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Apotheken-Wesen.
Ueber die Zeit der Entstehung der Apotheken in den öster
reichischen Staaten gibt es keine genauen Aufzeichnungen. So viel
scheint gewiss, dass im 13. Jahrhundert in Vien und Prag ordent
liche Apotheken schon bestanden haben, welche nach dem Muster
der italienischen eingerichtet w r aren, von woher sie auch ihre Medica-
mente grösstentheils bezogen.
Dieselben wurden nur wohlhabenden Männern verliehen und
ihnen wegen der Kostspieligkeit dieser Unternehmungen eigene Pri
vilegien ertheilt, so dass nur sie allein zusammengesetzte Arzneien
verkaufen durften, der Verkauf von Giften war ihnen ausschiiessend
Vorbehalten.
Schon zu dieser Zeit gab es häufig Klagen über unberechtigten
Verkauf von Arzneien durch Kaufleute, Kräuterhändler, Kurpfuscher
u. s. w. und es wurden strenge Gesetze erlassen, um diesem Missbrauch
zu steuern, ja sogar die Excommunication angedroht.
Die Apotheker wurden eidlich verpflichtet, ihre Medicamente
mit aller Gewissenhaftigkeit anzufertigen und mussten .die Formeln,
nach welchen sie ihre Präparate anfertigten, zur Prüfung an die
medicinische Facultät einreichen, worauf die Taxe vereinbart wurde;
jährlich zweimal wurden die Apotheken revidirt.
Durch Auswanderer aus Prag wurde die erste Apotheke in
Deutschland im Jahre 1408 in Leipzig gegründet.
Bis 1433 gab es keine allgemein gütigen Pharmakopoeen (Dis
pensatorien) für die Apotheker. Erst in diesem Jahre wurde in der
Facultäts-Sitzung vom 16. Februar beschlossen, dass die Apotheker
Martin und Michael sich zum Decane der medicinischen Facultät
begeben sollten, unter Beibringung der Dispensatorien, nach welchen
sie ihre Medicamente bereiten, so wie der Taxen, nach welchen sie
die Arzneien berechneten. Nachdem man sich überzeugt hatte, dass
die Formeln genau jenen von Mesue und Nicolai entsprachen, wurde
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