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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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den obersten Hauptschul-Classen, die Bestimmungen bezüglich der 
Schul-Localitäten, die Sicherstellung und theilweise Aufbesserung 
der Lehrergehalte, die Ordnung der Lehrer -Versammlungen, die 
Einführung einer genauen Unterrichts-Statistik u. s. w. 
Der Sehulbücher-Verlag in Wien wurde unter gleichzeitiger Auf 
hebung der bisher in den Provinzen bestandenen gleichen Anstalten 
in eine Beichsanstalt umgewandelt; von erprobten Fachmännern 
(Becker, Vernaleken, MoSnik etc.) wurden neue Schulbücher abgefasst 
und in alle Sprachen des österreichischen Kaiserstaates übersetzt. 
Viel Gewicht legte das Ministerium auf den Unterricht in der 
deutschen Sprache, der den Nationalitäts-Bestrebungen ebensowenig 
zum Opfer gebracht werden sollte als im Falle des Vorhandenseins 
gewisser Vorbedingungen der Aufnahme mehrerer Landessprachen 
in die Volksschule Hindernisse in den Weg gelegt wurden. 
Was die Schul-Aufsicht betrifft, so wurden den Gemeinden nur 
wenige diessbezügliche Rechte eingeräumt. Die Ortsschul-Aufseher 
liess man mit unverändertem Wirkungskreise fortbestehen, erweiterte 
jedoch den der Bezirks-, Kreis- und Landesbehörden einigermaassen. 
Eigene Landes-Schulbehörden, zusammengesetzt aus Fachmännern 
(Schulräthen) und Administrativ-Beamten wurden zwar errichtet, aber 
schon nach wenigen Jahren (1854) wieder aufgehoben; der Wirkungs- 
Kreis der Volksschul-Inspectoren (Schulräthe für die Volksschulen) 
wurde dadurch wenig alterirt, da ihnen kein executiver Wirkungs- 
Kreis war angewiesen worden, und sie nur als berathende und inspi- 
cirende Mitglieder der Landes-Schulbehörden zu fungiren gehabt 
hatten. Ein besonderes Gewicht wurde auf die kirchliche Beaufsich 
tigung der Schule gelegt, und enthält auch Artikel V, VI und VII 
des am 18. August 1855 abgeschlossenen Concordates auf die Volks 
schule bezügliche Bestimmungen. 
Bei Beorganisirung des Volksschul-Wesens wurde die Regierung 
insbesondere durch die persönliche Theilnahme der Chefs der poli 
tischen Landesbehörden, von denen namentlich Erzherzog Carl Lud 
wig, die Grafen Chorinsky und Rothkirch, die Freiherren Bach, 
Emminger, Kalchberg, Kellersperg und Andere zu nennen sind, sowie 
durch die Thätigkeit der neu ernannten Volksschul-Inspectoren und
	        
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