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Schule oder eine Bürgerschule absolvirt haben und genügende Vor
kenntnisse im Gesang und Orgelspiel, sowie Gesundheit und gute
Sitten nachweisen können.
Die Dauer des Curses wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Gelehrt
wurde die Religion, die Erziehungs- und Unterrichts-Kunde, die
Muttersprache, eventuell auch eine zweite Landessprache, das
Rechnen, das Schönschreiben, das Zeichnen, die Geometrie, der
Gesang, das Orgelspiel und die Landwirtschaft; beim Unterrichte
in den Natur-Wissenschaften, sowie in der Geographie und Geschichte
hatte sich der Lehrer auf ein Minimum zu beschränken. Nach Ablauf
des zweiten Jahres mussten sich die Zöglinge einer mündlichen
Prüfung, an welcher der Volksschul-Inspector und ein Mitglied der
Diöcesan - Behörde theilnahm, unterziehen; das Zeugniss lautete
entweder auf Befähigung für eine Unterlehrer-, oder für eine Trivial
oder für eine Hauptschul-Lehrerstelle; in den beiden ersteren Fällen
war den Candidaten nach Zurücklegung des 20. Lebensjahres und
einer wenigstens einjährigen entsprechenden Praxis die Ablegung
einer zweiten Prüfung behufs Vervollständigung ihrer Befähigung
gestattet. Wenn ein Mangel an ordnungsmässig herangebildeten
Lehrern oder an Candidaten sich fühlbar machte, so konnte eine
Altersnachsicht ertheilt und statt der Zeugnisse über die zurück
gelegten Studien die Ablegung einer Aufnahmsprüfung verlangt
werden; ebenso war in diesem Falle die Ertheilung eines Unterlehrer-
Zeugnisses an tüchtige Candidaten schon am Schlüsse des ersten
Präparanden-Curses, sowie die Errichtung einjähriger Präparanden-
Curse für Unterlehrer und Trivial-Schullehrer, ferner unter gewissen
Voraussetzungen die Ablegung von Privat-Prüfungen an der Lehrer-
Bildungs-Anstalt einer Normal-Hauptschule gestattet. Für Tirol
musste leider in Folge der eigenthümlichen Landesverhältnisse durch
einige Zeit auch die Ertheilung eines pädagogischen Privat-Unter-
richtes durch einfache Lehrer und Katecheten unter Aufsicht des
Schul-Bezirks-Aufsehers gestattet werden. Zur Heranbildung von
Lehrerinnen wurden einzelne Mädchenschulen bestimmt; die Candi
datinnen hatten sich mit einem guten Zeugnisse der 4. Hauptschul-
Classe auszuweisen. An die Stelle des Unterrichtes im Gesänge, im