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Full text : Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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Spitze  Staatsrath  von  Martini  stand,  mit  der  Ausarbeitung  eines
neuen  Schulplanes.  Als  wichtigere,  auf  das  Volksschul-Wesen  sich
beziehende  Reformen  müssen  bezeichnet  werden:  Die  Einführung  der
Lehrer-Versammlungen  und  die  Bildung  der  Studien-Consesse*).
Bevor  jedoch  diese  Maassregeln  noch  recht  in’s  Leben  getreten  waren,
starb  Leopold  II.,  und  wurden  mit  ihm  zugleich  auch  alle  Hoffnungen
auf  eine  baldige,  durchgreifende  Besserung  des  Unterrichts-Wesens
zu  Grabe  getragen.
Kaiser  Franz  I.  ernannte  im  Jahre  1795  eine  Studienrevisions-Commission**)
  und  ertheilte  ihr  den  Auftrag,  auf  Grundlage  eines
von  Heinrich  Fr.  Grafen  v.  Rottenhann  aasgearbeiteten  Gutachtens***)
Vorschläge  zu  erstatten.  Was  die  Volksschule  betrifft,  so  basirten  die
Beschlüsse  dieser  Commission  auf  den  Theresianischen  und  Josefinischen ­
  Verordnungen,  doch  erhielten  selbe  erst  spät  undnurtheilweise
die  kaiserliche  Sanction.
Am  10.  Februar  1804  wurde  endlich  der  Plan  einer  künftigen
Verfassung  und  Leitung  des  ganzen  deutschen  Schulwesens,  und
anderthalb  Jahre  später  (11.  August  1805)  die  „politische  Verfassung
der  deutschen  Volksschulen“,  die  im  Wesentlichen  bis  auf  die  neueste
Zeit  herunter  in  Kraft  blieb,  veröffentlicht.
Die  wichtigeren  Bestimmungen  derselben  waren  folgende:  An
jedem  Orte,  wo  ein  Pfarrbuch  geführt  wird,  besteht  eine  Trivial-Schule,
in  jedem  Kreise  wenigstens  eine  Hauptschule;  die  Hauptschule  einer

*)  Die  Lehrer  jeder  Normal-Sehule  bildeten  entweder  für  sich  oder
zugleich  mit  denen  des  am  selben  Orte  befindlichen  Gymnasiums  eine  Lehrer-Versammlung,
  der  die  didaktische  undpädagogische  Leitung  der  bezüglichen
Lehranstalten  anheim  fiel.  Dem  aus  6  Mitgliedern  bestehenden  Studien-Consesse
  wurde  die  Leitung  und  die  Aufsicht  über  die  innere  Schul-  und
Studien-Verfassung  der  ganzen  Provinz  übertragen.
**)  Mitglieder  derselben  waren:  v.  Rottenhann,  v.  Birkenstock,
v.  Sonnenfels,  Zippe,  Schelling,  Hägelin,  Spendou  und  liofstätter;  zu  den
Berathungen  über  Volksschulen  und  Gymnasien  wurden  Fr.  J.  Lang  und
Normalschul-Director  Bauer  beigezogen.
***)  In  selbem  erkannte  Rottenhann  selbst  in  Fragen  rein  pädagogischdidaktischer
  Natur  ausschliesslich  nur  der  Regierung  die  Entscheidung  zu,
„da  über  die  kluge  Ausspendung  der  Reichthümer  des  Geistes  ebenso  wie
über  jeden  andern  Genuss  des  Lebens  eine  Art  von  Staats-Polizei  walten
müsse“,  hielt  die  Besetzung  der  Landschullehrer  -  Stellen  mit  einfachen
Handwerkern  für  ganz  angemessen,  wollte  den  Mädchen-Unterricht  in  Städten ­
  ganz  den  Klöstern  überlassen  wissen  u.  s.  w.
            
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