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Full text: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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Prohibitiv-Systein Josefs des II. wirkte im Vereine mit dem dama 
ligen Zunftwesen auf den Handel Oesterreichs äusserst lähmend ein. 
Eine Wendung zum Bessern trat ein, als die Studienrevisions- 
Commission (gebildet 1795) diesem Unterrichtszweige ihre Aufmerk 
samkeit zuwandte, und gebührt insbesonders ihrem Präsidenten, 
Grafen Heinrich Fr. v. Rottenhann das Verdienst, in Oester 
reich eine eigentliche „Realschule“, die, wie er sich in seinem 
Gutachten ausdrückt, „als Lyceum für den höheren Bürgerstand, 
der die gelehrten Sprachen und die Facultäts-Studien zu seiner Aus 
bildung nicht nötig hat, zu gelten haben sollte“, geschaffen zu 
haben. In seiner Eigenschaft als Gross-Industrieller mag er eben den 
Wert einer guten gewerblichen und industriellen Vorbildung wohl 
zu schätzen gewusst haben! Um die Kosten für derartige „ganz neue 
Lehranstalten“ nicht zu gross werden zu lassen, schlug er vor, selbe 
nur an jenen Orten zu errichten, wo bereits Universitäten und Lyceen 
beständen, und sie an diese anzuschliessen. Als Unterrichtsgegen 
stände wollte er aufgenommen wissen: Religion, deutsche Sprache, 
Geschichte und zwar insbesondere auch Geschichte der Handlung, 
populäre Metaphysik, reine und angewandte Mathematik, Cameral-, 
Polizei- und Handlungs-Wissenschaft, Civil- und Wechselrecht, 
Technologie, Zeichnen und moderne Sprachen. 
Der der Studien-Revisions-Commission vorgelegte detaillirte 
Realschul-Lehrplan war ein Werk des um den technischenUnterricht 
in Oesterreich hochverdienten Prof. Fr. Gerstner. Nach demselben 
sollte die Realschule eine vierclassige Mittelschule sein und sich an 
die Hauptschule anschliessen; als obligate Unterrichts-Gegenstände 
sollten gelehrt werden: Religion, Geographie, Geschichte, Arithmetik 
und Algebra — die vier letztem mit besonderer Berücksichtigung 
der wichtigeren auf Handel, Industrie und Landwirtschaft bezüg 
lichen Verhältnisse — deutsche Sprache, Elementar-Geometrie, Civil- 
Baukunst, Zeichnen, Kalligraphie, Maschinenlehre und Hydraulik, 
Naturgeschichte und Physik mit besonderer Rücksichtnahme auf den 
praktischen Theil, Logik und Anleitung zur Rechtskenntniss, als 
facultative in der 1. und 2. Classe: Lateinische und französische, in 
der 3. und 4. Classe: Italienische und englische Sprache.
	        
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