirte  Documente  werden  entweder  gar  nie  1
oder  nach  den  Festsetzungen  der  Vinculation  zur  Benützung  gegeben,  n
welcher  Ziffer  die  Benützung  am  Joanneums-,  dann  am  Landesarchive  in
den  Jahren  1861-72  sowol  nach  den  Domicilen  als  auch  nach  den
wissenschaftlichen  Zwecken  der  Benutzer  sich  gestaltete,  zeigen  Ta  .
XXX.  und  XXXI.
Die  Benützung  ist  aber  nicht  allein  eine  solche  an  Ort  und
Stelle,  sondern  auch  eine  leihweise  und  mittelst  Ausfertigungen.  Beide
letztere  Arten  sind  in  der  Gesammtziffer,  welche  für  obige  Form  angegeben ­
  ist,  einbezogen.
            
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