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als vom ästhetischen
Standpunkt, diese bei
den Brüder von Saal
gruppen nebeneinander
oder gar hintereinander
anzuordnen. Sie sind ein
Gleichwertiges und ver
langen als Hauptsache
des Hauses den Akzent,
jeder für sich.
Somit ergibt sich für
den Künstler die Not
wendigkeit, beide Saal
gruppen links und rechts
als Flanken des Gebäu
des anzuordnen, was
schon aus dem weiteren
Grunde notwendig ist,
daß diese Säle star
kes Seitenlicht brauchen
und durch die zentrale
Lage keineswegs so gün
stig belichtet werden
könnten.
Mit dieser Position ist
alles weitere gegeben; in
der Vorderfront liegen
nebst dem Vestibül und
der Haupttreppe die
Parteienräume, der Cour
d’Arbitrage; die Flan
ken des Gebäudes neh
men je einen Verhand-
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