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Full text : Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

Der  Handel  mit  Wolle  wurde  erleichtert.  1755  erschien  eine
Blatthinder-  und  Tuchmacher-Satzung,  eine  Wollspinn-,  Walk-  und
Tuchscheerer-Ordnung  *).
Noch  namhaftere  Unterstützungen  gewährte  Josef  II.  besonders
solchen  Unternehmungen,  welche  auf  Erzeugung  bisher  nur  aus  dem
Auslande  bezogener  Producte  zielten,  oder  inländischen  Rohstoff
veredelten.
Durch  Erlass  von  1804  wurden  Fabriks-  und  Handelsbeflissene
der  Militärpflicht  enthoben.
Zur  Verhütung  der  Auswanderung  inländischer  Handwerker  und
Künstler,  wurde  das  Auswanderungs-Patent  von  1784  erlassen,  den
Handwerkern  die  in  den  Zunft-Statuten  enthaltene  Verpflichtung  zur
Wanderung  nachgesehen;  durch  Erlass  vom  8.  Februar  1780  sogar
die  Auswanderung  gewisser  Gewerbsbeflissenen  mit  den  strengsten
Strafen  belegt.
Die  Wuchergesetze  landen  auf  Handelsleute  und  Fabrikanten
keine  Anwendung,  und  höhere  Mereantil  -  Interessen  im  Wechselund
  Waarenhandel  wurden  gestattet.
Den  Gutsbesitzern  und  Unterthanen  ertheilte  Maria  Theresia
freien  Absatz  aller  ihrer  Erzeugnisse,  und  erklärte  die  Privatrechte,
wo  solche  sich  vorfanden,  für  erloschen.
Der  Grundsatz  wurde  aufgestellt,  es  sei  allen  Fabrikanten  volle
Freiheit  einzuräumen,  sich  ihre  Materialien  wo  immerher  im  Lande
zu  verschaffen;  die  Freiheit  des  Handels  mit  allen  Handels-Producten
wurde  wiederholt  bestätigt,  mit  dem  Beisatze,  dass  derselbe  weder
einer  obrigkeitlichen  Concession,  noch  einer  Abgabe  unterliege.
Befreiung  der  Fabriks-Gebäude  von  der  Militär-Einquartierung
wurde  eingeräumt.
Die  böhmischen  und  österreichischen  Länder  wurden  mit  Ausnahme ­
  Tirols  und  der  Vorlande  in  ein  Zoll-Gebiet  vereinigt,  in  der
Absicht  den  inneren  Verkehr  zu  erweitern.
Durch  die  allgemeine  Zoll-Ordnung  von  den  Jahren  1784  und
1788,  wurde  das  Verbot  der  Einfuhr  auf  alle  Waaren  ausgedehnt,

*)  Siehe  „Der  Techniker 1 ,  Jahrgang  1872,  Nr.  11  und  12.
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