163
dass die Professoren drei Tage in der Woche Vorlesungen halten
sollten, die anderen drei Tage aber der Ausarbeitung der Pharmakopoe
zu widmen hätten.
1567 kam auf diese Weise ein Index medicaminum zu Stande,
welcher derFacultät zur Prüfung vorgelegt wurde; da derselbe seiner
Form wegen nicht entsprach, unternahm es die Facultät selbst eine
Pharmakopoe auszuarbeiten. Sie verwendete ebenfalls wöchentlich
drei Tage zu diesem Zwecke und legte 1573 das Resultat dem
Kaiser zur Bestätigung vor. Der Drucklegung stellten sich jedoch
immer Schwierigkeiten entgegen und endlich erhielt 1588 der Apo
theker Robitz vom Kaiser die Erlaubnis ein anderes von derFacultät
revidirtes Dispensatorium in Druck legen zu lassen.
1590 ersuchte die Facultät wieder das von ihr verfasste Dispen
satorium zu bestätigen. Erst 1602 wurde eine vom Kaiser Rudolf II.
genehmigte Pharmakopoe herausgegeben, und es soll ungewiss sein,
ob diese das von Robitz verfasste oder jenes von der Facultät aus
gearbeitete Dispensatorium war.
1618 wurde die in Augsburg herausgegebene Pharmacopoea
Augustanea mit Zusätzen für Oesterreich zur officiellen, welche dann
1644 durch eine compendiösere ersetzt wurde. Zugleich mit den
Pharmakopoeen wurde auch die Taxe revidirt und die Apotheker-
Ordnung bestätiget oder auch unwesentlich abgeändert.
Neue Pharmakopoeen sind ferner erschienen: 1774, 1780,1794,
1812, 1814, 1821, 1834, 1855 und die Letzte 1869.
1676 wurde den Apothekern erlaubt, Material-Gewölbe zu halten.
Bis 1780 war die Einfuhr und der Verkauf der Mineralwässer
ausschliesslich den Apothekern Vorbehalten, für welches Privilegium
sie jährlich eine bestimmte Summe entrichten mussten. Dieses Pri
vilegium wurde nach 6 bis 10 Jahren stets wieder erneuert und die
zu zahlende Summe neu vereinbart.
1780 bestanden in der inneren Stadt eilf Apotheken mit vier
Filialen in den Vorstädten.
Bis zur Zeit der Kaiserin Maria Theresia gab es noch viele
Privat- und Kloster-Apotheken, welche öffentlich und gegen Entgelt
Medicamente verabreichten. So hatten die Jesuiten in jedem ihrer
ll*