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als vom ästhetischen 
Standpunkt, diese bei 
den Brüder von Saal 
gruppen nebeneinander 
oder gar hintereinander 
anzuordnen. Sie sind ein 
Gleichwertiges und ver 
langen als Hauptsache 
des Hauses den Akzent, 
jeder für sich. 
Somit ergibt sich für 
den Künstler die Not 
wendigkeit, beide Saal 
gruppen links und rechts 
als Flanken des Gebäu 
des anzuordnen, was 
schon aus dem weiteren 
Grunde notwendig ist, 
daß diese Säle star 
kes Seitenlicht brauchen 
und durch die zentrale 
Lage keineswegs so gün 
stig belichtet werden 
könnten. 
Mit dieser Position ist 
alles weitere gegeben; in 
der Vorderfront liegen 
nebst dem Vestibül und 
der Haupttreppe die 
Parteienräume, der Cour 
d’Arbitrage; die Flan 
ken des Gebäudes neh 
men je einen Verhand- 
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