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Für die Buchfürung werden jährlich neue Protokolle angelegt,
und zwar das Ein- und Auslaufsprotokoll (mit Register) für den gewönlichen
Schriftenwechsel, die über eingelangte Schenkungen abgefassten
Acten und die Benützungsansuchen, dann dass Kaufprotokoll
für Ausgaben jeder Art. Das Letztere hat im Anhänge dm Kaufgrundbücher,
in welchen die Auslagen nach ihren Zwecken, • Archiv
(darin alle Sammelrichtungen der Anstalt), Inventar (Mobilien, welche
von der landschaftlichen Bauinspection controlirt werden) und laufende
Ausgaben (Schreiberlöhne, Schreibrequisiten, Postverkehr, Zimmerreinigung,
Formularien, kleine Amtsreisen u. s. w.) — verteilt sind. Da
übrigens die Zuwächse sowol aus Käufen, als auch aus Geschenken und
aus den im Archive gefertigten Copien bestehen, so sind, zur leichteren
Uebersicht aller Arten von Zuwächsen, wie auch zur rascheren
Bewältigung der Jahresberichte, den obigen Protokollen noch Zuwachstabellen
beigegeben, welche alle jährlichen Erwerbungen, sowol Kaufe,
als Geschenke, für die Urkunden, als auch die Acten, Handschriften,
Bilder, Karten und Pläne, Sigel, Wappen und Stempel und die Hilisbibliothek
abgesondert darlegen.
Ein anderes separat und in fortlaufender Weise gefurtes Protokoll
ist jenes der Handcasse. Dieses begreift die Verrechnung der
Taxen, welche dem Archive für Ausfertigungen irgend welcher Art von
Parteien, welche solche nachsuchten, entrichtet werden und die sich
auf den Arbeiter und das Archiv nach einem bestimmten Percentsatze
verteilen. Dasselbe zerfällt in ein Journal und in ein Grundbuch, welch
letzteres auf die Namen der Parteien die Titel der Taxbezuge naci
den litt, des §. 120 der Statuten specificirt.
Die Benützung des Landesarchives ist an keine weitere Förmlichkeit
als an die Ausfertigung einer Blanquette gebunden, welche die
Angabe des Zweckes und der gewünschten Materialien fordert Die
ausgefolgten Stücke werden auf der Blanquette angemerkt. In Fallen,
wo die Ausfolgbarkeit zweifelhaft, wendet sich der Vorstand an den
Landes-Ausschuss. Vinculirte Documente werden entweder gar nie 1
oder nach den Festsetzungen der Vinculation zur Benützung gegeben, n
welcher Ziffer die Benützung am Joanneums-, dann am Landesarchive in
den Jahren 1861-72 sowol nach den Domicilen als auch nach den
wissenschaftlichen Zwecken der Benutzer sich gestaltete, zeigen Ta .
XXX. und XXXI.
Die Benützung ist aber nicht allein eine solche an Ort und
Stelle, sondern auch eine leihweise und mittelst Ausfertigungen. Beide
letztere Arten sind in der Gesammtziffer, welche für obige Form angegeben
ist, einbezogen.