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Full text: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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Die Lehr-Methode Felbiger’s wurde von Gail durch völlige Besei 
tigung des Zusammenlesens sowie des Tabellarisirens, durch Beför 
derung eines zweckmässigeren Religions-Unterrichtes und des Kopf- 
Rechnens, durch Betonung des verständigen Lesens u. s. w. zwar mehr 
fach verbessert, bedeutende Fortschritte aber wie in Deutschland 
wurden nicht gemacht, und war insbesondere auch der schon damals 
oft erhobene Vorwurf, der Unterricht werde durch die bezüglichen 
Verordnungen in zu enge Rahmen gepresst und sei daher zu einför 
mig und zu mechanisch, wenigstens nicht ganz ungerechtfertigt. 
Durch das Toleranz-Patent vom 13. October 1781 erhielten die 
Angehörigen der augsburgischen und helvetischen Confession sowie 
die nichtunirten Griechen das Recht, für je 500 Personen eine Kirche 
und eine Schule zu errichten und einen Schulmeister anzustelleu, 
nicht lange darauf wurde diess den Juden-Gemeinden, in denen eine 
Haupt-Synagoge sich befand, sogar zur Pflicht gemacht, und finden 
wir daher von jetzt an, auch akatholische Schulen; ausser einigen 
wenigeil israelitischen Schulen hatten solche bisher nur im Ascher 
Bezirke, in Schlesien und in der Bukowina bestanden. 
Als tief eingreifende Maassregeln der Josefinischen Regierung 
müssen die Einführung des allgemeinen Schulzwanges vom 6. bis zum 
12. Lebensjahre und die Gründung der Schul-Patronate bezeichnet 
werden. Trotz der verschiedensten Massregeln fehlten nämlich noch 
an sehr vielen Orten normalmässige Volksschulen; um nun diesem 
Missstande rasch und gründlich abzuhelfen, bestimmte Kaiser Josef 
durch das Gesetz vom 11. Februar 1787. dass an allen den Orten, 
an welchen nach den Directiv-Regeln Schulen zu errichten waren, 
deijenige, dem das Präsentations-Recht des Pfarrers zustand, ohne 
weitere Erklärung verpflichtet sei, die Schule zu errichten und zu 
erhalten. 
Der Erlass vom 14. September 1786 stellte den geistlichen 
Districts-Aufsehern die anfangs meist dem Lehrerstande angehörigen 
Kreisschul-Commissäre zur Seite, der vom 27. August 1787 sprach 
die Befreiung der Lehrer und Gehilfen vom Militär-Dienste aus. 
Die Verordnung vom 6. October 1787 begründete die soge 
nannte Coneurrenz zu Schulbauten zwischen dem Schul-Patrone, der 
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