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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

Arznei -Waaren. 
Wir nehmen hier den Begriff Arznei-Waaren im engeren Sinne, 
des Wortes und schliessen davon zunächst jene chemischen Präpa 
rate aus, welche arzneiliche Anwendung finden, so wie die berg 
männisch gewonnenen Körper, welche gleichfalls in der Medicin noch 
benützt werden, endlich auch die Mineralwässer mit den aus ihnen 
dargestellten, in der neuesten Zeit mehr zur Geltung gelangenden 
Quellen - Producten, weil die beiden ersteren anderen Beferenten 
zufallen und die letzteren wegen ihrer hohen Bedeutung, deren sie sich 
im österreichischen Kaiserstaate durch ihren Beichthum sowohl der 
Zahl als der Qualität nach erfreuen, in einer besonderen Abhandlung 
ihre Würdigung finden. 
Es bleiben uns somit nur jene Arznei-Körper übrig, welche 
man als „medicinische Bohwaaren“ zu bezeichnen pflegt, worunter 
man ganze Pflanzen und Thiere oder einzelne Theile derselben, auch 
wohl aus ihnen dargestellte Präparate in dem Zustande versteht, 
in welchem sie Gegenstand des Handels werden, somit in die Hände 
der Droguisteu und von ihnen aus oder wohl auch unmittelbar in die 
Apotheken gelangen, um daselbst für die Zwecke der Medicin ent 
sprechend hergerichtet zu werden. 
Ein Beich, wie gross es auch sei, wenn es keine überseeischen 
Besitzungen hat, wird immer, was den Droguerie - Handel betrifft, 
anderen selbst viel kleineren Ländern nachstehen, welche sich jenes 
Yortheiles erfreuen. Ganz abgesehen von England und Frankreich, 
überbieten Portugal und Holland bei weitem Oesterreich, das in 
dieser Beziehung eine sehr bescheidene Bolle spielt. Wir dürfen daher 
keine grossen Export-Zahlen erwarten und müssen uns begnügen mit 
dem, was das eigene Land erzeugt. 
Wie jeder Handel, so steigt und fällt der Droguerie-Handel mit 
dem herrschenden Bedürfniss. Dieses ist aber vielleicht nirgends 
wandelbarer als in diesem Falle. Wenn auch Arzt und Apotheker
	        
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