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Khevenhüller verliehene gleiche Privilegium, bereits mit dem Jahre
1694 ablief.
Alle diese Privilegien hatten indessen noch keine finanzielle
Bedeutung; erst im Jahre 1678 treffen wir die erste Tabak-Pach
tung, und zwar in Inner-Oesterreich, wo Liscadin und Donadoni gegen
2400 fl. jährlichen Pachtschilling das Eecht zum Alleinhandel mit
Tabak in diesen Provinzen erlangten; diese Pachtsumme wurde nun
von Jahr zu Jahr gesteigert, so zwar, dass dieselbe im Jahre 1701
bereits die Höhe von 14.7 00 fl. erreicht hatte.
Erst jetzt lernte die Regierung die günstige finanzielle Seite,
die grosse Steuerkraft des Tabakes kennen, und erliess aufVorschlag
einer eigens zu diesem Zwecke einberufenen Enquete, im Jahre 1701
das erste Tabak-Patent, welches die volle Regalität des Tabakhandels
und der Tabak-Fabrication aussprach*); die Tabak-Cultur blieb jedoch
— gegen Ablieferung des Erzeugnisses an die Finanz-Verwaltung —
gestattet. Auch der Verkauf der Tabakpfeifen wurde zu dieser Zeit
zum Monopole gemacht.
In demselben Jahre (1701) wurden die ersten Versuche gemacht
das Tabak-Monopol auch in Ungarn einzuführen; dieselben scheiterten
jedoch vollständig.
Im Jahre 1704 wurde das Tabak-Monopol wieder aufgehoben,
und an dessen Stelle ein „Tabak-Aufschlag- 1 eingeführt, welcher den
einzelnen Tabaksorten angemessen, von den Händlern entrichtet
werden musste. Der Tabak-Aufschlag dauerte mit mannigfaltigen
Abänderungen bis zum Jahre 1723, und ergab dem Staate während
dieser Zeit (den Jahren 1704 bis 1723) eine Einnahme**) von jähr
lich durchschnittlich 85.240 fl.
Mittelst eines vom 11. März 1723 datirten kaiserlich könig
lichen Patentes, wurde das Tabak-Monopol wieder hergestellt und
unter die unmittelbare Verwaltung des Staates gestellt. Gleich
zeitig wurde (in Wien) eine eigene Tabak - Directiou errichtet,
*) Das Monopol wurde zu dieser Zeit in den verschiedenen Ländern
an verschiedene Unternehmer verpachtet.
**) Die Einnahme betrug im Jahre 1704 85.000 fl., 1706 bis 1709 jähr
lich 100.000 fl., 1710 83.000 11., 1711 bis 1721 jährlich 66.000 fl., 1722
84.000 fl., im Jahre 1723 aber 175.750 fl.