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gesäumten Schul- und Erziehungswesens, die gänzliche und aus
schliessliche Uebernahme der Leitung und der Beaufsichtigung des
Schul- und Unterrichtswesens durch den Staat und die Besetzung der
Lehrerstellen mit weltlichen oder wenigstens weltgeistlichen Lehrern
hervorzuheben sind. Dieser Entwurf fiel ebenso wie der im Jahre
1772 vom Regierungsrathe Franz Carl Hägelin für Volksschulen
ausgearbeitete, und erhielt erst der Entwurf der nieder-österreichi
schen Schul-Commission im Jahre 1773 die kaiserliche Geneh
migung.
Bevor jedoch mit der praktischen Durchführung desselben
ernstlich begonnen werden konnte, trat am 21. Juli desselben
Jahres ein für die Entwicklung des österreichischen Schul - Wesens
äusserst bedeutungsvolles Ereigniss ein, die Aufhebung der Gesell
schaft Jesu durch die Bulle: „Dominus ac redemptor noster“ des
Papstes Clemens XIV. Das gesammte Unterrichtswesen, das bisher
zum grossen Theile in den Händen der Jesuiten gewesen war, konnte
nun anstandslos vom Staate übernommen werden, und bot überdiess
das Vermögen des aufgehobenen Ordens Gelegenheit zur Bildung des
so notwendigen Studienfond es. Ueber Aufforderung arbeitete jetzt der
Weltpriester Leopold Gruber einen „Normal- und respective Haupt-
Schulplan“ aus, mit dessen Berathung sich die zwar schon 1760 ein
gesetzte, aber erst im Februar d. J. 1774 neuorganisirte und von
jeder anderen Behörde unabhängig gemachte Studien-Hof-Commis-
sion beschäftigte, bis durch die Berufung des hochverdienten Prob-
stes von Sagan Joh. Ign. von Felbiger die ganze Volksschul-Reform
zu einem raschen Abschlüsse gebracht wurde. Seiner rastlosen Thätig-
keit verdanken wir ausser einer Reihe von Schriften zur Aufklärung
des Publicums über die Bedeutung der Schul-Reformen die bereits
am 6. December 1774 sanctionirte allgemeine Schul-Ordnung, die
Organisirung des Unterrichtes der Lehramts-Candidaten und die
Abfassung tauglicher Schulbücher. Schon im Jahre 1775 begannen
die bei jeder Landesstelle neugebildeten Schul-Commissionen ihre
Thätigkeit.
Die allgemeine Schul-Ordnung theilte, wie schon der Hägelin-
sche Entwurf, sämmtliche Volksschulen in Trivial-, Haupt- und