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Full text : Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

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in  ihrer  Wahl  der  Arznei-Mittel  nicht  gebunden  sind  an  das  jeweilige
medicinische  Gesetzbuch,  Pharmakopoe  genannt,  so  ist  die  letztere
doch  in  der  Hauptsache  massgebend,  weil  jeder  Apotheker  gesetzlich
verpflichtet  ist,  die  in  ihr  enthaltenen  Arznei-Körper  vorräthig  zu
halten.  Der  Droguerie-Handel  dreht  sich  daher  wesentlich  um  den
Inhalt  der  eben  mit  Gesetzeskraft  ausgestatteten  Pharmakopoe;  nun
variirt  aber  dieser  mit  der  Herausgabe  einer  jeden  neuen  Auflage  der
Pharmakopoe  gar  sehr,  was  einestheils  von  den  eben  herrschenden
Heil-Methoden,  andererseits  von  den  Anschauungen  der  mit  der  Verfassung ­
  eines  medicinischen  Codex  beauftragten  Individuen  abhängt.
Nicht  nur  die  zu  verschiedenen  Zeiten  erschienenen  Auflagen  der
Pharmakopoe  in  einem  und  demselben  Lande,  sondern  auch  die  fast
zur  selben  Zeit  in  verschiedenen  Ländern  edirten  Pharmakopoeen
bieten,  was  Quantität  und  Qualität  des  Inhaltes  betrifft,  sehr  namhafte ­
  Verschiedenheiten  dar.
Vergleicht  man  die  seit  einem  Jahrhundert  in  Oesterreich
erschienenen  Dispensatorien  unter  einander,  so  findet  man  die  in  den
verschiedenen  Epochen  desselben  herrschenden  Heil-Systeme  mit  dem
entsprechenden  Heilmittelschatze  in  ihnen  repräsentirt;  die  alte  Zeit
mit  ihrem  unersättlichen  Hunger  nach  Medicamenteii;  die  Zeit  der
Contiuental-Sperre  mit  der  Beschränkung  auf  das  äusserste  Bedürfniss,
  hierauf  ein  allmäliges  Steigen,  das  in  der  Pharmakopoe  vom
Jahre  1855  (mit  867  Artikeln)  seinen  Höhepunct  erreichte;  von  da
an  Rückkehr  zur  früheren  Einfachheit  mit  schonungsloser  Rücksicht,
welcher  selbst  die  kostbarsten  Droguen,  Castoreum  und  Moschus,
weichen  mussten,  in  der  letzten  Pharmakopoe  vom  Jahre  1869  (mit
406  Artikeln).  Vergleichen  wir  diese  mit  der  soeben  sanctionirten
deutschen  Pharmakopoe  vom  Jahre  1872  (mit  897  Artikeln),  so  tritt
ein  greller  Gegensatz  auf,  indem  diese  unsere  frühere  Pharmakopoe
vom  Jahre  1855  an  Reichthum  der  Artikel  überbietet,  was  bei  der
letzten  französischen  Pharmakopoe  vom  Jahre  1867  noch  mehr  der
Fall  ist.
Von  welch’  grossem  Einflüsse  die  eben  dargelegten  schwankenden ­
  Verhältnisse  auf  den  ärztlichen  Droguerie-Handel  so  wie  auf  die
Preise  einzelner  Arznei-Körper  sind,  beweist,  um  nur  Ein  schlagendes
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