Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

162

die  Taxe  festgesteüt  und  den  Apothekern  zur  genauen  Damachachtung
übergeben.  Es  wurde  ihnen  aufgetragen,  bei  strengster  Ahndung,
nicht  ohne  Bewilligung  der  Facultät  von  diesen  Formeln  abzugehen.
Es  ist  diess  als  erster  Versuch  einer  Pharmakopoe  zu  betrachten.
Damals  war  die  Zahl  der  Apotheker  in  Wien  auf  10  festgestellt.
Auf  Veranlassung  des  Bürgermeisters  wurde  in  Wien  1457  die
Apotheker-Innung  (Gremium)  errichtet.  Die  medicinische  Facultät
entwarf  die  Statuten,  aus  13  Paragraphen  bestehend,  welche  vom
Bürgermeister  und  Rath  bestätiget  wurden  und  fast  volle  100  Jahre
als  Apotheker-Ordnung  galten.  In  derselben  wurde  zuerst  ausdrücklich ­
  anbefohlen,  dass  alle  Apotheker  gehalten  sind,  nach  einem
gegebenen  Register  (Dispensatorium)  die  Medicamente  gleichförmig
zu  bereiten  und  zu  verabfolgen.  (Nach  diesem  Register  hatten  sich
auch  die  übrigen  Apotheker  des  Landes  freiwillig  gehalten.)
Alle  Apotheker  waren  verpflichtet,  die  Composita  selbst  zu
bereiten,  nur  einige  besondere  Composita  wurden  gemeinschaftlich
und  unter  Aufsicht  der  Aerzte,  zu  einer  bestimmten  Zeit,  ja  oft  sogar
in  einer  bestimmten  Apotheke  angefertigt,  wie  z.  B.:  Theriaca  Mithridatis
  u.  s.  w.
1564  wurde  unter  Kaiser  Ferdinand  I.  eine  neue  Apotheker-Ordnung
  publicirt,  welche  die  Grundlage  .bildete  zu  den  1602,  1644,
1654  und  1689  erlassenen  für  das  Land  Oesterreich  unter  der  Enns
gültigen  Instructionen  für  Apotheker.
Da  sich  die  Zahl  der  zur  Verwendung  gekommenen  Heilmittel
bereits  sehr  vermehrt  hatte  und  häufig  Klagen  geführt  wurden,  dass
dieselben  in  verschiedenen  Apotheken  auch  verschieden  bereitet
werden,  so  beschloss  die  medicinische  Facultät  am  29.  März  1566
eine  allgemein  gütige  Pharmakopoe  zu  verfassen,  welche  für  alle
Apotheker  als  Norm  dienen  sollte.  Zu  diesem  Behufe  wurden  die
Apotheker  Wiens  aufgefordert,  Alles,  was  sie  in  das  Dispensatorium
aufzunehmen  wünschten,  anzugeben.  In  einer  späteren  Sitzung  desselben ­
  Jahres  kam  die  medicinische  Facultät  überein,  den  Rector  und
das  Consistorium  zu  bitten,  dass  allen  betreffenden  Professoren  für
gewisse  Zeit  Ferien  gegeben  werde,  um  die  Pharmakopoe  ungestört
ausarbeiten  zu  können.  Diess  wurde  jedoch  nur  in  so  weit  bewilligt,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.