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Vermehrung der Schulen durch Anordnung des Excurrendo-Unter
richtes, die Erweiterung des Präparanden-Unterrichtes durch Begün
stigung der Musik und allgemeine Festsetzung der Unterrichtszeit
auf 6 Monate, die allerdings nicht bedeutende Aufbesserung der
Lehrergehalte, die Einreihung der Lehrer unter die „Honoratioren“ und
Aufnahme derselben in eine Bangclasse des Staates, die möglichste
Beschränkung der Zahl der Privat-Lehranstalten, die obligatorische
Einführung und detaillirte Organisirung des Wiederholungs-Unter
richtes, die Ordnung der Schulstunden, die Verschärfung der Con-
trole bei Anstellungen im Lehramte, die Einführung eines Probe-
Trienniums an Normal- und Haupt-Schulen u. s. w.
Unter Ferdinand dem I. wurden behufs Besetzung aller Lehrer
stellen Coneurs-Ausschreibungen angeordnet; der Gebrauch von
Schulbüchern, die in den Landessprachen abgefasst waren, wurde
gestattet und am 7. November 1840 inWien ein pädagogischer Ours
für Lehrerinnen errichtet.
Im Laufe dieser Periode stellten sich als besondere Mängel der
österreichischen Volksschul-Gesetzgebung heraus: Der zu geringe
tmfang des Wissens, das an der Trivial-Schule erworben werden
konnte, die Planlosigkeit des Unterrichtes an Hauptschulen, das
zähe Festhalten an den alten, den Anforderungen der Zeit nicht
mehr entsprechenden Schulbüchern, die völlige Ignorirung des An
schauungs-Unterrichtes , die Vernachlässigung einer zeitgemässen
Lehrerbildung und häufige Hintansetzung des eigentlichen Schul-
Dienstes zu Gunsten des Messner- und Organisten-Dienstes, das
daraus notwendig resultirende Sinken der Achtung vor dem Lehrer-
Stande u. s. w. Die unzähligen Klagen über den Mechanismus beim
Unterrichte, die insbesondere in den vierziger Jahren laut wurden,
dürfen nicht befremden, denn Mechanismus war die notwendige Folge
der angezogenen Uebelstände.
Eine neue Epoche des österreichischen Schul-Wesens begann
mit der Errichtung eines eigenen Unterrichts-Ministeriums am
23. März 1848*). Unter-Staatssecretär Freiherr v. Feuchtersieben
') Erster Unterrichts-Minister war Freiherr v. Somaruga.