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den obersten Hauptschul-Classen, die Bestimmungen bezüglich der
Schul-Localitäten, die Sicherstellung und theilweise Aufbesserung
der Lehrergehalte, die Ordnung der Lehrer -Versammlungen, die
Einführung einer genauen Unterrichts-Statistik u. s. w.
Der Sehulbücher-Verlag in Wien wurde unter gleichzeitiger Auf
hebung der bisher in den Provinzen bestandenen gleichen Anstalten
in eine Beichsanstalt umgewandelt; von erprobten Fachmännern
(Becker, Vernaleken, MoSnik etc.) wurden neue Schulbücher abgefasst
und in alle Sprachen des österreichischen Kaiserstaates übersetzt.
Viel Gewicht legte das Ministerium auf den Unterricht in der
deutschen Sprache, der den Nationalitäts-Bestrebungen ebensowenig
zum Opfer gebracht werden sollte als im Falle des Vorhandenseins
gewisser Vorbedingungen der Aufnahme mehrerer Landessprachen
in die Volksschule Hindernisse in den Weg gelegt wurden.
Was die Schul-Aufsicht betrifft, so wurden den Gemeinden nur
wenige diessbezügliche Rechte eingeräumt. Die Ortsschul-Aufseher
liess man mit unverändertem Wirkungskreise fortbestehen, erweiterte
jedoch den der Bezirks-, Kreis- und Landesbehörden einigermaassen.
Eigene Landes-Schulbehörden, zusammengesetzt aus Fachmännern
(Schulräthen) und Administrativ-Beamten wurden zwar errichtet, aber
schon nach wenigen Jahren (1854) wieder aufgehoben; der Wirkungs-
Kreis der Volksschul-Inspectoren (Schulräthe für die Volksschulen)
wurde dadurch wenig alterirt, da ihnen kein executiver Wirkungs-
Kreis war angewiesen worden, und sie nur als berathende und inspi-
cirende Mitglieder der Landes-Schulbehörden zu fungiren gehabt
hatten. Ein besonderes Gewicht wurde auf die kirchliche Beaufsich
tigung der Schule gelegt, und enthält auch Artikel V, VI und VII
des am 18. August 1855 abgeschlossenen Concordates auf die Volks
schule bezügliche Bestimmungen.
Bei Beorganisirung des Volksschul-Wesens wurde die Regierung
insbesondere durch die persönliche Theilnahme der Chefs der poli
tischen Landesbehörden, von denen namentlich Erzherzog Carl Lud
wig, die Grafen Chorinsky und Rothkirch, die Freiherren Bach,
Emminger, Kalchberg, Kellersperg und Andere zu nennen sind, sowie
durch die Thätigkeit der neu ernannten Volksschul-Inspectoren und