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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

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die Taxe festgesteüt und den Apothekern zur genauen Damachachtung 
übergeben. Es wurde ihnen aufgetragen, bei strengster Ahndung, 
nicht ohne Bewilligung der Facultät von diesen Formeln abzugehen. 
Es ist diess als erster Versuch einer Pharmakopoe zu betrachten. 
Damals war die Zahl der Apotheker in Wien auf 10 festgestellt. 
Auf Veranlassung des Bürgermeisters wurde in Wien 1457 die 
Apotheker-Innung (Gremium) errichtet. Die medicinische Facultät 
entwarf die Statuten, aus 13 Paragraphen bestehend, welche vom 
Bürgermeister und Rath bestätiget wurden und fast volle 100 Jahre 
als Apotheker-Ordnung galten. In derselben wurde zuerst aus 
drücklich anbefohlen, dass alle Apotheker gehalten sind, nach einem 
gegebenen Register (Dispensatorium) die Medicamente gleichförmig 
zu bereiten und zu verabfolgen. (Nach diesem Register hatten sich 
auch die übrigen Apotheker des Landes freiwillig gehalten.) 
Alle Apotheker waren verpflichtet, die Composita selbst zu 
bereiten, nur einige besondere Composita wurden gemeinschaftlich 
und unter Aufsicht der Aerzte, zu einer bestimmten Zeit, ja oft sogar 
in einer bestimmten Apotheke angefertigt, wie z. B.: Theriaca Mithri- 
datis u. s. w. 
1564 wurde unter Kaiser Ferdinand I. eine neue Apotheker- 
Ordnung publicirt, welche die Grundlage .bildete zu den 1602, 1644, 
1654 und 1689 erlassenen für das Land Oesterreich unter der Enns 
gültigen Instructionen für Apotheker. 
Da sich die Zahl der zur Verwendung gekommenen Heilmittel 
bereits sehr vermehrt hatte und häufig Klagen geführt wurden, dass 
dieselben in verschiedenen Apotheken auch verschieden bereitet 
werden, so beschloss die medicinische Facultät am 29. März 1566 
eine allgemein gütige Pharmakopoe zu verfassen, welche für alle 
Apotheker als Norm dienen sollte. Zu diesem Behufe wurden die 
Apotheker Wiens aufgefordert, Alles, was sie in das Dispensatorium 
aufzunehmen wünschten, anzugeben. In einer späteren Sitzung des 
selben Jahres kam die medicinische Facultät überein, den Rector und 
das Consistorium zu bitten, dass allen betreffenden Professoren für 
gewisse Zeit Ferien gegeben werde, um die Pharmakopoe ungestört 
ausarbeiten zu können. Diess wurde jedoch nur in so weit bewilligt,
	        
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