Arznei -Waaren.
Wir nehmen hier den Begriff Arznei-Waaren im engeren Sinne,
des Wortes und schliessen davon zunächst jene chemischen Präpa
rate aus, welche arzneiliche Anwendung finden, so wie die berg
männisch gewonnenen Körper, welche gleichfalls in der Medicin noch
benützt werden, endlich auch die Mineralwässer mit den aus ihnen
dargestellten, in der neuesten Zeit mehr zur Geltung gelangenden
Quellen - Producten, weil die beiden ersteren anderen Beferenten
zufallen und die letzteren wegen ihrer hohen Bedeutung, deren sie sich
im österreichischen Kaiserstaate durch ihren Beichthum sowohl der
Zahl als der Qualität nach erfreuen, in einer besonderen Abhandlung
ihre Würdigung finden.
Es bleiben uns somit nur jene Arznei-Körper übrig, welche
man als „medicinische Bohwaaren“ zu bezeichnen pflegt, worunter
man ganze Pflanzen und Thiere oder einzelne Theile derselben, auch
wohl aus ihnen dargestellte Präparate in dem Zustande versteht,
in welchem sie Gegenstand des Handels werden, somit in die Hände
der Droguisteu und von ihnen aus oder wohl auch unmittelbar in die
Apotheken gelangen, um daselbst für die Zwecke der Medicin ent
sprechend hergerichtet zu werden.
Ein Beich, wie gross es auch sei, wenn es keine überseeischen
Besitzungen hat, wird immer, was den Droguerie - Handel betrifft,
anderen selbst viel kleineren Ländern nachstehen, welche sich jenes
Yortheiles erfreuen. Ganz abgesehen von England und Frankreich,
überbieten Portugal und Holland bei weitem Oesterreich, das in
dieser Beziehung eine sehr bescheidene Bolle spielt. Wir dürfen daher
keine grossen Export-Zahlen erwarten und müssen uns begnügen mit
dem, was das eigene Land erzeugt.
Wie jeder Handel, so steigt und fällt der Droguerie-Handel mit
dem herrschenden Bedürfniss. Dieses ist aber vielleicht nirgends
wandelbarer als in diesem Falle. Wenn auch Arzt und Apotheker