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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

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Fabricate*) einen Ablösungsbetrag von nahezu 2 Millionen Gulden 
Conv. Münze aus. 
Im österreichisch-ungarischen Staate unterliegt der Tabakbau 
Beschränkungen, welche durch den Bestand des Tabak - Monopols 
bedingt sind; die Verordnung vom 27. März 1860 versuchte den 
selben nach objectiven Normen zu regeln. 
In den Orten, wo der Tabakbau gestattet ist, kann Jedermann 
die Bewilligung (Licenz) zum Tabakbau erlangen, welcher dem Tabak 
baue eine zusammenhängende Fläche und zwar beim Feldbaue von 
mindestens 800 Quadrat-Klaftern, beim Gartenbaue von wenigstens 
300 Quadrat-Klaftern widmet, und welcher den Nachweis liefert, dass 
sein Tabak durch einen befugten Tabakhändler oder durch die Tabak- 
Begie übernommen wird. 
Die Bewilligungen zum Tabakbaue werden alljährlich von den 
Finanz-Behörden ertheilt. 
Die Bewilligung zum Handel mit rohen Tabakblättern behufs 
der Ausfuhr in das Ausland oder zum Verkaufe an andere befugte 
Tabak-Händler, wird nach Wunsch des Bewerbers auf 1 bis 5 Jahre 
bis zu einer von ihm anzugebenden Gewichtsmenge ertheilt. Einer 
Bewilligung zum Tabak-Handel bedürfen auch jene Pflanzer, welche 
ihren Tabak über den Monat April des dem Anbau folgenden Jahres 
hinaus in ihren Magazinen aufzubewahren wünschen. 
Nebst dem Tabakbaue für die Begie und zum Handel gestattet 
die ungarische Monopols-Ordnung unter gewissen Voraussetzungen 
auch den Tabakbau zum eigenen Gebrauche, welcher für eine Familie 
höchstens auf 70 Quadrat-Klafter und gegen Entrichtung einer Ver 
brauchs-Abgabe (21 Kreuzer per Quadrat-Klafter mit Tabak bebauter 
Fläche) bewilligt wird; der zum eigenen Gebrauche erzeugte Tabak 
darf nur als Pfeifengut verwendet werden. 
Diesen Sonderbestimmungen sowie der progressiven Zunahme 
der Tabak - Consumtion ist es zum grossen Theile zu verdanken, 
dass das Tabak-Monopol in Ungarn so leicht Eingang gefunden hat; 
*) Dieser Betrag wurde für etwa 2550 Centner Schnupftabak, 
13.000 Centner Rauchtabak, 70 Millionen Stück verschiedene Cigarren und 
60.000 Centner Tabakblätter, als Ablösungssumme, ausbezahlt.
	        
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