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arbeitete einen Entwurf behufs Reorganisation des gesammten Unter
richtswesens aus; insoferne dieser das Yolksschul-Wesen betraf, nahm
er in erster Linie die Vermehrung der Schulen, die Erweiterung
ihres Lehrstoffes, die bessere Ausbildung der Lehrer, die Verbesse
rung der materiellen Stellung derselben, sowie die Regelung der
Leitung und Beaufsichtigung der Schulen in Aussicht. Die Erhaltung
der Volksschulen sollte Gemeinde-Angelegenheit sein und in den
selben auch Natur- und Vaterlandskunde, Gesang und Leibes-
Uebungen, au Landschulen aber überdiess noch Obstbaumzucht,
gelehrt werden. Eine kleine Bibliothek und Lehrmittel-Sammlungen
sollten nirgends fehlen. Als Unterrichts-Sprache hatte die Mutter-
Sprache der Schüler in Anwendung zu kommen. Behufs Fortbildung
der Lehrer sollten Lehrer-Conferenzen abgehalten. Fachzeitungen
gegründet werden u. s. w.
Am 18. Juli 1849 übernahm Leo Graf v. Thun-Hohenstein die
Leitung des Ministeriums für Cultus und Unterricht; für Volks
schulen entwickelten unter ihm insbesondere J. A. v. Helfert, Sec-
tionsrath Krombholz und Ministerialsecretär (jetzt Mirdsterialrath)
Alois Hermann eine rastlose und erfolgreiche Th ätigkeit. Als wichtigere
Verordnungen aus dieser Periode mögen erwähnt werden: Die prin-
cipiell ausgesprochene Ausdehnung des Präparanden-Unterrichtes auf
zwei Jahre, die Einführung eines bestimmten Lehrplanes und Ernen
nung eigener Lehrerbildner, die allgemeine Einführung von vier-
classigen Hauptschulen und Umwandlung der frühem vierten Classen
derselben in Bürgerschulen (unselbständige Realschulen) mit einem
den Unterclassen vollständiger Realschulen möglichst angenäherten
Lehrplane, die Umwandlung der Trivial - Schulen in Pfarr-Haupt-
schulen, eventuell wenigstens Erweiterung derselben auf drei Classen,
die Regelung des Schulbesuches, der Schulgeld-Einhebung, des
Wiederholungs-Unterrichtes und des Privat-Schulwesens, die Auf
stellung von Normen für die Einschulung, für die Errichtung von
Not- und Bequemlichkeits-Schulen, Exeurrendo-Stationen und Expo
situren, die principieUe Abschaffung des halbtägigen Unterrichtes, die
Verfügungen bezüglich des Schulzwanges, die Organisirung eigener
Mädchenschulen, eventuell Trennung der Geschlechter wenigstens in