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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

Der Handel mit Wolle wurde erleichtert. 1755 erschien eine 
Blatthinder- und Tuchmacher-Satzung, eine Wollspinn-, Walk- und 
Tuchscheerer-Ordnung *). 
Noch namhaftere Unterstützungen gewährte Josef II. besonders 
solchen Unternehmungen, welche auf Erzeugung bisher nur aus dem 
Auslande bezogener Producte zielten, oder inländischen Rohstoff 
veredelten. 
Durch Erlass von 1804 wurden Fabriks- und Handelsbeflissene 
der Militärpflicht enthoben. 
Zur Verhütung der Auswanderung inländischer Handwerker und 
Künstler, wurde das Auswanderungs-Patent von 1784 erlassen, den 
Handwerkern die in den Zunft-Statuten enthaltene Verpflichtung zur 
Wanderung nachgesehen; durch Erlass vom 8. Februar 1780 sogar 
die Auswanderung gewisser Gewerbsbeflissenen mit den strengsten 
Strafen belegt. 
Die Wuchergesetze landen auf Handelsleute und Fabrikanten 
keine Anwendung, und höhere Mereantil - Interessen im Wechsel- 
und Waarenhandel wurden gestattet. 
Den Gutsbesitzern und Unterthanen ertheilte Maria Theresia 
freien Absatz aller ihrer Erzeugnisse, und erklärte die Privatrechte, 
wo solche sich vorfanden, für erloschen. 
Der Grundsatz wurde aufgestellt, es sei allen Fabrikanten volle 
Freiheit einzuräumen, sich ihre Materialien wo immerher im Lande 
zu verschaffen; die Freiheit des Handels mit allen Handels-Producten 
wurde wiederholt bestätigt, mit dem Beisatze, dass derselbe weder 
einer obrigkeitlichen Concession, noch einer Abgabe unterliege. 
Befreiung der Fabriks-Gebäude von der Militär-Einquartierung 
wurde eingeräumt. 
Die böhmischen und österreichischen Länder wurden mit Aus 
nahme Tirols und der Vorlande in ein Zoll-Gebiet vereinigt, in der 
Absicht den inneren Verkehr zu erweitern. 
Durch die allgemeine Zoll-Ordnung von den Jahren 1784 und 
1788, wurde das Verbot der Einfuhr auf alle Waaren ausgedehnt, 
*) Siehe „Der Techniker 1 , Jahrgang 1872, Nr. 11 und 12. 
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