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Abschriften., endlich der Verbindungen, welche eingeschlagen wurden, um
das Archiv zu vervollständigen.
Zieht man die Summe der in Tabelle III. nachgewiesenen Erwerbungen
von der in Tabelle I. genannten des Gesammtstandes ab, so erhält
man als Resultat jene der Erwerbungen von 1812 1860, nämlich etwa
30—35.000 Stück Documente 1 )-Die
Aufstellung der Urkunden geschieht, ohne Scheidung der Abschriften
und Originale, wie schon bemerkt, in Einer chronologisch laufenden
Reihe in Kistchen, davon je 5 einen Kasten füllen. Jedes Kistchen
enthält 200 Hauptnummern, die Subnummern (a, b, c u. s. w.), welche zu
diesen reihen, uneinbezogen, so dass jeder Kasten 1000 Hauptnummern
fasst. Durch diese Eintheilung wird die gewöhnliche complicirte nach
Kasten, Lade (od. Fascikel) und Nummer beseitiget und das Ausheben
ausserordentlich erleichtert. Da die Kistchen, wie die Kästen, sämmtlich
verschliessbar und leicht zu heben, ist auch die Transportfähigkeit und
die Sicherheit bei Uebersidlungen in grossem Masse erhöht. Ein solcher
Kasten mit den betreffenden Kistchen ist in siebenfach
verkleinertem M assstabe dieser Ausstellung
beigegeben.
Da es nötig ist, den Inhalt jedes Kistchens ziffermässig zu kennen,
ferner zu wissen, welche Nummern für etwaige Nachträge frei und unbesetzt,
sind sogenannte „Ki st ch eni n ve n t a re“ eingeführt, welche
über alle besetzten oder noch verfügbaren Nummern Evidenz bieten.
Die Bearbeitung der Urkunden geschieht nach ihrer Herrichtung für
die Aufstellung (Stempelung, Numerirung und Einhüllung) zuerst in
Regesten. Diese geben im Ganzen den Nachweis des Besitzstandes des
Archives an Urkunden, im Einzelnen den kurzen Inhalt jedes einzelnen
Stückes mit dessen Datum, Beschreibung seines Aeussern und seiner Beigaben
(Sigel), seiner Fundstätte (wenn das Original anderwärts) und
seiner Druckorte. Sie sind gleichfalls nach dem Zeitlaufe geordnet. Für
die Art und Weise dieser Behandlung zeugt der hier
vorgelegte 1. Band der Regesten des Joanneums-Archives,
welcher die Urkunden von 811—1299 behandelt. Es
ist darin immer nur die linke Seite beschrieben, die rechte aber für eventuelle
Nachträge freigelassen.
Da hier wie in der Aufstellung die Chronologie die Norm bildet,
laufen auch die Nummern in Beiden gleich. Nur die Subnummern und die
*) Einige Tausende von Kauf- und anderen Urkunden, welche namentlich mit
den Archiven von Neuberg und Seckau (1861 u. 1871) übernommen wurden, kommen
noch den Jahren 1861 — 72 zugute, weil sie, erst später aus den Acten ausgeschieden,
nicht mehr in die Jahresprotokolle eingetragen worden sind.