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Full text : Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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den  obersten  Hauptschul-Classen,  die  Bestimmungen  bezüglich  der
Schul-Localitäten,  die  Sicherstellung  und  theilweise  Aufbesserung
der  Lehrergehalte,  die  Ordnung  der  Lehrer  -Versammlungen,  die
Einführung  einer  genauen  Unterrichts-Statistik  u.  s.  w.
Der  Sehulbücher-Verlag  in  Wien  wurde  unter  gleichzeitiger  Aufhebung ­
  der  bisher  in  den  Provinzen  bestandenen  gleichen  Anstalten
in  eine  Beichsanstalt  umgewandelt;  von  erprobten  Fachmännern
(Becker,  Vernaleken,  MoSnik  etc.)  wurden  neue  Schulbücher  abgefasst
und  in  alle  Sprachen  des  österreichischen  Kaiserstaates  übersetzt.
Viel  Gewicht  legte  das  Ministerium  auf  den  Unterricht  in  der
deutschen  Sprache,  der  den  Nationalitäts-Bestrebungen  ebensowenig
zum  Opfer  gebracht  werden  sollte  als  im  Falle  des  Vorhandenseins
gewisser  Vorbedingungen  der  Aufnahme  mehrerer  Landessprachen
in  die  Volksschule  Hindernisse  in  den  Weg  gelegt  wurden.
Was  die  Schul-Aufsicht  betrifft,  so  wurden  den  Gemeinden  nur
wenige  diessbezügliche  Rechte  eingeräumt.  Die  Ortsschul-Aufseher
liess  man  mit  unverändertem  Wirkungskreise  fortbestehen,  erweiterte
jedoch  den  der  Bezirks-,  Kreis-  und  Landesbehörden  einigermaassen.
Eigene  Landes-Schulbehörden,  zusammengesetzt  aus  Fachmännern
(Schulräthen)  und  Administrativ-Beamten  wurden  zwar  errichtet,  aber
schon  nach  wenigen  Jahren  (1854)  wieder  aufgehoben;  der  Wirkungs-Kreis
  der  Volksschul-Inspectoren  (Schulräthe  für  die  Volksschulen)
wurde  dadurch  wenig  alterirt,  da  ihnen  kein  executiver  Wirkungs-Kreis
  war  angewiesen  worden,  und  sie  nur  als  berathende  und  inspicirende
  Mitglieder  der  Landes-Schulbehörden  zu  fungiren  gehabt
hatten.  Ein  besonderes  Gewicht  wurde  auf  die  kirchliche  Beaufsichtigung ­
  der  Schule  gelegt,  und  enthält  auch  Artikel  V,  VI  und  VII
des  am  18.  August  1855  abgeschlossenen  Concordates  auf  die  Volksschule ­
  bezügliche  Bestimmungen.
Bei  Beorganisirung  des  Volksschul-Wesens  wurde  die  Regierung
insbesondere  durch  die  persönliche  Theilnahme  der  Chefs  der  politischen ­
  Landesbehörden,  von  denen  namentlich  Erzherzog  Carl  Ludwig, ­
  die  Grafen  Chorinsky  und  Rothkirch,  die  Freiherren  Bach,
Emminger,  Kalchberg,  Kellersperg  und  Andere  zu  nennen  sind,  sowie
durch  die  Thätigkeit  der  neu  ernannten  Volksschul-Inspectoren  und
            
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