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Full text: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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gesäumten Schul- und Erziehungswesens, die gänzliche und aus 
schliessliche Uebernahme der Leitung und der Beaufsichtigung des 
Schul- und Unterrichtswesens durch den Staat und die Besetzung der 
Lehrerstellen mit weltlichen oder wenigstens weltgeistlichen Lehrern 
hervorzuheben sind. Dieser Entwurf fiel ebenso wie der im Jahre 
1772 vom Regierungsrathe Franz Carl Hägelin für Volksschulen 
ausgearbeitete, und erhielt erst der Entwurf der nieder-österreichi 
schen Schul-Commission im Jahre 1773 die kaiserliche Geneh 
migung. 
Bevor jedoch mit der praktischen Durchführung desselben 
ernstlich begonnen werden konnte, trat am 21. Juli desselben 
Jahres ein für die Entwicklung des österreichischen Schul - Wesens 
äusserst bedeutungsvolles Ereigniss ein, die Aufhebung der Gesell 
schaft Jesu durch die Bulle: „Dominus ac redemptor noster“ des 
Papstes Clemens XIV. Das gesammte Unterrichtswesen, das bisher 
zum grossen Theile in den Händen der Jesuiten gewesen war, konnte 
nun anstandslos vom Staate übernommen werden, und bot überdiess 
das Vermögen des aufgehobenen Ordens Gelegenheit zur Bildung des 
so notwendigen Studienfond es. Ueber Aufforderung arbeitete jetzt der 
Weltpriester Leopold Gruber einen „Normal- und respective Haupt- 
Schulplan“ aus, mit dessen Berathung sich die zwar schon 1760 ein 
gesetzte, aber erst im Februar d. J. 1774 neuorganisirte und von 
jeder anderen Behörde unabhängig gemachte Studien-Hof-Commis- 
sion beschäftigte, bis durch die Berufung des hochverdienten Prob- 
stes von Sagan Joh. Ign. von Felbiger die ganze Volksschul-Reform 
zu einem raschen Abschlüsse gebracht wurde. Seiner rastlosen Thätig- 
keit verdanken wir ausser einer Reihe von Schriften zur Aufklärung 
des Publicums über die Bedeutung der Schul-Reformen die bereits 
am 6. December 1774 sanctionirte allgemeine Schul-Ordnung, die 
Organisirung des Unterrichtes der Lehramts-Candidaten und die 
Abfassung tauglicher Schulbücher. Schon im Jahre 1775 begannen 
die bei jeder Landesstelle neugebildeten Schul-Commissionen ihre 
Thätigkeit. 
Die allgemeine Schul-Ordnung theilte, wie schon der Hägelin- 
sche Entwurf, sämmtliche Volksschulen in Trivial-, Haupt- und
	        
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