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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Zweite Reihe: Ingenieur-Wesen, wissenschaftliche und musikalische Instrumente, Unterricht

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Das Lehrpersonale einer Ober-Realschule bestand inclusive des 
Directors systemmässig aus 12, das einer Unter - Realschule aus 
7 ordentlichen Lehrern, einem Katecheten und den nötigen Hilfs- 
und Nebenlehrern. Ueber die Conferenzen des Lehrkörpers waren 
Protocolle zu führen, deren Erledigung anfangs dem Ministerium 
Vorbehalten war; erst der St.-M.-E. vom 17. Mai 1866 betraute 
damit die politische Landes-Behörde. Auf die ordentlichen Lehrer 
fand das Probe-Triennium Anwendung, nach dessen Ablauf sie erst 
definitiv augestellt wurden; der St.-M.-E. vom 10. Februar 1866 
erkannte ihnen den Titel „Professor“ zu. Ihre Bezüge wurden für 
Wien auf 1260 fl. und lOoO fl., für die übrigen Orte auf 840 fl. und 
630 fl. *) festgesetzt, ausserdem aber auch Decenal-Zulagen von 
210 fl. **) und für die Directoren Functions-Zulagen im Betrage von 
315 fl. systemisirt. 
Gleich den Studirenden der Gymnasien und höheren Lehr- 
Anstalten genossen auch die der Realschulen gewisse Begünstigungen 
bezüglich der Militärpflicht. 
Wenngleich die so eingerichteten Realschulen den an sie 
gestellten Anforderungen nicht nach jeder Richtung hin völlig ent 
sprechen konnten, so wuchs ihre Anzahl in Folge des allseitig tief 
gefühlten Mangels an derartigen Anstalten doch ziemlich rasch, und 
leisteten nach dieser Richtung hin insbesondere auch manche Com- 
munen das Möglichste. Im Jahre 1851 existirten in Oesterreich nur 
14 Realschulen, die von 2987 Schülern besucht wurden; im 
Jahre 1857 war ihre Anzahl inclusive der selbständigen Unter-Real 
schulen auf 25 mit 7292 Schülern, im Jahre 1864 schon auf 51 
(33 Ober- und 18 Unter-Realschulen) gestiegen, von denen fast die 
Hälfte ganz oder zum grössten Theile vom Staate erhalten wurde und 
daher den Titel „k. k.“ führte. 
*) Eine Erhöhung dieses Gehaltes auf 735 fl. erfolgte durch die allerh. 
Entschliessung vom 23. Februar 1866. 
**) Die Zuerkennung von Decenal-Zulagen war anfangs Sache des Mini 
steriums und wurde ebenso wie die Gewährung von Remunerationen und 
Aushilfen erst durch den St.-M.-E. vom 17. März 1866 unter Normirung 
gewisser Beschränkungen der politischen Landesstelle überlassen.
	        
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