neuem. Doch scheint es nicht lange gedauert zu haben, bis eine
brauchbare Masse gefunden wurde und bis die neuen Produkte auf
den Markt kamen. Du Paquier war überzeugt, daß sich ein durch
schlagender Erfolg nur mit der Vergrößerung des Betriebes ein
stellen könne, und so versuchte er unermüdlich seinen Betrieb zu er
weitern. Neue Schulden waren die Folge. Staatliche Hilfe, wie sie
Meißen zuteil wurde, konnte er nicht beanspruchen. Das Privileg
hatte durch den Passus „ohne daß wir (der Kaiser) oder unser
ararium im geringsten etwas derzu vorschießen dörfften“ Du Paquier
von vorneherein auf seine eigenen Finanzquellen verwiesen.
Lotterien zum Verkauf der angehäuften Bestände brachten auch
keine Erleichterung. Selbst dann, wenn sie von allerhöchster Stelle
gebilligt wurden, und die ausgesetzten Preise, wie das „Wiener
Diarium“ berichtet, „nach belieben gegen ein anders in eben dem
Werth nach Gusto getauscht oder neu gemacht“ werden konnten.
So mußte Du Paquier, nachdem ein Darlehen von 18.000 Gulden,
das die Stadt Wien gegeben, seine Schwierigkeiten nicht verringert
hatte und seine privaten Geldgeber nicht mehr gewillt waren, neue
Mittel zu investieren, die Manufaktur der Kaiserin Maria Theresia
zum Kaufe anbieten. Nach Ablauf der 25jährigen Schutzfrist des
Privilegiums waren seine Schulden auf 31.500 Gulden angewachsen.
Mit dem Kaufkontrakt vom 10. Mai 1744 wurde die Manufaktur
von der Hof-Banco-Deputation in kaiserlichen Besitz übernommen.
Du Paquier mußte sich verpflichten, das Arkanum seinem Stiefsohne
mitzuteilen und die Erfindung schriftlich niederzulegen. Er selbst
sollte die Oberaufsicht auf Lebenszeit behalten mit einem Gehalt
von 1500 Gulden im Jahr. Für seine Gattin aber war im Falle seines
Todes eine Witwenpension ausbedungen, weil die „Ehe-Wirtin auch
ihr völliges Vermögen hineinverwendet hatte.“
Über die Mitarbeiter und das Personal der Manufaktur sind nur
spärliche Nachrichten vorhanden. Denn Du Paquier hatte „über sein
eigenthümlich Werk Niemanden eine Rechnung oder bericht abzu
legen gehabt“. Du Paquier bezeichnet sich selbst als „Erster Erfinder
der allhiesigen Borcellain-Fabrique“. Er hat von allen technischen
und praktischen Handhabungen Kenntnis gehabt, und sicherlich von
den beiden Meißner Arbeitern viel gelernt. Schon im Darlehens
vertrag mit der Stadt Wien aus dem Jahre 1728 hatte er sich „an
heischig gemacht, in alle deme was zu erzeug: und Vermischung der
Erd, errichtung deren Brenn-Öfen, Glassir, Brenn, Kühlung oder in
andern werg erforderlich, sonders hinterhalt getreulich zu ent
decken“.
Namen von Modelleuren scheinen nirgends auf. Besser bestellt ist
es mit der Kenntnis der Maler der Wiener Fabrik. Neben den Namen
der sogenannten Hausmaler Anreiter, Bottengruber und Wolfsburg,
die durch signierte und datierte Porzellane bekannt wurden, stehen
als bekannte Angehörige der Manufaktur die Maler Joseph Phillip
Danhofer und Jacobus Helchis. Besonders in Danhofer, der 1712 in
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