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Müller’sche Special-Karte in 25 Blättern auf den Maassstab 1:28.800
der Natur oder 1 Zoll = 400 Klafter vergrössert und die Aufnahme
ä la vue durch geführt.
Der damals angenommene Maassstab wurde bei allen Aufnah
men bis zum Jahre 1867 beibehalten. Die Instruction befahl: „alle
Häuser und den Viehstand zu verzeichnen, Wälder, Flüsse, Wege zu
beschreiben, und die Berge derart darzustellen, wie sie einander
dominiren, hauptsächlich aber jene anzugeben, welche die grösste
Uebersicht über das anliegende Terrain gewähren. Die Sammlung
der statistischen Daten wurde durch eigens hiezu bestimmte Officiere
bewirkt und die Aufnahme der erwähnten Provinzen 1768 vollendet.
Noch in demselben Jahre wurden die Arbeiten in der Marmaros
fortgesetzt, und über Befehl Kaiser Josefs für das folgende Jahr die
Vermessung des Banats, der slavonischen und der Banat-Grenz-
Regimenter, ferner Siebenbürgens in gleicher Art wie Böhmen in
Aussicht genommen.
Die Aufnahme sollte in rascher Folge über alle Erbländer aus
gedehnt werden und auch Ungarn umfassen. In einem Handschreiben
an die ungarischen Obergespane sprach Kaiser Josef motivirend die
Ueberzeugung aus: „Dass man, um Länder gut zu regieren, sie vor
erst genau kennen müsse.“
Die Banal-Deputation von Temesvar stellte in Folge dessen
die Bitte, dass bei dieser Gelegenheit das Banat zu ökonomischen
Zwecken im Maassstabe 1 Zoll=100 Klafter vermessen werde, „da
die Grundstücke niemals geometrisch zugetheilt werden, und bezüg
lich des Grundbesitzes fortwährende Beschwerden einlaufen.“
Dem Ansuchen wurde Folge gegeben und die Geometral-Auf
nahme dem Civil-Feldmesser Plessing de Pless anvertraut.
Zu den Militär-Aufnahmen wurden bestimmt: Oberst Fabris
für Siebenbürgen, OberstMotzel in der Marmaros, Oberst-Lieutenant
Elmpt im Banate, Major Prady in der Militärgrenze, überdiess
nachträglich Major Neu in Nieder-Oesterreich und Huber in Tirol.
1773 erhielt Major Mieg den Auftrag die Aufnahme Galiziens
und der Bukowina im Anschlüsse an die durch Abbe Liesganig vor
genommene Triangulirung durchzuführen. Diese beiden Provinzen