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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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Spitze Staatsrath von Martini stand, mit der Ausarbeitung eines 
neuen Schulplanes. Als wichtigere, auf das Volksschul-Wesen sich 
beziehende Reformen müssen bezeichnet werden: Die Einführung der 
Lehrer-Versammlungen und die Bildung der Studien-Consesse*). 
Bevor jedoch diese Maassregeln noch recht in’s Leben getreten waren, 
starb Leopold II., und wurden mit ihm zugleich auch alle Hoffnungen 
auf eine baldige, durchgreifende Besserung des Unterrichts-Wesens 
zu Grabe getragen. 
Kaiser Franz I. ernannte im Jahre 1795 eine Studienrevisions- 
Commission**) und ertheilte ihr den Auftrag, auf Grundlage eines 
von Heinrich Fr. Grafen v. Rottenhann aasgearbeiteten Gutachtens***) 
Vorschläge zu erstatten. Was die Volksschule betrifft, so basirten die 
Beschlüsse dieser Commission auf den Theresianischen und Josefini 
schen Verordnungen, doch erhielten selbe erst spät undnurtheilweise 
die kaiserliche Sanction. 
Am 10. Februar 1804 wurde endlich der Plan einer künftigen 
Verfassung und Leitung des ganzen deutschen Schulwesens, und 
anderthalb Jahre später (11. August 1805) die „politische Verfassung 
der deutschen Volksschulen“, die im Wesentlichen bis auf die neueste 
Zeit herunter in Kraft blieb, veröffentlicht. 
Die wichtigeren Bestimmungen derselben waren folgende: An 
jedem Orte, wo ein Pfarrbuch geführt wird, besteht eine Trivial-Schule, 
in jedem Kreise wenigstens eine Hauptschule; die Hauptschule einer 
*) Die Lehrer jeder Normal-Sehule bildeten entweder für sich oder 
zugleich mit denen des am selben Orte befindlichen Gymnasiums eine Lehrer- 
Versammlung, der die didaktische undpädagogische Leitung der bezüglichen 
Lehranstalten anheim fiel. Dem aus 6 Mitgliedern bestehenden Studien- 
Consesse wurde die Leitung und die Aufsicht über die innere Schul- und 
Studien-Verfassung der ganzen Provinz übertragen. 
**) Mitglieder derselben waren: v. Rottenhann, v. Birkenstock, 
v. Sonnenfels, Zippe, Schelling, Hägelin, Spendou und liofstätter; zu den 
Berathungen über Volksschulen und Gymnasien wurden Fr. J. Lang und 
Normalschul-Director Bauer beigezogen. 
***) In selbem erkannte Rottenhann selbst in Fragen rein pädagogisch- 
didaktischer Natur ausschliesslich nur der Regierung die Entscheidung zu, 
„da über die kluge Ausspendung der Reichthümer des Geistes ebenso wie 
über jeden andern Genuss des Lebens eine Art von Staats-Polizei walten 
müsse“, hielt die Besetzung der Landschullehrer - Stellen mit einfachen 
Handwerkern für ganz angemessen, wollte den Mädchen-Unterricht in Städ 
ten ganz den Klöstern überlassen wissen u. s. w.
	        
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