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Die Lehr-Methode Felbiger’s wurde von Gail durch völlige Besei
tigung des Zusammenlesens sowie des Tabellarisirens, durch Beför
derung eines zweckmässigeren Religions-Unterrichtes und des Kopf-
Rechnens, durch Betonung des verständigen Lesens u. s. w. zwar mehr
fach verbessert, bedeutende Fortschritte aber wie in Deutschland
wurden nicht gemacht, und war insbesondere auch der schon damals
oft erhobene Vorwurf, der Unterricht werde durch die bezüglichen
Verordnungen in zu enge Rahmen gepresst und sei daher zu einför
mig und zu mechanisch, wenigstens nicht ganz ungerechtfertigt.
Durch das Toleranz-Patent vom 13. October 1781 erhielten die
Angehörigen der augsburgischen und helvetischen Confession sowie
die nichtunirten Griechen das Recht, für je 500 Personen eine Kirche
und eine Schule zu errichten und einen Schulmeister anzustelleu,
nicht lange darauf wurde diess den Juden-Gemeinden, in denen eine
Haupt-Synagoge sich befand, sogar zur Pflicht gemacht, und finden
wir daher von jetzt an, auch akatholische Schulen; ausser einigen
wenigeil israelitischen Schulen hatten solche bisher nur im Ascher
Bezirke, in Schlesien und in der Bukowina bestanden.
Als tief eingreifende Maassregeln der Josefinischen Regierung
müssen die Einführung des allgemeinen Schulzwanges vom 6. bis zum
12. Lebensjahre und die Gründung der Schul-Patronate bezeichnet
werden. Trotz der verschiedensten Massregeln fehlten nämlich noch
an sehr vielen Orten normalmässige Volksschulen; um nun diesem
Missstande rasch und gründlich abzuhelfen, bestimmte Kaiser Josef
durch das Gesetz vom 11. Februar 1787. dass an allen den Orten,
an welchen nach den Directiv-Regeln Schulen zu errichten waren,
deijenige, dem das Präsentations-Recht des Pfarrers zustand, ohne
weitere Erklärung verpflichtet sei, die Schule zu errichten und zu
erhalten.
Der Erlass vom 14. September 1786 stellte den geistlichen
Districts-Aufsehern die anfangs meist dem Lehrerstande angehörigen
Kreisschul-Commissäre zur Seite, der vom 27. August 1787 sprach
die Befreiung der Lehrer und Gehilfen vom Militär-Dienste aus.
Die Verordnung vom 6. October 1787 begründete die soge
nannte Coneurrenz zu Schulbauten zwischen dem Schul-Patrone, der
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