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Der gesammte Volksschul-Unterricht sollte von der mehr
praktisch als nach blossenRegeln zu erlernenden Muttersprache aus
gehen; in gemischten Bezirken konnte eine zweite Landessprache
unter Einhaltung gewisser Normen, eine dritte aber nur im Falle
wirklichen Bedarfes und selbst hier erst von der 3. Classe an gelehrt
werden. Als Lehrziel des Schreib - Unterrichtes war festgesetzt:
Sicherheit im Schön- und Bechtschreiben; erst in der obersten
Hauptschul-Classe durfte die Rechtschreibung auf feste Principien
zurückgeführt werden. Der Rechen-Unterricht schloss an Trivial-
Schulen mit dem Rechnen in den vier Species mit gebrochenen Zahlen
ab, an Hauptschulen wurde selber bis zu den Proportionen und deren
wichtigsten Anwendungen ausgedehnt. Der Unterricht aus der
Natur- und Vaterlandskunde musste mit dem Sprach-Unterrichte
verbunden werden. Bezüglich des Gesanges galt die Bestimmung,
dass wenigstens die gebräuchlichsten Kirchen-und einige Volkslieder
etc. eingeübt werden sollten. Das Zeichnen musste in der 4. Classe
unentgeltlich gelehrt werden, sobald ein dazu befähigter Lehrer und
die nötigen Einrichtungen vorhanden waren. Bei neuen Schulbauten
musste auch auf einen Platz zur Ertheilung des Turn-Unterrichtes
Bedacht genommen werden. Der Unterricht in den weiblichen Hand
arbeiten wurde als ein zu Mädchenschulen gehöriger Gegenstand
betrachtet, doch konnten die Schülerinnen zur Theilnahme an dem
selben nicht verpflichtet werden. Sogenannte Industrie-Lehrerinnen
wurden zur Besorgung desselben dann angestellt, wenn der übrige
Unterricht durch Lehrer ertheilt wurde.
Obst- und Weinbau, Seiden- und Bienenzucht konnten an
Volksschulen ausserhalb der gewöhnlichen Schulzeit gelehrt werden.
Die Höhe des Schulgeldes betrug an Trivial-Schulen in der Regel
3 bis 5 Kreuzer per Woche, an Hauptschulen 17 bis 50 Kreuzer per
Monat. Arme konnten von der Entrichtung desselben befreit werden.
Halbjährig mussten Ausweise über Sitten, Fleiss und Fortgang
der Schüler (Classificationen) zusammengestellt und öffentliche Prü
fungen abgehalten werden; mit der am Ende des zweiten Halbjahres
wurden besondere Feierlichkeiten, wie Vertbeilungen von Prämien-
Büchern u s. w. verbunden, und erfolgte dabei auch die Versetzung