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Full text: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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Der gesammte Volksschul-Unterricht sollte von der mehr 
praktisch als nach blossenRegeln zu erlernenden Muttersprache aus 
gehen; in gemischten Bezirken konnte eine zweite Landessprache 
unter Einhaltung gewisser Normen, eine dritte aber nur im Falle 
wirklichen Bedarfes und selbst hier erst von der 3. Classe an gelehrt 
werden. Als Lehrziel des Schreib - Unterrichtes war festgesetzt: 
Sicherheit im Schön- und Bechtschreiben; erst in der obersten 
Hauptschul-Classe durfte die Rechtschreibung auf feste Principien 
zurückgeführt werden. Der Rechen-Unterricht schloss an Trivial- 
Schulen mit dem Rechnen in den vier Species mit gebrochenen Zahlen 
ab, an Hauptschulen wurde selber bis zu den Proportionen und deren 
wichtigsten Anwendungen ausgedehnt. Der Unterricht aus der 
Natur- und Vaterlandskunde musste mit dem Sprach-Unterrichte 
verbunden werden. Bezüglich des Gesanges galt die Bestimmung, 
dass wenigstens die gebräuchlichsten Kirchen-und einige Volkslieder 
etc. eingeübt werden sollten. Das Zeichnen musste in der 4. Classe 
unentgeltlich gelehrt werden, sobald ein dazu befähigter Lehrer und 
die nötigen Einrichtungen vorhanden waren. Bei neuen Schulbauten 
musste auch auf einen Platz zur Ertheilung des Turn-Unterrichtes 
Bedacht genommen werden. Der Unterricht in den weiblichen Hand 
arbeiten wurde als ein zu Mädchenschulen gehöriger Gegenstand 
betrachtet, doch konnten die Schülerinnen zur Theilnahme an dem 
selben nicht verpflichtet werden. Sogenannte Industrie-Lehrerinnen 
wurden zur Besorgung desselben dann angestellt, wenn der übrige 
Unterricht durch Lehrer ertheilt wurde. 
Obst- und Weinbau, Seiden- und Bienenzucht konnten an 
Volksschulen ausserhalb der gewöhnlichen Schulzeit gelehrt werden. 
Die Höhe des Schulgeldes betrug an Trivial-Schulen in der Regel 
3 bis 5 Kreuzer per Woche, an Hauptschulen 17 bis 50 Kreuzer per 
Monat. Arme konnten von der Entrichtung desselben befreit werden. 
Halbjährig mussten Ausweise über Sitten, Fleiss und Fortgang 
der Schüler (Classificationen) zusammengestellt und öffentliche Prü 
fungen abgehalten werden; mit der am Ende des zweiten Halbjahres 
wurden besondere Feierlichkeiten, wie Vertbeilungen von Prämien- 
Büchern u s. w. verbunden, und erfolgte dabei auch die Versetzung
	        
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