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Volltext: Wiener Porzellan aus der Manufaktur Du Paquiers

neuem. Doch scheint es nicht lange gedauert zu haben, bis eine 
brauchbare Masse gefunden wurde und bis die neuen Produkte auf 
den Markt kamen. Du Paquier war überzeugt, daß sich ein durch 
schlagender Erfolg nur mit der Vergrößerung des Betriebes ein 
stellen könne, und so versuchte er unermüdlich seinen Betrieb zu er 
weitern. Neue Schulden waren die Folge. Staatliche Hilfe, wie sie 
Meißen zuteil wurde, konnte er nicht beanspruchen. Das Privileg 
hatte durch den Passus „ohne daß wir (der Kaiser) oder unser 
ararium im geringsten etwas derzu vorschießen dörfften“ Du Paquier 
von vorneherein auf seine eigenen Finanzquellen verwiesen. 
Lotterien zum Verkauf der angehäuften Bestände brachten auch 
keine Erleichterung. Selbst dann, wenn sie von allerhöchster Stelle 
gebilligt wurden, und die ausgesetzten Preise, wie das „Wiener 
Diarium“ berichtet, „nach belieben gegen ein anders in eben dem 
Werth nach Gusto getauscht oder neu gemacht“ werden konnten. 
So mußte Du Paquier, nachdem ein Darlehen von 18.000 Gulden, 
das die Stadt Wien gegeben, seine Schwierigkeiten nicht verringert 
hatte und seine privaten Geldgeber nicht mehr gewillt waren, neue 
Mittel zu investieren, die Manufaktur der Kaiserin Maria Theresia 
zum Kaufe anbieten. Nach Ablauf der 25jährigen Schutzfrist des 
Privilegiums waren seine Schulden auf 31.500 Gulden angewachsen. 
Mit dem Kaufkontrakt vom 10. Mai 1744 wurde die Manufaktur 
von der Hof-Banco-Deputation in kaiserlichen Besitz übernommen. 
Du Paquier mußte sich verpflichten, das Arkanum seinem Stiefsohne 
mitzuteilen und die Erfindung schriftlich niederzulegen. Er selbst 
sollte die Oberaufsicht auf Lebenszeit behalten mit einem Gehalt 
von 1500 Gulden im Jahr. Für seine Gattin aber war im Falle seines 
Todes eine Witwenpension ausbedungen, weil die „Ehe-Wirtin auch 
ihr völliges Vermögen hineinverwendet hatte.“ 
Über die Mitarbeiter und das Personal der Manufaktur sind nur 
spärliche Nachrichten vorhanden. Denn Du Paquier hatte „über sein 
eigenthümlich Werk Niemanden eine Rechnung oder bericht abzu 
legen gehabt“. Du Paquier bezeichnet sich selbst als „Erster Erfinder 
der allhiesigen Borcellain-Fabrique“. Er hat von allen technischen 
und praktischen Handhabungen Kenntnis gehabt, und sicherlich von 
den beiden Meißner Arbeitern viel gelernt. Schon im Darlehens 
vertrag mit der Stadt Wien aus dem Jahre 1728 hatte er sich „an 
heischig gemacht, in alle deme was zu erzeug: und Vermischung der 
Erd, errichtung deren Brenn-Öfen, Glassir, Brenn, Kühlung oder in 
andern werg erforderlich, sonders hinterhalt getreulich zu ent 
decken“. 
Namen von Modelleuren scheinen nirgends auf. Besser bestellt ist 
es mit der Kenntnis der Maler der Wiener Fabrik. Neben den Namen 
der sogenannten Hausmaler Anreiter, Bottengruber und Wolfsburg, 
die durch signierte und datierte Porzellane bekannt wurden, stehen 
als bekannte Angehörige der Manufaktur die Maler Joseph Phillip 
Danhofer und Jacobus Helchis. Besonders in Danhofer, der 1712 in 
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