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Full text : Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

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dass  die  Professoren  drei  Tage  in  der  Woche  Vorlesungen  halten
sollten,  die  anderen  drei  Tage  aber  der  Ausarbeitung  der  Pharmakopoe
zu  widmen  hätten.
1567  kam  auf  diese  Weise  ein  Index  medicaminum  zu  Stande,
welcher  derFacultät  zur  Prüfung  vorgelegt  wurde;  da  derselbe  seiner
Form  wegen  nicht  entsprach,  unternahm  es  die  Facultät  selbst  eine
Pharmakopoe  auszuarbeiten.  Sie  verwendete  ebenfalls  wöchentlich
drei  Tage  zu  diesem  Zwecke  und  legte  1573  das  Resultat  dem
Kaiser  zur  Bestätigung  vor.  Der  Drucklegung  stellten  sich  jedoch
immer  Schwierigkeiten  entgegen  und  endlich  erhielt  1588  der  Apotheker ­
  Robitz  vom  Kaiser  die  Erlaubnis  ein  anderes  von  derFacultät
revidirtes  Dispensatorium  in  Druck  legen  zu  lassen.
1590  ersuchte  die  Facultät  wieder  das  von  ihr  verfasste  Dispensatorium ­
  zu  bestätigen.  Erst  1602  wurde  eine  vom  Kaiser  Rudolf  II.
genehmigte  Pharmakopoe  herausgegeben,  und  es  soll  ungewiss  sein,
ob  diese  das  von  Robitz  verfasste  oder  jenes  von  der  Facultät  ausgearbeitete ­
  Dispensatorium  war.
1618  wurde  die  in  Augsburg  herausgegebene  Pharmacopoea
Augustanea  mit  Zusätzen  für  Oesterreich  zur  officiellen,  welche  dann
1644  durch  eine  compendiösere  ersetzt  wurde.  Zugleich  mit  den
Pharmakopoeen  wurde  auch  die  Taxe  revidirt  und  die  Apotheker-Ordnung
  bestätiget  oder  auch  unwesentlich  abgeändert.
Neue  Pharmakopoeen  sind  ferner  erschienen:  1774,  1780,1794,
1812,  1814,  1821,  1834,  1855  und  die  Letzte  1869.
1676  wurde  den  Apothekern  erlaubt,  Material-Gewölbe  zu  halten.
Bis  1780  war  die  Einfuhr  und  der  Verkauf  der  Mineralwässer
ausschliesslich  den  Apothekern  Vorbehalten,  für  welches  Privilegium
sie  jährlich  eine  bestimmte  Summe  entrichten  mussten.  Dieses  Privilegium ­
  wurde  nach  6  bis  10  Jahren  stets  wieder  erneuert  und  die
zu  zahlende  Summe  neu  vereinbart.
1780  bestanden  in  der  inneren  Stadt  eilf  Apotheken  mit  vier
Filialen  in  den  Vorstädten.
Bis  zur  Zeit  der  Kaiserin  Maria  Theresia  gab  es  noch  viele
Privat-  und  Kloster-Apotheken,  welche  öffentlich  und  gegen  Entgelt
Medicamente  verabreichten.  So  hatten  die  Jesuiten  in  jedem  ihrer
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